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Optische VIdeofilter / Filmmusik Thema ist als GELÖST markiert



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BassaBus

Optische VIdeofilter / Filmmusik

Beitrag von BassaBus »

Hi Leutz !

Ich hab n bisschen in dem Filmlook-Howto rumgelesen, und dort steht drin das es schwache Diffusionsfilter gibt mit denen man die Schärfe ein Wenig !!! rausnehmen kann, damit der Film nicht so harte Kanten und harte Farben hat.
Wo gibt es die ? ... von Hama gibt es da nicht so wirklich eine Lösung, außer wenn man auf den romantischen Touch abfährt.

2. Thema : Filmmusik

In wie weit kann mann Musik hinter die Filme legen? Muss man bei Bands die bei der GEMA sind grundsätzlich eine Erlaubnis einholen? Was ist wenn man ein Lied mit ner eigenen Band nachspielt?

Dankeschön
BassaBus


schluzifer -BEI- gmx.de



Steffen

Re: Optische VIdeofilter / Filmmusik

Beitrag von Steffen »

1. Hm .. ich kenn da nur die Profifilter von TIFFEN, die sind aber so sackteuer, dass ich davon auch keine besitze .. sorry. Weiss vielleicht jemand anderes ..

2. Wenn eine Band in der GEMA ist, dann reicht es nichtmal, Dir nur eine Erlaubnis einzuholen, Du musst sogar bei jeder Aufführung und Vervielfältigung des Filmes ZAHLEN! Außer, dass die Band in ihrem Vertrag bestimmte Verwertungsrechte (z.B. für den Online-Bereich) ausgeschlossen haben, was aber unwahrscheinlich ist ..

Ist die Band nicht in der GEMA, reicht die Erlaubnis, jo.

Beim Nachspielen der Noten bin ich mir nicht sicher, da kansnt Du glaube ich nur das "musikalische Freiwild" - sprich: Klassik und Musik von Leuten, die über 60 (65? 70?) Jahre tot sind - nachspielen, bei allem anderen zieht sonst die Verwertungsgesellschaft, bei denen die Musiker gemeldet sind, gegen Dich in den Kampf ...

Gruß,
Steffen



Marco

Re: Optische VIdeofilter / Filmmusik

Beitrag von Marco »

(User Above) hat geschrieben: : Ist die Band nicht in der GEMA, reicht die Erlaubnis, jo.


Vorsicht, es gibt noch eine ganze Reihe anderer Gesellschaften zum Schutze von Verwertungsrechten (z.B. GVL). Die GEMA ist lediglich die Größte und Bekannteste in Deutschland.
Die Tatsache, dass ein musikalisches Werk nicht durch die GEMA geschützt ist, heißt noch lange nicht, dass es gar nicht geschützt ist und keine Verwertungsgebühren anfallen.
Wenn der Aufwand denn wirklich sein muss, dann sollte man sich auf jeden Fall beim Produzenten des Werkes erkundigen, wie und wo es eventuell geschützt ist.

Marco

dolax -BEI- t-online.de



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