Muss er auch nicht. Die Berechtigungsverträge sehen vor, dass die Verwertungsgesellschaften den Sendern pauschal sämtliche Nutzungsrechte einräumen dürfen. Daher gilt: Sender dürfen alles nehmen und müssen nur eine Gema-Meldung ausfüllen, damit die Abrechnung korrekt funktioniert. Wenn unsereins nicht für einen Sender, sondern für einen sonstigen Auftraggeber einen Film produziert, müssen wir erst das individuelle Recht zur Benutzung erwerben und dann noch die Gema berücksichtigen.Giliath hat geschrieben:Ich unterstelle dem jeweiligen Privatsender einfach mal, dass er eine pauschale Gebühr an die GEMA zahlt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass beispielsweise Robbie Williams weiß, dass er für so ein mäßiges TV-Format verwurstet wird.
Genau. Nur Liste mit verwendeten Stücken abgeben.Giliath hat geschrieben:Hab ich das richtig verstanden, dass eine externe Produktionsfirma, die für Sender X ein bestimmtes Format produziert, sich nicht selbst um die jeweiligen Nutzungsrechte kümmern muss?
Wieso schaust Du Dir dann die Sendungen an? Musst Du Dir Deine (eingebildete) Überlegenheit beweisen? Immer mal schön und arrogant "nach unten" treten damits Dir besser geht? *kopfschüttel*le.sas hat geschrieben: Ich warte noch drauf dass die 16 jährige arbeitslose Mandy, die den ganzen Tag nur Kippen raucht und sich Filme auf ihrem vom Amt bezahlten 80" LCD anguckt, mit ihrem 3 Jahre alten Kind von ihrem 30 jährigen Freund verlassen wird, nachdem sie 2 Tage zusammen waren, und dabei Hans Zimmer läuft.
Den "80-Zöller" zahlt nicht das Amt, sondern die armen RTL-Würstchen, um an Sendestoff bekommen.NEEL hat geschrieben:(...) über eine "Mandy" schimpfen, die sich "vom Amt" einen 80 Zöller bezahlen lässt. Springerpresse lässt grüßen. Fühl Dich mal wohl Du "gesunder Durchschnitt". Hoffe für Dich, daß Papi weiterhin gut verdient...