Hallo - in Anlehnung an die KSK Diskussion kürzlich hier auf Slashcam hatten wir gestern in lockerer Runde eine nicht ganz alltägliche Frage bezüglich Zahlungen an die Künstlersozialkasse.
Es ging dort um ein ganz banales Beispiel: jemand möchte seine Aufnahmen von seltenen Blumen und Pflanzen (oder Tieren, oder Gebäuden ... völlig egal), unbearbeitet als Archivmaterial z. B. an Doku-Filmbuden oder an lokale TV Sender verkaufen (die Frage des möglichen Erfolges dieser Idee lassen wir bitte mal aussen vor).
Einige meinten, dass beim Verkauf von eigenem (in der Regel unbearbeitetem) Material keine KSK Abgaben anfallen - egal ob die Clips online oder auf Datenträger verkauft werden - zwei aus unserer Runde sahen das anders.
Da das "Herstellen" dieser Clips "aus eigenem Antrieb" erfolgte, ist das Ergebnis als ein "künstlerisches Produkt im weitesten Sinne" zu verstehen -> also abgabepflichtig.
Klingt beides einleuchtend - auf den Seiten der KSK sind wir (bisher) nicht fündig geworden.
Da die Frage für uns eigentlich eher theoretisch und für niemanden existentieller Natur war, wollten wir uns den Gang (und die Kosten) zu einem "Fachanwalt für Medienrecht" ersparen - eventuell weiss ja jemand von Euch darüber Bescheid - im Wesentlichen geht es also um die Frage: Abgabenpflicht ja oder nein.
DANKE!
P.S. Wie läuft denn das eigentlich bei diesen "Stockfootage" Börsen im Netz?
Ist ja eigentlich nix anderes und da kann doch (theoretisch) jeder sein Material zum Kauf anbieten...


