Klar darfst Du das. Wenn Du den Film nur im engen Familienkreis zeigst und nicht etwa bei YouTube & Co., darfst Du alles verwenden.UlmsSkyliner hat geschrieben: Darf ich da Aufnahmen von the day after tomorrow nehmen?
Warum? Was ist daran bitteschön verkehrt??Anonymous hat geschrieben:grenzwertig finde ich dein urteil...
Das ist kein "rechtlich schmaler Grat", sondern er darf es einfach nicht. Wer ein vorhandenes Werk mit seinem eigenen Werk verbinden möchte, braucht auf jeden Fall die Erlaubnis des Berechtigten. Das gilt auch für jede Musik im Film. Von daher war natürlich der Hinweis mit dem "Familienkreis" falsch, zumindest aber wäre dort das Entdeckungsrisiko vernachlässigbar gering. Also formell auch bei Vorführung im Familienkreis nicht erlaubt, praktisch aber dort unbedenklich. Sobald aber eine Veröffentlichung geplant ist, muss der Filmemacher sämtliche Rechte besitzen, weil er sich sonst dem Risiko hoher Schadenersatzforderungen aussetzt.Thore Rehbach hat geschrieben:Das sind dann zwar "nur" Fotos aber immer noch besser als sich auf einem rechtlich schmalen Grat zu bewegen.
Das wäre eine mögliche Auflage, die Dir erteilt wird, wenn Du nach der Erlaubnis fragst. Aber erst dann. Vorher wäre das eher mit der Situation vergleichbar, wenn Du mit dem Auto über eine rote Ampel fährst und Dir danach vorne ein Schild reinlegst, wo draufsteht, dass Du gerade über eine rote Ampel gefahren bist.UlmsSkyliner hat geschrieben:Und das würde es auch nicht bringen, wenn am Ende des Musikvideos ein Text zu sehen wäre, der beeinhaltet, dass manche Szenen von "the day after tomorrow" mit hineingeschnitten wurden?
Nein, war er nicht.Pianist hat geschrieben: Von daher war natürlich der Hinweis mit dem "Familienkreis" falsch,
Bitte begründe.Anonymous hat geschrieben:Nein, war er nicht.