Nein, das hast Du falsch gelesen. Da ging es um die Veröffentlichung (Verwertung/Verbreitung), nicht um das Anfertigen der Aufnahme an sich.Theofilm hat geschrieben:Mich machte nur ein etwas älterer Beitrag auf Slashcam stutzig. Da hatte ich es zunächst so heraus gelesen, dass ohne Genehmigung ein ICE überhaupt nicht gefilmt werden dürfte.
Ja, aber was ist öffentlich zugänglich?Pianist hat geschrieben:...Ansonsten darfst Du erst mal alles filmen, was öffentlich zugänglich ist. Entscheidend ist dann anschließend nur, was Du damit machst. Und da muss man vieles beachten.
Matthias
Das ist ja auch erst mal in Ordnung. Die werden fragen, zu welchem Zweck die Aufnahmen gemacht werden, und wenn Du denen sagst, dass das für Deine eigenen privaten Zwecke ist, sollten sie an sich wieder abziehen. Denn die meisten Verkehrsunternehmen erlauben private Aufnahmen, sofern niemand behindert wird.KrischanDO hat geschrieben:U-Bahn-Stationen de facto schon, aber trotzdem hat man, sobald es etwas ernsthafter aussieht (z.B. EX-1 auf Stativ), ruck zuck die Wach-Jungs vor sich stehen.
Kein Problem.Theofilm hat geschrieben:Gut ich kann meine Frage ja mal etwas um ändern.
Was wäre, wenn man z.B. einen ICE vom öffentlichen Gelände aus filmt und diese Aufnahmen später in einem Kurzfilm oder Spielfilm einsetzt. z.B. um symbolisch zu zeigen, das der Hauptdarsteller mit der Bahn von A nach B fährt.
Grüße Theo