Kein Mensch bezahlt den UVP Preis. Mal kurz in einem Vergleichsportal geschaut, bleibt kein Rabatt bei meinen kurzen Test mehr über.
Händler, die mit Rabatten werben, müssen seit dem 28 Mai 2022 den niedrigsten Preis, den sie in den letzten 30 Tagen verlangt haben, als Referenzpreis angeben. Diese Regel dient dem Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben, da der angegebene Rabatt nun auf diesem niedrigsten Preis basiert. Der niedrigste 30-Tage-Preis muss klar und deutlich erkennbar sein, eine Angabe des UVP in einer Fußnote reicht nicht aus.
Aber selbst Amazon hält sich nicht daran, wie ich gerade bei 4K Blurays sehen konnte.