Nach langem hin und her habe ich statt Gemafreie, eigene Stücke gemacht:...lange nach dem Musikkauf - einen böse Überraschung erlebt.
Die Chance, dass das hier jemand genau weiß, ist möglicherweise nicht allzu groß, aber Bloom hat ein eigenes Forum, in dem er Fragen beantwortet - dort bekommst du wahrscheinlich am besten eine Antwort.Ernesto hat geschrieben:...warum kann ich das nicht wie philip bloom, einfach in die musikkiste greifen? oder zahlt er etwas für die verwendung des Musiktitels?...
Wenn man sich so durchs Internet liest (auch in diesem Forum war das ja ein vieldiskutiertes Thema), dann stellt man fest, dass trotz der oben verlinkten Regelung weiterhin zeimlich unklar ist, was die GEMA nun musikalisch auf Youtube gestattet und was nicht. Konkrete Antworten von GEMA bzw. Youtube auf die offenbar zahlreichen Nachfragen von Blog- und Forenbetreibern scheint es jedenfalls keine zu geben, aber ich würde nicht davon ausgehen, dass nun praktisch alles erlaubt ist: Die GEMA selbst ist ja sozusagen nur die halbe Miete und die für eine Veröffentlichung notwendige Freigabe der Rechteinhaber kann sie meines Erachtens nicht erteilen, da sie diese Rechte gar nicht besitzt. Wär wirklich mal interessant, aus absolut verlässlicher Quelle zu erfahren, was nun eigentlich Sache ist. So oder so gilt aber ohnehin: Nicht jedes Youtube-Filmchen wird besser, wenn wenigstens die Musik darin ein gewisses Niveau hat ;-)alexanderdergrosse hat geschrieben:...Gilt diese Youtube-Gema-Regelung auch für solche Werbeclips?...
Der Komponist macht dir mehr als 70 Jahre nach seinem Tod keine rechtlichen Probleme mehr - sofern du seine Musik aber nicht selbst spielst, sind natürlich die Rechte des Orchesters, des Dirigenten oder der Plattenfirma zu berücksichtigen.alexanderdergrosse hat geschrieben:...alte Klassikmusik...von Mozart...da die Künstler gestorben sind, und 70 Jahre vorbei sind, wär wahrscheinlich mit klassischer Musik kein Problem, oder?!...