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Frage zu Gebrauchsmusterschutz



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Theofilm
Beiträge: 29

Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von Theofilm »

hallo,

ich habe hier im Forum gelesen, dass z.B. ICE Züge der DB nicht ohne weiteres gefilmt werden dürfen. Da tritt wohl der Gebrauchsmusterschutz in Kraft. Kennt sich jemand damit genauer aus?

Darf man auch von öffentlichen Gelände aus keine ICEs (oder andere Gebrauchsmuster geschützte Dinge) filmen, bzw veröffentlichen?
Nicht mal dann, wenn es im Hintergrund des Films auftrifft?

Gilt das auch für andere Züge der DB? oder z.B. Lufthansaflugzeuge oder Airbusse?

Grüße
Theo



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von KrischanDO »

Moin,

mein Wissensstand:
auf DB-Gelände darf man nur mit Genehmigung filmen oder fotografieren.
Das Erinnerungsfoto oder Video von Oma bei Einsteigen wird keinen stören.

Ein Zug, von öffentlichem Gelände aufgenommen, der hinten durchs Bild fährt, ist okay, solange keine "Image-Übertragung" stattfindet, d.h. dass Du versuchst, mit dem Image der DB ein anderes Produkt aufzuwerten.
Wenn Du das schaffst, bekommt Du keinen Ärger, sondern einen Berater-Vertrag mit der DB. ;-)
Markenzeichen von Produkten, deren Image noch nicht ruiniert ist, kannst Du auch zeigen, solange Du keine werbliche Imageaufwertung versuchst.
Der Protagonist, der in einen Benz steigt, darf auch über die Motorhaube mit Stern aufgenommen werden.

Auf www.fotorecht.de findest Du eine Menge Informationen.

Grüße
Christian



Pianist
Beiträge: 8981

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von Pianist »

Hier geht jetzt einiges durcheinander, daher versuche ich mal, ein wenig Ordnung in die Sache zu bringen. Zunächst mal ist die Überschrift falsch gewählt. Statt "Gebrauchsmusterschutz" muss es in diesem Fall "Geschmacksmusterschutz" heißen, weil der Ursprungsschreiber ja nach dem ICE fragt. Und er möchte ja keinen ICE nachbauen, sondern ihn filmen. Die Juristen würden sagen: "Ein zweidimensionales Abbild eines dreidimensionalen Gegenstandes" erstellen. Und da gilt Folgendes: Die Bahn hat generell nichts dagegen, wenn Eisenbahnfans in den für Fahrgäste öffentlich zugänglichen Bereichen (das ist in der Regel der Bahnsteig) Foto- und Videoaufnahmen machen. Und natürlich kann die Bahn auch nichts dagegen haben, wenn jemand irgendwo auf einem Acker oder einer Brücke steht und vorbeifahrende ICEs filmt oder fotografiert. Und die Bahn hat auch nichts dagegen, wenn Eisenbahnfans ihre ICE-Fotos im Internet zeigen. Wenn im Bereich der aktuellen Berichterstattung (z.B. Bahnstreiks, Tarife usw.) ICEs gezeigt werden, kann die Bahn da ebenfalls nichts gegen machen.

Jetzt aber kommt die große Einschränkung: Eine gewerbliche Nutzung von ICE-Aufnahmen tangiert den Geschmacksmusterschutz, den die Bahn für die ICEs beansprucht. Dabei müsste man jetzt korrekterweise noch die verschiedenen ICE-Baureihen differenzieren, aber merken wir uns mal ganz allgemein, dass es um den ICE geht. Wenn also ein Bahnfan ein ICE-Foto an eine Werbeagentur verkauft, und diese dann damit Werbung für ein DB-fremdes Unternehmen macht, hat die Bahn etwas dagegen.

Die Bahn hat auch etwas dagegen, wenn zum Beispiel ein Bahnbau-Unternehmen auf der Titelseite eines Prospektes einen ICE abbildet. Wenn aber auf einer Innenseite des Prospektes eine Gleisbaumaschine zu sehen ist und auf dem Nebengleis ein ICE, dann geht das als Beiwerk durch. Das gilt auch, wenn in einem Film für ein Bahnbau-Unternehmen mal kurz ein ICE durchs Bild fährt. Man muss also beim ICE immer genau schauen, wie es sich mit den Rechten verhält, was man darf und was man nicht darf. Beim Bewegtbild kommt anders als beim Foto immer auch noch der Aspekt der Zeitachse dazu, woraus sich mehr Möglichkeiten ergeben, etwas als "Beiwerk" zu betrachten.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Theofilm
Beiträge: 29

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von Theofilm »

Aha ich verstehe oder glaube es zu verstehen. Dann ist es jedenfalls doch so ähnlich wie ich es bisher verstanden hatte.

Mich machte nur ein etwas älterer Beitrag auf Slashcam stutzig. Da hatte ich es zunächst so heraus gelesen, dass ohne Genehmigung ein ICE überhaupt nicht gefilmt werden dürfte. Allerdings wurde auch nicht detaillierter darauf eingegangen.
viewtopic.php?t=51126?highlight=ice

Grüße
Theo



Pianist
Beiträge: 8981

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von Pianist »

Theofilm hat geschrieben:Mich machte nur ein etwas älterer Beitrag auf Slashcam stutzig. Da hatte ich es zunächst so heraus gelesen, dass ohne Genehmigung ein ICE überhaupt nicht gefilmt werden dürfte.
Nein, das hast Du falsch gelesen. Da ging es um die Veröffentlichung (Verwertung/Verbreitung), nicht um das Anfertigen der Aufnahme an sich.

Es gibt in Deutschland fast nichts, was man nicht filmen darf. Einzige Ausnahme sind bestimmte militärische Objekte, die dann aber auch eingezäunt und entsprechend beschriftet sind. Ansonsten darfst Du erst mal alles filmen, was öffentlich zugänglich ist. Entscheidend ist dann anschließend nur, was Du damit machst. Und da muss man vieles beachten.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von KrischanDO »

Pianist hat geschrieben:...Ansonsten darfst Du erst mal alles filmen, was öffentlich zugänglich ist. Entscheidend ist dann anschließend nur, was Du damit machst. Und da muss man vieles beachten.
Matthias
Ja, aber was ist öffentlich zugänglich?
U-Bahn-Stationen de facto schon, aber trotzdem hat man, sobald es etwas ernsthafter aussieht (z.B. EX-1 auf Stativ), ruck zuck die Wach-Jungs vor sich stehen.
Denen dann weismachen, dass man nichts veröffenlichen, sondern nur üben will, ist müßig.
Also Drehgehnigung holen, hatte ich dann in Dortmund innerhalb von vier Stunden nach Email-Anfrage.

Grüße
Christian



Pianist
Beiträge: 8981

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von Pianist »

KrischanDO hat geschrieben:U-Bahn-Stationen de facto schon, aber trotzdem hat man, sobald es etwas ernsthafter aussieht (z.B. EX-1 auf Stativ), ruck zuck die Wach-Jungs vor sich stehen.
Das ist ja auch erst mal in Ordnung. Die werden fragen, zu welchem Zweck die Aufnahmen gemacht werden, und wenn Du denen sagst, dass das für Deine eigenen privaten Zwecke ist, sollten sie an sich wieder abziehen. Denn die meisten Verkehrsunternehmen erlauben private Aufnahmen, sofern niemand behindert wird.

Selbst im prominentesten Bahnhof Deutschlands, der zudem mit Wachleuten und Bundespolizisten reichlich besetzt ist, wird es geduldet, wenn sich zu bestimmten Zugfahrten massenhaft Fans mit ihren Kameras und Stativen am Bahnsteigende aufstellen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Theofilm
Beiträge: 29

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von Theofilm »

Gut ich kann meine Frage ja mal etwas um ändern.

Was wäre, wenn man z.B. einen ICE vom öffentlichen Gelände aus filmt und diese Aufnahmen später in einem Kurzfilm oder Spielfilm einsetzt. z.B. um symbolisch zu zeigen, das der Hauptdarsteller mit der Bahn von A nach B fährt.

Grüße Theo



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Frage zu Gebrauchsmusterschutz

Beitrag von KrischanDO »

Theofilm hat geschrieben:Gut ich kann meine Frage ja mal etwas um ändern.

Was wäre, wenn man z.B. einen ICE vom öffentlichen Gelände aus filmt und diese Aufnahmen später in einem Kurzfilm oder Spielfilm einsetzt. z.B. um symbolisch zu zeigen, das der Hauptdarsteller mit der Bahn von A nach B fährt.

Grüße Theo
Kein Problem.

Grüße
Christian



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