Sehr nett Formuliert...Danke!MarcBallhaus hat geschrieben:Du verwendest urheberrechtlich geschütztes Material ohne Rechte daran um damit deine Produktionen aufzupeppen um sie im vermeintlich rechtsfreien Raum zu präsentieren, während wir gesetzestreuen Idioten Musik kaufen, lizenzieren oder komponieren lassen?
Leute wie du gehören in den Knast. Das nennt man Diebstahl!!!!! Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst. Es gibt hier 1 Mio Threads dazu, lesen hilft.
MB
Mitnichten, Herr Ballhaus. Weder das deutsche, noch das schweizer oder österreichisches Strafgesetz kann diese Behauptung bestätigen.MarcBallhaus hat geschrieben: Das nennt man Diebstahl!!!!!
Harte Worte. Der Gefahr, dort zu landen, setzt sich der TS allerdings durchaus aus, denn auch...MarcBallhaus hat geschrieben: Leute wie du gehören in den Knast.
...hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum. Es muss nicht zwingenderweise, kann aber durchaus passieren, dass ihm eines Tages ein Brieflein einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert (durch den Aufwand der dafür notwendig ist, aber von darauf spezialisierten Kanzleien durchaus in Kauf geommen wird, kann das aber einige Zeit dauern). Und als Alternative für (nicht einbringbare) Geldstrafen sind Haftstrafen durchaus denkbar.Moritzk hat geschrieben: in der soweit ich weiß relativen Rechtsfreien Zone.
Kurze Frage am Rande - inwiefern hat die GEMA da überhaupt nichts mit zu tun? Könnte er nicht den jeweiligen Titel bei der GEMA angeben und dann eine Klick-Abrechnung machen lassen? Wenn ich nicht falsch informiert bin, könnte das u.U. auch im Nachhinein passieren. Zumindest sofern man der GEMA Bescheid gibt. Das gilt natürlich nicht nur für private Homepages, sondern auch für Youtube. Daher würde ich auch nahe legen, die Videos aus dem Netz zu nehmen.MarcBallhaus hat geschrieben: Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst.
Weil die GEMA nur die Urheber- und Verlagsrechte wahrnimmt, genaugenommen aber nur das Inkassoinstitut selbiger ist. Was die GEMA nicht darf, ist die Zustimmung zur Nutzung in einem neuen Kontext erteilen, oder die Aufführung oder Bearbeitung erlauben, oder die Nutzung als Filmmusik etc. Die GEMA rechnet nur das ab, was die Urheber erlaubt haben.tehaix hat geschrieben:Kurze Frage am Rande - inwiefern hat die GEMA da überhaupt nichts mit zu tun?MarcBallhaus hat geschrieben: Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst.
Ein Anwalt kann es bestimmt freundlicher, hingegen ist mein Post kostenlos.Moritzk hat geschrieben:
Sehr nett Formuliert...Danke!
Und wieder nur die halbe Wahrheit. Weder Komponist noch Textdichter noch Verlag können diese Lizenz vergeben, es sind die Rechteinhaber der Leistungsschutzrechte, also Label (meist nur wenige Jahre) oder der ausführende Produzent bzw. das Studio - NICHT DER VERLAG!!! Letzterer muss zwar auch zustimmen, meist aber hat dieser quasi nur ein Veto-Recht nachdem er vom lizenzierenden Rechteinhaber informiert wurde.ralfc hat geschrieben: OB du ÜBERHAUPT den Soundtrack in Verbindung mit Deinem Film verwenden darfst, mußt Du letztlich mit dem/den Komponisten oder dem Verlag klären (und dafür ggf. auch was bezahlen), denn vielleicht wollen die ja garnicht in Verbindung mit einer Kissenschlacht oder einem Flashmob generell gebracht werden.
Sorry, aber ein komplett schwachsinniger Vergleich.ralfc hat geschrieben: nette Filmchen, aber Vorsicht mit der GEMA - deren Verfahren sind denen der GEZ nicht unähnlich...
mit Halbwissen in der Tat nicht.ralfc hat geschrieben: Einen Rat zu geben ist hier nicht ganz einfach, ...
Okay, man muß also das Label ODER den Produzenten ODER das Studio, aber NICHT den Verlag fragen - so präzise konnte ich es leider nicht formulieren. Vielen Dank für die Klarstellung, die die Kollegen sicher weiter bringt.MarcBallhaus hat geschrieben:Und wieder nur die halbe Wahrheit. Weder Komponist noch Textdichter noch Verlag können diese Lizenz vergeben, es sind die Rechteinhaber der Leistungsschutzrechte, also Label (meist nur wenige Jahre) oder der ausführende Produzent bzw. das Studio - NICHT DER VERLAG!!! Letzterer muss zwar auch zustimmen, meist aber hat dieser quasi nur ein Veto-Recht nachdem er vom lizenzierenden Rechteinhaber informiert wurde.ralfc hat geschrieben: OB du ÜBERHAUPT den Soundtrack in Verbindung mit Deinem Film verwenden darfst, mußt Du letztlich mit dem/den Komponisten oder dem Verlag klären (und dafür ggf. auch was bezahlen), denn vielleicht wollen die ja garnicht in Verbindung mit einer Kissenschlacht oder einem Flashmob generell gebracht werden.
Ja, wenn man es so beschreibt ist es sehr schwer zu verstehen, um nicht zu sagen irreführend. Denn die Kollegen möchten hörbare Musik unter ihre Filme legen, keine gedruckten Noten. Nach der obigen Definition ist also die GEMA für sie nicht zuständig - ein Irrtum der teuer werden kann.MarcBallhaus hat geschrieben: Meine Güte, ist das denn so schwer zu verstehen?
1. Komponist/Dichter/Verlag (Inkasso meist durch GEMA) = zuständig für gedruckte Noten;
2. Musiker/Produzent/Label = zuständig für hörbare Musik
Okay, ich ziehe diese Äußerung zurück, die Geschworenen werden sie nicht zur Kenntnis nehmen.MarcBallhaus hat geschrieben:Sorry, aber ein komplett schwachsinniger Vergleich.ralfc hat geschrieben: nette Filmchen, aber Vorsicht mit der GEMA - deren Verfahren sind denen der GEZ nicht unähnlich...
Hallo Tom,TomStg hat geschrieben:@Easy Going
Und noch eins: Urheber- und Leistungsschutzrechte werden sogar dann berührt, für die Fälle, wo die Musik aus einer Quelle im Video kommt, zb aus einer Musikbox in einer Kneipe, wo Du filmst, oder aus dem Getto-Booster einer Strassengang, deren Show Du aufnimmst. Bei diesen Fällen ist entscheidend, ob die Musik ein wesentlicher Bestandteil der Aufnahme ist. Falls die Kneipenszene weniger den Musikstil der Kneipe, sondern vor allem das Publikum zeigen soll, ist es eher unkritisch. Im Fall der Strassengang ist es eindeutig.
Also: absolute Vorsicht beim Einsatz geschützter Musik, falls veröffentlicht werden soll - selbst bei der Vorführung in einem frei zugänglichen Vereinsheim...
Die GEMA verwaltet keine Leistungsschutzrechte, sondern nur Urheberrechte. Du kannst bei der GEMA anmelden was du willst, damit hast du noch lange nicht das Recht, die bereits aufgenommenen Musiktitel in deinem Video zu verwenden, da die Leistungsschutzrechte der Aufnahmen nicht abgegolten sind. Das Recht an dieser Leistung gehört zunächst denen, die sie erbracht haben, also den Musikern - nicht den Komponisten, denn die haben nur die Noten und den Text geschrieben.TomStg hat geschrieben: Um die Sache besonders nett zu machen: die Urheber- und Leistungsschutzrechte ....