Also davon habe ich jetzt wirklich noch nichts gehört.
Ziemlich schwachsinnig diese Feststellung.
Ich behaupte Du kannst die Kamera ohne Probleme mitnehmen. Du hast in der Kabine ja nahezu immer das selbe Klima und der geringe Druckunterschied wird der Technik nichts anhaben.
Wie es allerdings da mit den aktuellen Sicherheitsvorschriften aussieht kann ich Dir nicht sagen, da Deine Kamera ja nicht gerade klein ist!
Was meinst Du, wie die ganzen Fernsehteams ihre Kameras zu weit entfernten Drehorten befördern? Bestimmt nicht mit dem Auto oder dem Schiff. Das kann bei 3000km recht lange dauern.
Also wie gesagt, wenn Du keine Probleme mit dem Sicherheitspersonal an der Personenkontrolle hast, viel Spaß im Urlaub!
So 100% Schwachsinn ist die Befürchtung nun auch wieder nicht. Geschlossene Linsensysteme können sich tatsächlich bei Unterdruck verschieben (irreparabel), vermutlich aber nicht bei normalem Kabinendruck. Ich könnte mir vorstellen, daß das im Gepäckraum evtl. anders aussieht, wenn da kein Druckausgleich erfolgt. Ich kann mir auch vorstellen, daß ein Linsensystem immer eine ganz winzige Öffnung für so einen Druckausgleich hat. Das wäre die Erklärung, warum sich nach jahrelangem Gebrauch innerhalb eines Objektivs Staub ansammeln kann.
Ganz sicher bin ich, daß wegen dieser Druckdifferenzen die Hasselblad-Kameras, die die ersten Apollo-Missionen begleiteten, mit Entlüftungen versehen waren (auch die Objektive). Im luftleeren Raum wären die sonst geplatzt.
Aber im Handgepäck müßte eine heutige Kamera das überleben. Wer ganz sicher gehen will, frage schriftlich bei seiner Fluggesellschaft und lasse sich das genau erklären. Und nach der Landung wie immer Equipment kontrollieren. Die Fluggesellschaft müßte für solche Schäden ziemlich sicher haften, insbesondere wenn der Fluggast sich an die Vorschriften gehalten hat (deswegen: alles schriftlich!).
BG, Andreas
Pack Sie in ein Peli Case und ab damit zur Speergepäck Annahme, bzw normale Koffer Annahme kommt halt aufs Peli Case an.
Die Peli s verfügen über Druck ausgleichs Ventile ....sind sowieso unzerstörbar die Dinger , kann man nur empfehlen !!!!
Trotzdem würde ich Anderas seinen Tip auch befolgen bzw eine (immer ) Flug- Reise Versicherung abschliessen .
Handgepäck nun ja ...da ging mir mal ein Laptop kaputt, somit bist du mit Handgepäck Variante auch nicht sicher. Kannst Dir ja schlecht die Kamera umbinden ....wird Sie noch als Bombe deklariert ...dann hast du auch Spass. Ich hab da so meine lustigen Erfahrungen mit PC teilen im Koffer gemacht war echt witzig ;-))))Nur würde ich dies niemandem empfehlen , den Flugzeuge warten ungern auf Leute.
@Andreas ....;-) hmmm, du meinst also das die auf dem Mond waren, ist ja intressant ;-) (nichts destotrotz is die Hasselblad ne geile Kamera (Klassiker halt))
B.DeKid hat geschrieben:...ab damit zur Speergepäck Annahme...
Dieser Schalter dürfte aber bestenfalls auf afrikanischen Provinzflugplätzen zu finden sein ;-)
B.DeKid hat geschrieben:...Handgepäck nun ja...auch nicht sicher...
Sicher ist kaum etwas im Leben, doch wenn die Kamera als Gepäck aufgegeben wäre, hätte ich kein gutes Gefühl - schon wegen der Diebstahlgefahr im mehr oder minder auffälligen Koffer. Wir haben die Kamera jedenfalls immer als Handgepäck mitgenommen, auch wenn sie dafür bei fast jeder Gepäckkontrolle durch den Sprengstofftest musste. Der ist aber schnell und harmlos (Probleme bekommst du nur, wenn der Test positiv ausfallen sollte...).
Nein.
Ist meine persönliche Meinung.
Ich hatte schon so oft meine Kamera im Handgepäck und das hat sich noch nie bemerkbar gemacht.
Andreas_Kiel hat geschrieben:Die Fluggesellschaft müßte für solche Schäden ziemlich sicher haften, insbesondere wenn der Fluggast sich an die Vorschriften gehalten hat
Gegen die "Vorschrift" verstößt leider auch das Filmen von Start und Landung. Und das ist ja wohl das einzig interessante zum Filmen, oder? ;)
Andreas_Kiel hat geschrieben:So 100% Schwachsinn ist die Befürchtung nun auch wieder nicht. Geschlossene Linsensysteme können sich tatsächlich bei Unterdruck verschieben (irreparabel), vermutlich aber nicht bei normalem Kabinendruck.
Richtig, ich habe das auf das Thema Handgepäck bezogen und da ist diese Annahme einfach schwachsinnig, wie Du ja selbst sagst.
Alles weitere wurde gesagt!
Wenn eine so teuere Kamera wegen sowas kaputtgeht ist sie ihr Geld nicht wert, finde ich. Ansonsten sollte ein "Flugverbot" ja in der Bedienungsanleitung dick und fett aufgeführt sein.
jansi hat geschrieben:......
Gegen die "Vorschrift" verstößt leider auch das Filmen von Start und Landung. Und das ist ja wohl das einzig interessante zum Filmen, oder? ;)
Ja unheimlich intressant das ist wohl dann auch mit der benutzung eines Steadycams System verbunden oder ?-) Loool der will sie ja nicht beim Flug einsetzen sondern mit nehmen ;-)
@Bernd ...ach war das lustig mal wieder über seine eigene Rechtschreib Schwäche lachen zu dürfen . Du bekommst 3 Sternchen für dein "afrikanisches Provinz Dorf" ;-) hab immer noch Tränen in den Augen ;-))) ToP:-)
B.DeKid hat geschrieben:...war das lustig mal wieder über seine eigene Rechtschreib Schwäche lachen zu dürfen...hab immer noch Tränen in den Augen...
Mich darüber lustig zu machen, liegt mir fern, aber mir war schon klar, dass du das " ;-)" richtig verstehen würdest.
Also: Optische Bildstabilisatoren reagieren sehr wohl auf Druckschwankungen. Wenn man die Dinger im Handgepäck transportiert, sollten aber keine irreparablen Schäden auftreten. So weit ich weiß, können sich aber vorübergehend in der Optik Bläschen bilden - die sollten aber nach einiger Zeit auch wieder verschwinden. Vielleicht können die alten Hasen hier noch etwas Konkreteres zum Thema beitragen...
B.DeKid hat geschrieben:
@Andreas ....;-) hmmm, du meinst also das die auf dem Mond waren, ist ja intressant ;-) (nichts destotrotz is die Hasselblad ne geile Kamera (Klassiker halt))
Mündliche Auskunft von Sony Berlin, soeben eingeholt: da ist seit Jahren keine entsprechende Reklamation eingegangen; es liegen denen in Berlin auch keine besonderen Informationen dazu vor. Sofern es Probleme gäbe, würde in den Handbüchern davor gewarnt.
BG, Andreas
Der Camcorder nimmt auch keinen Schaden und für den Schaden des sog. Kamermannes kann keine Fluggesellschaft haftbar gemacht werden. Hier wäre schon der ärztliche Dienst eher zuständig. Ich würde hier mal nachfragen, ob schon mehrmals solche Fälle bearbeitet wurden.
Wie viele Fluggäste verreisen jährlich mit ihrem Camcorder?
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