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Ich frag mich gerade, ob üblicherweise von Produktionsfirmen Verwertungslizenzen verrechnet werden, wenn eine Agentur sie beauftragt zu filmen und zu schneiden, das Drehbuch, Schauspieler, etc. jedoch von der Agentur kommen…
Wenn ja - wie wird das bei einem Werbefilm verrechnet - pro Schaltung im TV? Pro Sender der Ausstrahlen wird?
Wenn ja - wie kann das die Produktionsfirma überprüfen?
Danke schonmal
TheDrummer
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Du kommst vermutlich aus Österreich und meinst "berechnet", wenn Du "verrechnet" schreibst, richtig? Verrechnen wollen wir uns nämlich üblicherweise nicht...
Zu Deiner Frage: Das ist alles frei verhandelbar. Manchmal kann es sinnvoll sein, eher ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, manchmal hat es Vorteile, sich erfolgsabhängig bezahlen zu lassen. Ich neige eher zu Pauschalen, damit der Auftraggeber klare Verhältnisse hat.
Manchmal wird sowas auch für bestimmte Zeitabschnitte gemacht, für ein Jahr zum Beispiel. Grundsätzlich meine ich aber, dass die variable Honorierung um so üblicher wird, je eher die Leistung kreativ ist. Also ein Schauspieler wird eher sowas vereinbaren als ein Tontechniker. Der Kameramann ist so ein Zwischending...
Und gerade die Frage der Überprüfbarkeit spricht eher für eine pauschale Abgeltung, die dann im Zweifelsfall ein wenig höher ausfallen sollte.
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