Anonymous hat geschrieben:dann wird se geklaut und man kann nicht mal mehr
nachweisen wo man sie gekauft hat weil alles weg ist.
Eben. Daher Kopien machen und diese mitführen. Wie gesagt, hier ist es alles ein bischen ausführlicher beschrieben:
http://www.fotografiez.de/Fotoausruestu ... ,6.12.html
Und in der Tat, die Beweislast liegt beim Bürger. Kann er gegenüber dem Zoll nicht nachweisen, das die Dinge bereits in D versteuert wurden (so sie es denn müssen), ist halt Zahlemann-und-Söhne angesagt.
Übrigens, gestern Abend lief bei Wiso (ZDF) ein interessanter Beitrag, der (fast) zum Thema passt: Kaffee-Käufe übers Internet in den Niederlanden (Import) unterliegen der sog. Kaffee-Steuer !! Diese Kaffee-Steuer gibt es in den Niederlanden nicht, wohl aber in Deutschland. Daher ist Kaffee dort wohl auch günstiger (vermute ich mal). Bestellt der arglose User nun über Ebay in den Niederlanden Kaffee, läuft er Gefahr, Steuern zu hinterziehen. Da Ebay die Daten auf Anfrage an den deutschen Zoll weiterleitet, kommt, was in Deutschland kommen muss: Ein Steuerstrafverfahren. Liegt nun der geschuldete Betrag innerhalb der Bagatell-Tolleranz, werden derlei Verfahren allerdings oft eingestellt. Untern Strich: Ein riesen Hokuspukus und der Schlag mit dem Knüppel ins Gesicht des armen Kaffeetrinkers, der sich nur mal 1 Pfund Kaffe über Ebay bestellen wollte.
Deutsche Steuerrealität anno 2007 ;)
Wers nicht glauben mag, gründlich wie unser deutscher Zoll nun einmal ist, hier gibt es die "Kaffeesteuer" zum nachlesen *g* :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html