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GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
B.DeKid
Beiträge: 12585

GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von B.DeKid »

Hi Leute,
ich hab soeben mit einem Freund über das leidige Thema GEMA gesprochen.
Meine Frage ist nun wer ist eigentlich wirklich für Musik im Film verantwortlich die GEMA oder GVL?(Beide?)
Und was ist mit gesampelten Stücken (DJ mixed mehrere Songs zusammen kreiert einen neuen Song daraus= siehe zB HipHop oder Techno)
Kann man hier dann auch noch von Urheberrechten sprechen oder handelt es sich dann um einen neuen Song???
Wird ein solcher Song dann auch GEMA pflichtig???

Sorry ich weiß das dies wohl das elendigste Thema der Geschichte ist , wofür man wohl studieren koennte.

Danke für Anregungen



WoWu
Beiträge: 14819

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von WoWu »

Hallo B.DeKid

GEMA vertritt die Urheber und deren Rechte, also die der Komponisten und Texter.
GVL vertritt die Interpreten und deren Rechte, also die der Musiker, die auf der Aufnahme mitspielen oder der Sänger, Chor oder, oder, oder.

Nutzungsgrenzen für eine gemafreie Aufführung liegen bei 7 Takten.
Wenn Du sie kommerziell nutzen willst must Du zumindest die Einwilligung haben, ggf. bleibst Du dann gemafrei.
Um die GVL Rechte kommst Du so oder So nicht herum, weil Du ja schliesslich die Performanz der Musiker benutzt. Stell Dir das mal mit 7 takten eines Solos vor ...

Wenn Du neue Songs kreieret, also nicht aus geschützten teilen zusammenbaust und Du kein GEMA oder GVL Mitglied bist, sind die Teile zunächst einmal nicht durch die GEMA oder GVL vertreten.
Deine Urheberrechte kann Dir ohnehin keiner nehmen, nur Du must bei einer Vermarktung Deine Rechte selbst durchsetzen und abkassieren, was sicher ein spannendes Tema ist.

Falls ich was vergessen habe ...
Gute Grüße, Wolfgang

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B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von B.DeKid »

Dank Dir WoWu das mit der 7 Takt Regel war mir neu.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von Andreas_Kiel »

... und davon abgesehen stimmt das noch nicht einmal ("urban legend")!
GEMA hat geschrieben:Im Bereich der Musik gilt der so genannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden.
Das Zusammensetzen von urheberrechtlich geschützten Teilen zu einem neuen "Sampler" begründet per se kein Urheberrecht. Wie auch? An einer Melodie samt all ihren Teilen kann nur der Autor das Urheberrecht haben, und er behält es natürlich auch, wenn seine Musik irgendwo verwendet wird.
Allerdings kann es gestattet sein, Zitate aus fremden Werken (Musik, Film, Text ...) in einem eigenen Werk zu verwenden, wenn (!) sich das neue Werk mit z.B. dem Schaffen eines Komponisten, eines Regisseurs usw. auseinandersetzt - "Zitatrecht". An eine Habilitationsschrift über Countrymusik am Beispiel von Johnny Cash wäre da beispielsweise zu denken.
Das Zusammenschneiden zu einem DJ-Sampler fällt aber auch bei großzügigster Auslegung nicht unter den Begriff "Zitat".
Die GEMA ist auch nicht die einzige Organisation ihrer Art. Sie ist die einzige in Deutschland, aber weltweit gibt es davon mehrere nationale Versionen.
Und schließlich hat die GEMA nichts damit zu tun, daß die Künstler gefragt werden müssen, ob ihr Repertoire in einem "neuen" Sampler zusammengemixt werden darf. Im umgekehrten Sinne heißt GEMA-frei auch nicht "rechtefrei".
BG, Andreas

PS: Zitate dazu:
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 5. Zivilsenat, 07.06.2006 Aktenzeichen: 5 U 48/05 hat geschrieben:Wird aus einer fremden Tonaufnahme eine kurze, aber charakteristische und fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz im Wege des Sampling übernommen und einer anderen Tonaufnahme in ebenfalls fortlaufender Wiederholung unterlegt, können die Tonträgerherstellerrechte an der fremden Tonaufnahme verletzt sein.
Selbes Gericht, 3 U 10/01 hat geschrieben:Eine rechtsverletzende Übernahme der schutzfähigen Bearbeitung eines gemeinfreien Liedes liegt nur vor, wenn sich in der jüngeren Bearbeitung gerade die vom Vorarbeiter stammenden eigenschöpferische Elemente wiederfinden, während es nicht darauf ankommt, ob diesem seinerseits eine Vorfassung mit Werkcharakter oder nur gemeinfreies Liedgut vorgelegen hat und ob dem jüngeren Bearbeiter die schutzfähige Bearbeitung bekannt gewesen ist.
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von B.DeKid »

Sollte die GEMA dann nicht vielleicht mal abgeschaft werden???
Ich meine was bringt es wenn ich GEMA Rechte für meine Deutsche Produktion habe , aber zB in Östreich ich neue Rechte benötige.
Muss ich erst den jeweiligen Künstler (dessen Agent) anschreiben bevor ich dessen Werk nutzen darf???
So richtig wirklich verstehe ich das nicht:-(
Ich mein wir hatten auch schon in SecondLife diese Diskussionen ob man nun wenn man im Internet Musik auf seinem virtuellen Land spielt dafür GEMA oder etc. bezahlen muss / sollte.

Ist dieses Thema den nicht nur ein Kapitel was man direkt an den Anwalt geben muss weil man selbst meist überfordert ist???
In meinen Augen ist doch der Kauf einer CD deren Musik dann vielleicht Passagen mässig verwendet wird in einem Film schon gute Werbung für einen Künstler. Warum der GEMA dann Geld zahlen??? Geben die das dann überhaupt dem Künstler???
Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden!!! Ich unterstütze keine Raubkopien oder ähnliches , finde es nur doof das man gewisse Musiktitel nicht in Filmen einbinden darf / kann weil man das nötige Geld nicht aufbringen kann.



WoWu
Beiträge: 14819

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von WoWu »

Ja, aber so ist das nun einmal und die Rechteinhaber sehen das natürlich aus einer andern Sicht.
Zugegeben ist es schon 20 Jahre her, dass ich mich mit den Themen auseinandergesetzt habe und die "neue deutsche Rechtsprechung" scheint da die Daumenschrauben in ihren Kommentaren nochmals angezogen zu haben. Allerdingst steht da auch: Wenn es sich um eine "Melodie" handelt.
Ich meine, wenn Du natürlich einen Takt aus Beethovens 9. nimmst ist das schon klar.
Dass Du bei einer kommerziellen Nutzung bei den Rechteinhabern die Genehmigung holen musst, habe ich erwähnt ... Also, bis auf den Umstand, dass es sich bei den Takten um keine "Melodie" handeln darf bleibt alles wie erwähnt.
Die 7 Takte beziehen sich auch auf die Aufführungsrechte, also auf den zu entrichtenden und meldepflichtigen Beitrag an die Gema, nicht um die kommerzielle Benutzung in eigenen Werken. Daher sind die Zitate aus den Urteilen zwar hilfreich, ergeben aber keine neuen Erkenntnisse.

Es gibt da übrigens noch eine Organisation, um Dein Mass an Überdruss voll zu machen. Die IFPI .... das sind die Brüder, die Missetäter ausmachen und verfolgen ....
Nur der Vollständigkeit halber ... in den USA wären die Vertretungen die BMI, die SESAC oder die ASCAP ... wer nun gerade für Österreich zuständig ist, weiss ich allerdings auch nicht.

Deine Einwände bezüglich der unübersichtlichen rechtlichen Lage sind nicht ganz unberechtigt, denn für dieses Thema gibt es spezielle Rechtsanwälte, die nichts anderes tun, als sich mit just diesem Lizenzrecht zu befassen ....

Und übrigens musst Du das Geld für die "Gema" nicht aufbringen, sondern der Aufführer, also Du gibst zu einem Film z.B. lediglich die Musikliste an den Sender, mit den Autorenangaben und der Sender führt nach der Aufführung des Filmes den Lizenzbetrag ab.
Lediglich um die Genehmigung des Rechteinhabers kommst Du nicht herum ... aber der gibt sie meist gern, weil es bei der Aufführung wieder etwas zu verdienen gibt.
Es ist also gar nicht so schlimm und wird täglich millionenfach gemacht.

Es ist auch mit der Abschaffung der GEMA nicht getan, die verwaltet nämlich nur die Rechte nur ... und das Geld zahlst Du, bzw. die Fernsehanstalt nicht an die GEMA oder die GVL, sondern die reichen es (wirklich) weiter an die "Schöpfer" der Werke, also die Autoren, Komponisten und bei der GVL sind es die Musiker .... das ist so wie mit der GEZ, alle schimpfen drauf, dabei kann sie gar nicht dafür ... es sind die Rundfunkanstalten, die die Gebühren einziehen lassen.
Also müsstest Du die Rechteinhaber abschaffen ... und damit natürlich jegliche Art von Musik-, Film-, Wort-, Schöpfung ....
Das kann ja wohl nicht mal im "SecondLife" eine sinnvolle Lösung sein.
Gute Grüße, Wolfgang

E-Book:
www.provideome.de



Bernd E.
Beiträge: 8825

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von Bernd E. »

B.DeKid hat geschrieben:...So richtig wirklich verstehe ich das nicht:-(
Ist im Prinzip eigentlich ganz einfach: Bevor du fremdes Eigentum für deine Zwecke verwenden darfst, musst du denjenigen um Erlaubnis fragen, dem es gehört. Im wirklichen Leben ist das auch nicht anders. Und wenn du diese Freigabe hast, kommt ja die GEMA überhaupt erst ins Spiel.
B.DeKid hat geschrieben:...In meinen Augen ist doch der Kauf einer CD deren Musik dann vielleicht Passagen mässig verwendet wird in einem Film schon gute Werbung für einen Künstler.
Kommt immer auf den Film an! Wenn ich Musiker wäre, würde ich schon ganz gern die Kontrolle darüber behalten, wo mein Werk verwendet wird.
Dass jedoch die Organisation der GEMA an sich offenbar in vielen Bereichen verbesserungsfähig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich bin jedenfalls sehr froh, mit dieser Thematik nichts zu tun haben zu müssen.

Gruß Bernd E.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von Andreas_Kiel »

B.DeKid hat geschrieben: Muss ich erst den jeweiligen Künstler (dessen Agent) anschreiben bevor ich dessen Werk nutzen darf???
Ja. Wenn das anders wäre, könnten bestimmte Stücke auch beispielsweise in (ansonsten legalen) Pornoproduktionen verwendet werden - oder in (auch tlw. legalen!) Haßvideos ... in einem Clip für Scientology ... ?
Noch einmal: das Recht zur Benutzung eines Stückes (auch teilweise) einzuholen, hat mit den Zahlungen an die GEMA (oder eine andere Organisation) überhaupt nichts, null, niente zu tun.
B.DeKid hat geschrieben: Ist dieses Thema den nicht nur ein Kapitel was man direkt an den Anwalt geben muss weil man selbst meist überfordert ist???
Besser vorher als nachher, weil vorher = erheblich billiger. Im Vorwege entstehen nämlich nicht so häßliche Dinge wie überzogene Schadenersatzforderungen, Abmahngebühren usw. Die Materie ist nicht einfach zu verstehen.
B.DeKid hat geschrieben: In meinen Augen ist doch der Kauf einer CD deren Musik dann vielleicht Passagen mässig verwendet wird in einem Film schon gute Werbung für einen Künstler. Warum der GEMA dann Geld zahlen??? Geben die das dann überhaupt dem Künstler???
Das sehen die Künstler aber anders, zu Recht, wie ich meine: denn dann würden sich ihre Stücke im Netz frei verbreiten, alles prima Werbung, aber es kommt kein Geld rein ...
Ich würde als Künstler auch selbst bestimmen wollen, wo "Werbung" für mich gemacht wird. Auf einer kreischenden Dudelhomepage als Seitenhintergrund ... neee, schönen Dank auch ;-)
B.DeKid hat geschrieben: finde es nur doof das man gewisse Musiktitel nicht in Filmen einbinden darf / kann weil man das nötige Geld nicht aufbringen kann.
Ich finde es auch doof, daß ich keinen Lamborghini fahren kann, es sei denn, ich lizensiere mir den für ein Wochenende beim Vermieter meiner Wahl (und zahle muchas €€€).
WoWu hat geschrieben:Allerdingst steht da auch: Wenn es sich um eine "Melodie" handelt.
Schau ins UrhG, da ist nur noch die Rede vom Werk. Wenn in der Rechtsprechung gelegentlich mal ein Urteil gefällt wird, das von einer "Melodie" spricht, kannst Du da getrost mit "Suchen und Ersetzen" rangehen. Wir haben in Deutschland kein Fallrecht.
WoWu hat geschrieben:Ich meine, wenn Du natürlich einen Takt aus Beethovens 9. nimmst ist das schon klar.
Korrigier mich einer, aber ich glaube, Beethoven ist schon etwas länger tot ... seine Stücke dürfen somit frei benutzt werden ... und bevor Du jetzt in die Luft springst und "Heureka" brüllst: die Rechte an der jeweiligen Aufführung liegen selbstverständlich beim Musikverlag, der die CD vertreibt ... somit ist "selbst in die Tasten hauen" angesagt. Da kannst Du jeden Klassiker einspielen, den Du willst. Hauptsache, das Werk ist wegen Zeitablauf nicht mehr geschützt ... 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und um das richtig kompliziert zu machen: in anderen Ländern gibt es andere Fristen, also schauen, nach welchem Recht das Werk einmal geschützt war.
WoWu hat geschrieben:Deine Einwände bezüglich der unübersichtlichen rechtlichen Lage sind nicht ganz unberechtigt, denn für dieses Thema gibt es spezielle Rechtsanwälte, die nichts anderes tun, als sich mit just diesem Lizenzrecht zu befassen ....
Im Grunde ist es aber wirklich einfach:- Du darfst ohne Genehmigung des Urhebers sein Werk weder ganz noch in Teilen aufführen oder im eigenen Werk verwursten. Ausnahme (und Voooorsicht, das sehen Gerichte ganz eng!) ist das Zitatrecht - ohne Zitate keine wissenschaftliche Arbeit!
- Du darfst die GEMA nicht umgehen, und wenn der Künster irgendwo anders vertreten ist, darfst Du auch diese Organisation nicht umgehen.
- Es ist völlig egal, ob Du kommerziell tätig wirst oder nicht. Wirst Du bei einer illegalen Handlung erwischt, hast Du mit kommerzieller Tätigkeit aber die größere Arschkarte.
Was ist zu tun?
- Feststellen, wen Du wegen der Rechte zur Verwendung fragen mußt (Künstler bzw. Agent). Anschreiben, Dein Projekt vorstellen und um Genehmigung bitten. Nein, Du machst das schriftlich und nicht per Mail. Wenn ein "okay" kommt:
- Feststellen, an wen Du zahlen müßtest. Kosten feststellen. Weil die GEMA-Seite da nicht so einfach zu lesen ist, eventuell anschreiben /anrufen und fragen.
- Zahlen.
BG, Andreas

P.S.: "Drauf ankommen lassen" ist etwas, was üblicherweise als Antwort auf solche Ausführungen gepostet wird; vorzugsweise von Anonym. Dazu folgende hilfreiche Information: soweit ich weiß, zahlt hier in D keine einzige Rechtsschutzversicherung, wenn es um Urheberrecht geht. Das müßte sich aus den AGB oder der individuellen Police ergeben und gilt für den Verletzer und (!) den Verletzten gleichermaßen. Mit einer Urheberrechtsverletzung befindet man sich - sofern angezeigt wird - auch im Strafrecht. Urheberrechtsverletzungen werden (in der Regel) vorsätzlich begangen. Du hast ja absichtlich dieses Stück genommen und verarbeitet /verbreitet! Schon wegem dem Vorsatz wäre dann eine RS-Versicherung fein raus ...
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



robbie
Beiträge: 1502

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von robbie »

ok, jetzt muss ich da auch gleich eine frage anhängen, bei der gelegenheit.
angenommen, ein sinfonieorchester erklärt sich bereit, für mich ein feines beethovenstück zu 'performen', ich roll da mit nem haufen mikros und nem tonmenschen hin, nimm das selber auf.
ich kann das jetzt bei all meinen produktionen theoretisch verwenden, weil
a) ich das einverständnis der musiker habe
b) der komponist sich höchstens im grabe umdreht

natürlich gehört noch ein kleiner vertrag, wo und unter welchen voraussetzungen das verwendet werden darf, und dann, passt??
Schöne Grüße,
Robbie
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"Ein Problem ist halb gelöst, wenn es gut erklärt wurde"
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Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: GEMA und GVL in wie weit relevant bei Samples

Beitrag von Andreas_Kiel »

Wenn das Orchester (der juristische Vertreter natürlich) Dir eine Freigabe ausstellt, no problem. Vorausgesetzt, die sind nicht in der GEMA, dann müßtest Du dort natürlich zahlen. Ansonsten wäre alles im grünen Bereich. Die Freigabeerklärung brauchst Du natürlich in Schriftform.
Es empfiehlt sich für beide Seiten, die Verwendung auch noch reinzuschreiben (beispielsweise KEINE P*rnofilme, keine Splattervideos usw.).
Es gibt auch eine sehr gute Seite, wo alles ausführlich erklärt ist:
http://www.irights.info
BG, Andreas

Nochmal nachgeschaut: auf http://www.irights.info/index.php?id=24 ist die Sample-Problematik beschrieben, u.a.:
irights.info hat geschrieben:Genaue Grenzwerte gibt es dabei nicht; die weit verbreitete Annahme, dass man drei Sekunden samplen kann, ohne nachzufragen, ist genau das – nur eine Annahme.
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



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