hi,
also soviel ich weiß, konvertiert movie maker filme immer ins wmv-format. dieses format können jedoch viele dvd spieler nicht erkennen und somit nicht abspielen. das gängige format für dvd-spieler ist mpg bzw mpg2. um somit deine filme auf dem fernseher anschauen zu können, musst du dir einen encoder aus dem internet besorgen, mit dem du die wmv. dateien in mpg umwandeln kannst. (es gibt sehr viele, brauchbare freeware-versionen)
hinterher nur noch mit einer brennsoftware (nero etc) auf cd brennen
gruß rainer
Den Zwischenschritt übers WMV-Format würde ich weglassen und den Film aus dem Moviemaker heraus als DV-AVI exportieren. Andernfalls komprimiert man zweimal (= Qualitätsverlust): Erst als WMV und dann als MPEG2. ;-)
Habe mit Movie Maker einen kleinen Testfilm, WMV Datei / 2,72 MB erstellt.
Danch den Film, der Empfehlung von Markus folgend als DV-AVI abgespeichert.
Dabei hatt sich die Dateigröße auf 211 MB !!! erhöht. Beim Abspielen des Films am PC wird der Ton nur unterbrochen wiedergegeben.
Ob sich der Film (DV-AVI) mit dem DVD Spieler am TV abgespiet lässt, kann ich im Moment nicht prüfen (Gerät ist zu Zeit Defekt)
Werde es in den Nächten Tagen bei einem Bekannten versuchen und mich danch wieder melden.
Wahrscheinlich ist es doch besser die WMV Dateien wie von Rainer empfohlen mit einem Encoder in MPG umzuwandeln.
Es wär schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, welche freeware-version dafür am besten geeignet ist.
DV-AVI ist dasselbe Format, das ein MiniDV- bzw. Digital8-Camcorder auf Band speichert. Wenn dieses Format nur mit Tonstörungen wiedergegeben wird, stimmt etwas nicht. Mit welcher Einstellung hast Du die Aufnahmen auf den PC überspielt?
Das DV-AVI-Format lässt sich mit einem DVD-Player genauso wenig wiedergeben wie das WMV-Format (zumindest können eher weniger DVD-Player WMV-Videos wiedergeben). Brenne Deinen Film als DVD-Video (MPEG2-Format), dann kannst Du ihn im DVD-Player abspielen.
Rechtliche Notiz: Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge
und behalten uns das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.