Frief hat geschrieben:öhm sind auch 3D Animationen erlaubt !? Oo
Klar, sofern der Clip den generellen Bedingungen entspricht, siehe Reglement
Ich wollte kurz fragen ob es erlaubt ist im Hintergrund z.B einen Fernseher zu haben, der läuft? Im Programm des Fehrnsehers sind automatisch Schnitte zu sehen. Ist das legal?
Prinzipiell kann gerne ein Fernseher durchs Bild laufen ;-)
Scherz beiseite, solange der Fernseher nicht bildschirmfüllend abgefilmt wird, ist das natürlich kein Problem -- allerdings bitte darauf achten, daß im TV kein Material läuft, an dem man keine Rechte hat...
Frief hat geschrieben:öhm sind auch 3D Animationen erlaubt !? Oo
Klar, sofern der Clip den generellen Bedingungen entspricht, siehe Reglement
Ich wollte kurz fragen ob es erlaubt ist im Hintergrund z.B einen Fernseher zu haben, der läuft? Im Programm des Fehrnsehers sind automatisch Schnitte zu sehen. Ist das legal?
Prinzipiell kann gerne ein Fernseher durchs Bild laufen ;-)
Scherz beiseite, solange der Fernseher nicht bildschirmfüllend abgefilmt wird, ist das natürlich kein Problem -- allerdings bitte darauf achten, daß im TV kein Material läuft, an dem man keine Rechte hat...
Und was ist wenn ich mehrere Fernseher haben die ich unterschiedlich tief im Bild positioniere und die Schärfe immer auf die unterschiedlichen Fernseher verlagere (selbstredend mit selbstgedrehten/rechtebesitzendenen Filmchen laufend)?
Das wäre ja eine 'analoge Slidshow' und würde quasi den Sinn des Wettwerbs umgehen/entgegenstehen, wäre aber wohl noch regelkonform?
Nicht das ich das vorhab, ich hab ne andere Idee, bei der ich keine 5 Fernseher kaufen muss ;).
hiho, sorry für diese weiteren Fragen, aber ich als notorischer ob-Autotüre-auch-wirklich-wirklich-zugesperrt-ist-Prüfer kann nicht umhin, diese noch los zu werden:
1. war das Absicht, dass diese Einsendungen nicht an den slashcam-Forenacc geknüpft sind? (war ja nur Youtube-acc anzugeben)
2. könnte man evtl eine Bestätigung per Email bekommen, dass die Filmeinreichung überhaupt registriert wurde und ob sie auch dem Reglement entspricht? Kann mir durchaus vorstellen dass der Eine oder Andere bei fehlerhafter Einreichung noch schnell vor Ablauf der Frist seine Einreichung korrigieren wollen würde.
lg und ty für die Antwort...
Du brauchst eine Antwort? probiers doch mal mit 42.
1. war das Absicht, dass diese Einsendungen nicht an den slashcam-Forenacc geknüpft sind? (war ja nur Youtube-acc anzugeben)
Ja, der Wettbwerb ist ja für alle offen, nicht nur für Euch im Forum...
2. könnte man evtl eine Bestätigung per Email bekommen, dass die Filmeinreichung überhaupt registriert wurde und ob sie auch dem Reglement entspricht? Kann mir durchaus vorstellen dass der Eine oder Andere bei fehlerhafter Einreichung noch schnell vor Ablauf der Frist seine Einreichung korrigieren wollen würde.
Das läuft andersrum -- wir checken die Anmeldungen wenn sie reinkommen, und falls was nicht ok ist, gibts ne Mail.
Inwieweit spielt das Alter jetzt überhaupt eine Rolle und wie ist das wenn man während des Zeitraums (15.02 bis 15.03) Geburtstag hat und 18 wird. Sollte man dann "über 18" angeben?
Ich würde sagen, das Alter bei Anmeldung ist erstmal entscheidend, aber wie Du sagst nicht wahnsinnig wichtig an sich. Man kann ja auch mitmachen wenn man unter 18 ist, bloß würden wir das dann gerne wissen, für alle Fälle (wegen Haftungsfragen zB.).
PS: Clips können noch bis inkl. den 15.2. eingereicht werden (sprich bis morgen Abend 23.59)
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