(User Above) hat geschrieben: : Sehr brutale live Aufnahme eines Jägers bei der Jagd.
(User Above) hat geschrieben: :
: Sehr brutale live Aufnahme eines Jägers bei der Jagd.
:
: Gruß Horst
: http://www.internetmovie.de/html/specia ... ecial.html
(User Above) hat geschrieben: :...Falls es euch noch nicht aufgefallen sein
: sollte, Clip Nr.0025 gibt es zwei mal! Letzterer sollte wohl Nr.0028 sein!
: Gruß Torsten ...
(User Above) hat geschrieben: : Auf dieses Video bist Du jetzt auch noch Stolz? Wie krank muss man sein.
(User Above) hat geschrieben: : Auf dieses Video bist Du jetzt auch noch Stolz? Wie krank muss man sein.
(User Above) hat geschrieben: : dieses video wurde gedreht um die pervertion der jagd deutlich zu machen und um ein
: paar leute aufzurütteln.
: es kann nicht sein das über 80zig jährige die nicht mehr laufen können und dazu noch
: halb blind sind , ihren jagdschein behalten dürfen.
:
: ansonsten, ja ich bin stolz das ich das dokumentieren konnte, solche filme ereichen
: mehr wie leute wie du, die nur dumm labern können.
:
: gruß horst
(User Above) hat geschrieben: : Ich finde als Foto- oder Videograf hat man auch eine gewisse Verantwortung. Darf man
: wegen einem Beispiel alle 80-jährigen Jäger in einen Topf werfen (lassen)? Abgesehen
: davon bist Du doch mündiger Bürger und kannst das Beweisvideo bei der zuständigen
: Behörde (Forstamt? Landratsamt?) vorlegen. Dann wird der Einzelfall untersucht und
: es werden die notwendigen Konsequenzen gezogen, ggf. wird der Jagdschein auch
: entzogen.
(User Above) hat geschrieben: :
: Achim, da weiss ich selbst nichts zu, ich bin auch kein Juristund finde auf die
: Schnelle auch keine Gerichtsentscheidung dazu.
:
: Aus dem Bauch raus könnte ein Video allein als Beweismittel zuwenig sein. Deshalb
: "bringt" meiner Ansicht nach eine Veröffentlichung noch dazu im Internet
: so wenig. Die Gegenpartei kann ganz billig mit dem Argument der Videomanipulation
: arbeiten.
:
: Wenn ein Video aber einem Untersuchungsrichter (bzw. Sachverständigen) als Originalband
: unbearbeitet vorliegt und durch die Zeugenaussage des Videografen ergänzt wird...
: Jedenfalls werden Videobänder zur Klärung eines Tatbestands immer herangezogen, wenn
: die Ermittlungsbehörden an diese rankommen (Möllemann-Absturz) und die Aufnahmen
: nicht illegal gemacht wurden (Spykameras).
:
: Gruss
: Stefan
(User Above) hat geschrieben: :
: Wieso ist das ein Witz? Ein Jäger (oder ggf. ein an der Jagd Beteiligter) muss einen
: Fangschuss setzen, um ein sehr schwer verletztes Tier von seinem Leiden zu erlösen.
:
: Interessant ist dabei, wieso war der Fangschuss überhaupt notwendig und wurde er
: fachgerecht ausgeführt.
:
: Du behauptest in Deinen Kommentaren öffentlich, dass diese Jäger wegen ihrem Alter zu
: blind waren, um direkt richtig zu treffen und danach wären sie nicht fähig gewesen
: in kurzer Zeit die verletzte Sau entgültig zu töten.
:
: War passieren kann, wenn so ein Jäger Deine Kommentare oder sein Video findet und er
: selbst ganz anderer Meinung ist, brauche ich nicht auszuführen.
:
: Meiner Ansicht nach sollten Fachleute (Kreisjägermeister, Jagdbeirat) den Fall
: entscheiden und keine Laien.
:
: Gruss
: Stefan
