B.DeKid hat geschrieben:
Muss ich erst den jeweiligen Künstler (dessen Agent) anschreiben bevor ich dessen Werk nutzen darf???
Ja. Wenn das anders wäre, könnten bestimmte Stücke auch beispielsweise in (ansonsten legalen) Pornoproduktionen verwendet werden - oder in (auch tlw. legalen!) Haßvideos ... in einem Clip für Scientology ... ?
Noch einmal: das Recht zur Benutzung eines Stückes (auch teilweise) einzuholen, hat mit den Zahlungen an die GEMA (oder eine andere Organisation) überhaupt nichts, null, niente zu tun.
B.DeKid hat geschrieben:
Ist dieses Thema den nicht nur ein Kapitel was man direkt an den Anwalt geben muss weil man selbst meist überfordert ist???
Besser vorher als nachher, weil vorher = erheblich billiger. Im Vorwege entstehen nämlich nicht so häßliche Dinge wie überzogene Schadenersatzforderungen, Abmahngebühren usw. Die Materie ist nicht einfach zu verstehen.
B.DeKid hat geschrieben:
In meinen Augen ist doch der Kauf einer CD deren Musik dann vielleicht Passagen mässig verwendet wird in einem Film schon gute Werbung für einen Künstler. Warum der GEMA dann Geld zahlen??? Geben die das dann überhaupt dem Künstler???
Das sehen die Künstler aber anders, zu Recht, wie ich meine: denn dann würden sich ihre Stücke im Netz frei verbreiten, alles prima Werbung, aber es kommt kein Geld rein ...
Ich würde als Künstler auch selbst bestimmen wollen, wo "Werbung" für mich gemacht wird. Auf einer kreischenden Dudelhomepage als Seitenhintergrund ... neee, schönen Dank auch ;-)
B.DeKid hat geschrieben:
finde es nur doof das man gewisse Musiktitel nicht in Filmen einbinden darf / kann weil man das nötige Geld nicht aufbringen kann.
Ich finde es auch doof, daß ich keinen Lamborghini fahren kann, es sei denn, ich lizensiere mir den für ein Wochenende beim Vermieter meiner Wahl (und zahle muchas €€€).
WoWu hat geschrieben:Allerdingst steht da auch: Wenn es sich um eine "Melodie" handelt.
Schau ins UrhG, da ist nur noch die Rede vom Werk. Wenn in der Rechtsprechung gelegentlich mal ein Urteil gefällt wird, das von einer "Melodie" spricht, kannst Du da getrost mit "Suchen und Ersetzen" rangehen. Wir haben in Deutschland kein Fallrecht.
WoWu hat geschrieben:Ich meine, wenn Du natürlich einen Takt aus Beethovens 9. nimmst ist das schon klar.
Korrigier mich einer, aber ich glaube, Beethoven ist schon etwas länger tot ... seine Stücke dürfen somit frei benutzt werden ... und bevor Du jetzt in die Luft springst und "Heureka" brüllst:
die Rechte an der jeweiligen Aufführung liegen selbstverständlich beim Musikverlag, der die CD vertreibt ... somit ist "selbst in die Tasten hauen" angesagt. Da kannst Du jeden Klassiker einspielen, den Du willst. Hauptsache, das Werk ist wegen Zeitablauf nicht mehr geschützt ... 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und um das richtig kompliziert zu machen: in anderen Ländern gibt es andere Fristen, also schauen, nach welchem Recht das Werk einmal geschützt war.
WoWu hat geschrieben:Deine Einwände bezüglich der unübersichtlichen rechtlichen Lage sind nicht ganz unberechtigt, denn für dieses Thema gibt es spezielle Rechtsanwälte, die nichts anderes tun, als sich mit just diesem Lizenzrecht zu befassen ....
Im Grunde ist es aber wirklich einfach:- Du darfst ohne Genehmigung des Urhebers sein Werk weder ganz noch in Teilen aufführen oder im eigenen Werk verwursten. Ausnahme (und Voooorsicht, das sehen Gerichte ganz eng!) ist das Zitatrecht - ohne Zitate keine wissenschaftliche Arbeit!
- Du darfst die GEMA nicht umgehen, und wenn der Künster irgendwo anders vertreten ist, darfst Du auch diese Organisation nicht umgehen.
- Es ist völlig egal, ob Du kommerziell tätig wirst oder nicht. Wirst Du bei einer illegalen Handlung erwischt, hast Du mit kommerzieller Tätigkeit aber die größere Arschkarte.
Was ist zu tun?
- Feststellen, wen Du wegen der Rechte zur Verwendung fragen mußt (Künstler bzw. Agent). Anschreiben, Dein Projekt vorstellen und um Genehmigung bitten. Nein, Du machst das schriftlich und nicht per Mail. Wenn ein "okay" kommt:
- Feststellen, an wen Du zahlen müßtest. Kosten feststellen. Weil die GEMA-Seite da nicht so einfach zu lesen ist, eventuell anschreiben /anrufen und fragen.
- Zahlen.
BG, Andreas
P.S.: "Drauf ankommen lassen" ist etwas, was üblicherweise als Antwort auf solche Ausführungen gepostet wird; vorzugsweise von Anonym. Dazu folgende hilfreiche Information: soweit ich weiß, zahlt hier in D keine einzige Rechtsschutzversicherung, wenn es um Urheberrecht geht. Das müßte sich aus den AGB oder der individuellen Police ergeben und gilt für den Verletzer und (!) den Verletzten gleichermaßen. Mit einer Urheberrechtsverletzung befindet man sich - sofern angezeigt wird - auch im Strafrecht. Urheberrechtsverletzungen werden (in der Regel) vorsätzlich begangen. Du hast ja
absichtlich dieses Stück genommen und verarbeitet /verbreitet! Schon wegem dem Vorsatz wäre dann eine RS-Versicherung fein raus ...