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was heißt es, wenn mir ein Fachhändler beim Verkauf einer gebrauchten Kamera 24 Monate Garantie gibt?
Bedeutet das, wenn innerhalb dieser 2 Jahre etwas defekt ist, muss ich ihm nachweisen, dass dieser Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand? Oder welche Schäden gehören überhaupt zur Garantie? Wenn innerhalb dieser zwei Jahre z.B. der Kopf irgendwann nicht mehr ordnungsgemäß arbeitet, würde dies ja unter die Bezeichnung "Verschleiß" fallen und ich denke mal dies wäre kein Garantiefall, oder sehe ich das falsch?
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten (Garantie ist etwas anderes und eine freiwillige Leistung des Anbieters) müssen Mängel kostenfrei behoben werden.
In den ersten sechs Monaten wird dabei unterstellt, der Mangel sei schon beim Kauf vorhanden gewesen, Vermutung also zugunsten des Käufers.
In den dann folgenden 18 Monaten muß der Käufer das dann nachweisen.
Soweit für Neugeräte.
Die Garantie ist etwas freiwilliges und wird gelegentlich auch für Gebrauchtgeräte angeboten. Hier kommt es auf die Garantiebestimmungen an, die den Käufer nicht übervorteilen dürfen (wohl weniger aus Verbraucherschutz-, sondern aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen).
Was Verschleißteile sind und was nicht, ist eine Einzelfallentscheidung und wird ggf. durch Gutachten untermauert.
Sofern beispielsweise einem privaten Videofan bei einer moderat teuren Kamera innerhalb von sieben Monaten zweimal die Kopftrommel gewechselt werden muß, ohne daß die Kamera in exzessivem Gebrauch war, kann der Richter einen Fehler ab Kaufdatum vermuten, ohne daß es zu beweisen wäre - richterliches Ermessen.
Einen Profi, der jeden Tag fünfzehn Stunden abnudelt, würde ich im gleichen Zeitraum vermutlich aus dem Gerichtssaal jagen ;-)
Auch für Verschleißteile muß der Hersteller selbstverständlich haften - innerhalb vernünftiger Grenzen. Was der Hersteller als "Verschleißteil" definiert, ist nicht seiner Willkür überlassen. Leider ist die Rechtsprechung da sehr auf den Einzelfall bezogen, und meine juris-Recherche fand da auch nichts, was speziell für Videokameras, evtl. noch für Videorecorder anzuwenden wäre. Ich würde den Kopf als Verschleißteil sehen (ich glaube, der wird bei Profigeräten anläßlich einer bestimmten Stundenzahl planmäßig getauscht), ein anderer Richter mag das anders betrachten.
Was Du richtig erkannt hast, auf normalen Verschleiß gibt es keine Gewährleistung und mit Sicherheit laut den Garantiebestimmungen auch keine Garantie.
Auf der sicheren Seite bist Du bei einer seriösen Firma, die "einen Ruf zu verlieren" hat.
BG
Andreas
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