Hallo - weiß jemand, in wie weit man für kleine Wahl-Werbefilme berechtigt ist nur die ermäßigte Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen?
Es geht hier um Clips von wenigen Minuten, O-Ton des Kandidaten viele Schnitte + Einstellungen, Parteilogo + Slogan noch eingefügt.
Rechtlich läuft es darauf hinaus, ob die Clips als "Laufbilder" oder "Filmwerke" einzustufen (Laufbilder 19% - Filmwerke mit Urheberrecht 7% - oder sehe ich das falsch).
Kennt sich da jemand aus?
Danke.