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Only for private use??



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Ficeduld
Beiträge: 168

Only for private use??

Beitrag von Ficeduld »

Wenn jemand im Vorspann eines Filmes schreibt: "Only for privat use" ... und :"darf nicht öffentlich aufgeführt werden".. und gibt die DVD einem Freund (im Ausland) und der lädt seinen ganzen Verein ein und zeigt ihnen begeistert den Film.....
Der Streifen enthält gema-pflichtige, nicht abgegoltene Songs. (Folklore)
Wer würde Eurer Meinung nach im Streitfall zur Rechenschaft gezogen: der Filmemacher oder der "Veranstalter"?

Grüsse
F.



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Only for private use??

Beitrag von thos-berlin »

Da bich auch gespannt. Da ich kein Rechtsanwalt bin, rate ich mal:

Mein Tipp: Niemand, aber .....

Die Gema ist m.E. für Aufführungen in Deutschland zuständig. Daher niemand, Es gibt aber sich auch in dem Land eine Institution, die die Rechter vertritt. Das hängt dann vom Recht in dem Land ab.

Wenn das Ganze in Deutschland wäre, wäre mein Tipp: Vermutlich Beide, aber auf jeden Fall der Veranstalter.

Der Veranstalter hat den Film aufgeführt, also muß er die Gema bezahhlen (Eine Kneipe muß ja auch Gema für die öffentliche Wiedergabe von Radioprogrammen bezahlen, auch wenn der Sender auch schon Gema zahlt).

Die Frage ist nur, inwieweit die Weitergabe des Films an den Freund zulässig war, oder nicht. Im Audiobereich ist eine Einzelkopie ja auch zulässig. Wenn es aber mehrere Kopien davon gibt, dann dürfte auch die Gema ihren Teil haben wollen.

Und nun bin ich mal gespannt ....
Gruß
thos-berlin



steff517
Beiträge: 41

Re: Only for private use??

Beitrag von steff517 »

Hi,

dazu kann ich Dir folgendes sagen: Im Ausland gibt's zwar nicht die GEMA, dafür aber natürlich die für dieses Land zuständige Organisationen. Du kannst in den Vorspann schreiben was Du möchtest, aber das ist nicht Rechtsverbindlich. Das wäre etwa so wie "wer das ieht, muss mir 100€ bezahlen". Das, was man im Vorspann bei Kauf-DVDs liest ist lediglich eine Information über die Gesetzeslage.

Einzige Möglichkeit ist, deinen Freund unterschreiben zu lassen, dass er es nicht aufführen und Vervielfältigen darf. NUR damit ist er daran gebunden. Denn im Streitfall würde man zunächst zu Dir kommen, denn Du bist der "Produzent". Mit dem Vertrag in deiner Hand ist dann dein Freund dran ;-)

Allerdings bist du die GEMA deshalb trotzdem nicht los, denn Du hast diesen Film erstellt. Es ist egal, ob das kostenlos passiert ist oder nicht: Du musst für jede Kopie zahlen, Die aus Deiner Hand geht. Und mit der GEMA alleine ist es auch noch nicht getan, Du musst die Erlaubnis des Urhebers und der Leistungsschutzberechtigten der verwendeten Musik einholen, und die gibt's nicht umsonst.

Das war vermutlich nicht das, was Du hören wolltest, aber Du hast ja gefragt ;-)

Mehr dazu kannst Du hier lesen:
viewtopic.php?t=63240



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