hi
habe mal einen vortrag von nem juristen zum thema bildrechte gehört, war natürlich eher allgemein gehalten. kann mich vor allem an die wunderschöne formulierung "person der absoluten zeitgeschichte" erinnern, also politiker und stars und ähnlches. bildet man eine solche person ab, muß man sie nicht um erlaubnis fragen (ginge ja auch gar nicht, so oft wie die gefilmt werden..). dann gibt es noch die relative zeitgeschichte, da hat man auch noch freiheiten, wobei es hier mehr noch als im ersten fall auslegungssache ist.
(guter LINK dazu )
ganz gewöhnliche, unbekannte menschen jedoch muß man tatsächlich um erlaubnis bitten, bevor man sie filmt. ausnahmen sind, soweit ich mich erinnere: sie sind teil einer gruppe (weiß nicht mehr wieviele, vielleicht 5-6 leute?) -- dann filmt man sie irgendwie nicht mehr als person. oder man kann davon ausgehen, daß sie implizit einverstanden sind, da sie sich ins bild stellen (und dem reporter dämlich über die schulter lugen, wie man es ja ach zu häufig im fern sieht).
ansonsten gilt natürlich wie so oft: wo kein kläger ist, ist auch kein richter.
konkret zu oben würde ich es so machen: wenn mich jemand auffordert, den dreh abzubrechen und das gelände zu verlassen, tue ich das nach rumzicken (dabei vielleicht die kamera runter nehmen aber weiterlaufen lassen, sprich tonaufnahme). das material würde ich verwenden, aber die person unkenntlich machen (pixeln, evtl. stimme verändern) -- das recht am bild gilt ja nur, wenn man die person auch wiedererkennen kann.
was die bilder vom gelände oder gebäude selbst betrifft, das würde mich auch mal interessieren, ob man die dann verwenden kann (im tv/kino, hobbybereich ist ja egal). es soll sogar vorgekommen sein, dass ein architekt, der ein gebäude entworfen hatte, darauf bestand, er hätte das copyright an dem erscheinungsbild (und somit den abbildungen) des gebäudes. ja, das war in übersee, klar...
... haben wir hier zufällig in ihrer freizeit videofilmende juristen unter uns?