Und ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der den passenden Geheimtipp weiß:imfocus hat geschrieben:Also ich kenne jemanden , der jemanden sucht, für die Firma seines Vaters einen Web tv Sender zu machen.
Mit der normalen Vimeo-Version kann man das Erscheinungsbild nicht anpassen, die Pro-Version kann das. Wie weit das dein Kunde in Ordnung findet, weiß ich natürlich nicht. Tatsache ist, Vimeo funktioniert von Anfang an, man braucht eben keinen eigenen Server und hat auch kein Problem mit nicht ausreichenden Servern, dafür ist bei der selbstgestrickten Lösung alles selbst zu ändern.imfocus hat geschrieben:das sieht auch genial aus, Danke!
Aber wie B.DeKid schon gesagt hat, ich weiß nicht inwiefern die Firma das haben möchte. So find ich's doch einfach und immernoch recht professionell.
Was hat den diese Plattform im Vergleich wie es B.DeKid gesagt hat für einen Nachteil??
Vimeo Pro darf im Gegensatz zum normalen Vimeo komerziell genutzt werden. Dafür zahlt man auch die 200 $.dustdancer hat geschrieben:und man gibt recht an der verwertung der videos an vimeo ab. ob das von dem kunden gewollt ist, steht auf einem anderen blatt.
außerdem darf vimeo NICHT für komerzielle/werbezwecke genutzt werden, jedenfalls der basic account siehe agbs
was anderes hatte ich ja auch nicht geschrieben, ich hatte die nicht komerzielle nutzung ja auf den basic account eingeschränkt.majaprinz hat geschrieben: Vimeo Pro darf im Gegensatz zum normalen Vimeo komerziell genutzt werden. Dafür zahlt man auch die 200 $.
Deppdustdancer hat geschrieben:was anderes hatte ich ja auch nicht geschrieben, ich hatte die nicht komerzielle nutzung ja auf den basic account eingeschränkt.majaprinz hat geschrieben: Vimeo Pro darf im Gegensatz zum normalen Vimeo komerziell genutzt werden. Dafür zahlt man auch die 200 $.
Uiuiui... etwas daneben gelangt? Die "Leistungsschutzrechte" werden hier garantiert nicht abgetreten. Diese entstehen durch die Tätigkeit des Produzenten während der Filmherstellung und schützen eben dessen Gesamtleistung am Werk. Es wird hier ein einfaches Nutzungsrecht (License) ohne Einschränkung übertragen. Das bedeutet hier konkret, daß Vimeo den Film überall aufführen darf. Der Rechteinhaber darf das weiterhin auch.handiro hat geschrieben:Der Abtritt der Leistungsschutzrechte an Vimeo kann sich schon fatal auswirken!
so hart musst du nicht mit dir selbst sein. deine posting haben zwar fast nie irgrndwelche argumentativen elemente und sind sonst ähnlich gehaltvoll wie dieses. aber, wenn jetzt auch du es schon einsiehst, wer soll dich dann in zukunft noch für voll nehmen? wäre doch schade, wenn niemand mehr an dich glaubt.philbird hat geschrieben:Deppdustdancer hat geschrieben: was anderes hatte ich ja auch nicht geschrieben, ich hatte die nicht komerzielle nutzung ja auf den basic account eingeschränkt.
Ich glaub das haben dir die andern jetzt schon erklärt, oder noch Fragen ?imfocus hat geschrieben:@B.DeKid: wovon ist dies abhängig im Bezug auf das vermarktungskonzept??
Diese Äußerung versteh ich jetzt nicht. Wen meinst du damit, und warum?philbird hat geschrieben:Deppdustdancer hat geschrieben: was anderes hatte ich ja auch nicht geschrieben, ich hatte die nicht komerzielle nutzung ja auf den basic account eingeschränkt.

