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Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
pennor
Beiträge: 33

Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von pennor »

Hallo!
Wie sieht es aus wenn man ohne Drehgenehmigung an einem quasi öffentlichen Ort dreht (z.B. Bahnhof), für den aber eine benötigt wird. Nehm wir an niemand beschwert sich während dem Dreh. Könnte nachträglich veranlasst werden, dass man die betreffenden Szenen nicht verwenden darf, oder gar wegen Hausfriedensbruchs angezeigt wird, falls der Film veröffentlicht wird? Vom Gefühl her würd ich fast sagen ja, aber vielleicht gibts ja hier Experten auf dem Gebiet. Es würde nur mit einem Camcorder gedreht werden + Stativ und Ton, kein Lichtequipment.

Danke für eure Tips!



derTHOMMESisses
Beiträge: 24

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von derTHOMMESisses »

Hi,

hört sich so an, als wolltest Du einen Bahn-Kritischen Beitrag produzieren. Sonst würdest Du Dir einfach die Drehgenehmigung besorgen. aus eigener Erfahrung weiss ich: Selbst wenn man "nur" mit Kamera, Stativ und Ton unterwegs ist, fühlen sich die Beamten beobachtet und werden wild. andersherum: Wir hatten öfter auf Bahnhöfen zu tun (Auch z.B. in Holland - da ist´s dasselbe...), und wir wurden "sogar" jeweils von einem Bahnbeamten begleitet. kostelos Ffahren durften wir auch, weil wir doch unbedingt noch die Einfahrt in den Bahnhof....

Hat also Vorteile, so ne drehgenehmigung.


hoffe, das hilft.

Gruß,

thommes



jens
Beiträge: 917

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von jens »

Hi pennor,
diese beiden Links könnten dir vielleicht weiterhelfen:
Drehgenehmigung 1

Drehgenehmigung 2

Viel Erfolg,
Jens



pennor
Beiträge: 33

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von pennor »

Danke für deinen Beitrag!
Nein eigentlich gar nicht Bahn kritisch. Aber es geht halt um einen Selbstmord in einem Bahnhof (er wirft sich vor den Zug - wie naheliegend). Man sieht natürlich nicht wie es tatsächlich passiert, man weiß es bloß. Auch wird nicht angetäuscht dass er fällt oder so. Ich bezweifele ehrlich gesagt, dass die Bahn einem für so ein Drehbuch eine Erlaubnis gibt... Deshalb denk ich mir, mach ichs einfach so. Deshalb interessiert mich, ob mir das Aufführen theoretisch hinterher verboten werden könnte.



pennor
Beiträge: 33

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von pennor »

Hallo jens!

Bin die beiden Links durchgegangen. Leider stand nichts wirklich dazu da. Es ist halt klar, dass es ein relativ hohes Risiko gibt, dass der Dreh in die Hose geht. Aber mich interessieren die Konsequenzen, die aus einem ERFOLGREICHEN Dreh entstehen können. Dank dir aber trotzdem!



Kiara Borini
Beiträge: 227

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von Kiara Borini »

Ich weiß, dass die Bahn schon Fotografen belangt haben soll, weil sie deren ICEs ohne Genehmigung fotografiert und die Ergebnisse veröffentlicht haben.

Schließlich gibt es auf diese weiß-roten Bananen Gebrauchsmusterschutz.

Generell gilt immer, wo kein Kläger, dort kein Richter. Aber wenn Juristen losgelassen werden, dann gibt es in dieser Welt so viele Fallstricke, dass man kaum ohne zu stolpern durchs Leben kommt. Wie man aufprallt ist nun wiederum jeweils individuell verschieden. Der eine rollt ab, steht federnd auf und kommt mit ein paar blauen Flecken davon, der andere bricht sich das Schlüsselbein.

Ich bin immer der Meinung, man sollte das Gespräch zu einem Zeitpunkt suchen, wenn die Fronten noch nicht verhärtet sind, also vorher.

Wenn dann immer noch keine sinnvolle Einigung zu finden ist, erst dann sollte man nach Alternativen suchen.

Suizidale zieht des gelegentlich auch zum Dahndamm. So ein Bahnübergang ist doch auch ein ntter Drehort.

Um ohne Genehmigung auf dem Bahnhof zu drehen, würde ich mit Handkamera auftreten und den Touristen herauskehren. Ein gültiges Fernreiseticket kann also nicht schaden. Asiaten mit Kameras fallen noch weniger auf. Vielleicht gibt es ja im Bekanntenkreis einen geeigneten Ersatzkameramann.

Noch ein Hinweis: Wenn die schauspielerische Leistung stimmt, und aufgrund der Aktivitäten an den Gleisen jemand meint, es könne eine reale suizidale Tendenz vorhanden sein, dann können die (zwingend vorgeschriebenen!) Präventivmaßnahmen durchaus ins Geld gehen (Feuerwehr, Rettungskräfte) und Zeit kosten (Zwnangseinweisung in die Psychiatrie). Auch wenn Terrorverdacht aufkommmt, kann es finanziell unangenehm werden!

Deshalb würde ich in diesen angespannten Zeiten generell vorher das Gespräch suchen...
Ciao
Kiara

OT: -> Hurra!! Mein Blog ist endlich online...



Ephraim
Beiträge: 182

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von Ephraim »

Fragen kostet nichts:
oeffentlichkeitsarbeit@bahn.de

Auf Flugplätzen darf man im öffentlich zugänglichen Bereich ohne weiteres filmen, wenn dadurch nicht der Betrieb gestört wird. Also nicht mit 5000W-Scheinwerfern und Notstromaggregat anrücken.

Das dürfte bei der Bahn nicht viel anders sein.
Wenn man einen ICE, oder was die sonst noch haben, aufnimmt, kann das überall auf der Strecke sein, also nirgends verhindert werden. Man dürfte ja sonst nie auf einer öffentlichen Straße drehen, weil man befürchten müßte, Opel oder BMW oder ein Dreiradhersteller mache Gebrauchsmusterschutz geltend.
Wendet man sich allerdings hilfesuchend an die Bahn, kann man erstaunliche Ergebnisse erzielen. Angefangen von Mitfahrgenehmigungen im Führerstand über Fahrgeldeinsparungen bis zum Transport der Kleinigkeiten, die man so beim Dreh mit sich führt. Wir haben es sogar erlebt, dass am Zielbahnhof ein Elektrokarren am Lokhaltepunkt wartete um unseren Kram zum draußen lauernden Auto zu transportieren. Das Personal übrigens hatte frischgeschniegelte Sachen an, obwohl sie gar nicht ins Bild gerieten. Aber sie wissen natürlich wie wir: In jedem Menschen lauert ein Star.
Gut Licht
Ephraim



Stefan
Beiträge: 1567

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von Stefan »

Diese Firma und dieses Thema. Ich denke die Wahrscheinlichkeit für Trouble ist sehr hoch.

Die Drehgenehmigungen für "normales" Material sind bei der Bahn schwer zu bekommen.

Das Thema vor den Zug schmeissen, ist bei der Bahn ein sehr ernstes Thema. Selbst Nachrichten über tatsächliche Selbstmorde oder Unfälle werden zum Zweck der Verhinderung von Nachahmungstätern sehr sensibel behandelt.

Da kommt deine Fiktion superklasse. Überlegenswert auf jeden Fall auch: http://www.fortunecity.de/lindenpark/go ... rtherd.htm (nur exemplarisch der erste Treffer einer Suche)

Viel Glück
Der dicke Stefan



pennor
Beiträge: 33

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von pennor »

Danke erstmal für alle Antworten.

Das Thema ist in der Tat sehr problematisch. Aber ich will mich auch nicht von der Bahn "zensieren" lassen, zumal es nicht um die Bahn selbst geht, sondern um das Schicksal eines Menschen.
Wie sieht es im öffentlichen Nahverkehr aus? Für mich käme Hamburg oder Berlin dann am ehsten in Frage. Ich bin mir sicher die finden das auch nicht so toll, aber vielleicht geht es da ja einfacher? Hat jemand da vielleicht Erfahrung? Ich hab nur gehört, dass das irre teuer sein soll (wenn man eine Drehgenehmigung beantragt). Weiß jemand was dazu?



Hogar
Beiträge: 163

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von Hogar »

Ändere einfach dein Konzept. Mach einen Film darüber, wie gerechtfertigt die Preise der Deustche Bahn doch sind. Wenn du die Drehgenehmigung hast, wird sicher niemand deinen Dreh überprüfen und selbst wenn, was wollen die dir denn? Sie haben dir eine Drehgenehmigung gegeben. Ich glaube nicht, das da irgendwo eine Klausel steht, das du keine kurzfristigen Änderungen an deinem Konzept mehr vornehmen darfst. Und ob eine mündliche Absprache vor Gericht anwendbar ist, mag zu bezweifeln sein.

Ohne Drehgenemigung wirst du es schwer haben. Sobald du z.B. am Alexanderplatz irgendeine Cam rausholst, kommen wenig später auch schon ein paar Bahnbeamte. Hab ich bisher so erlebt. Vielleicht fällt man mit einem Kamera-Handy nicht auf ;)

Ein anderer Versuch wäre folgender: Frag doch einfach mal bei der Bahn über Telefon folgendes nach: Du hast schon einen Film gedreht, ohne Genehmigung, es hat sich niemand beschwert. Darfst du ihn nun öffentlich vorführen? Aus der Antwort kannst du eventuell eine informative Reaktion schließen. Bei dem Anruf würde ich nicht in der Stadt anrufen, in der du drehen willst und deinen Namen kannst du auch schonmal nuscheln.

Wenn man eine Vermutung hat, wie man irgendwo schummeln könnte und jemanden vor diese vermeindlich bereits beendete Tatsache stellt, kommen manchmal erstaunlich Antworten dabei raus, weil der Befrage denkt, es ist eh schon alles gelaufen. ;)

Hogar



FritzK

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von FritzK »

Hi, ich habe sehr oft auf Bahnhöfen gefilmt. Probleme gab es bisher noch nie. Es kommt auch darauf an wie man dort auftritt. Wenn eine Bahnaufsicht mal fragte, habe ich gesagt daß meine Freunde ankommen.
Kein Problem. Weder auf kleinen Bahnhöfen noch auf Großen, zB. Berlin.
Im Übrigen hat mir mein BDFA-Ausweis auch geholfen.
Also keine schlafenden Hunde wecken. Drehen und Vorführen, einfach tun.
Anders ist es wenn die Filme verkauft werden oder bei Vorführungen Geld genommen wird. Da würde ich mich absichern.
FritzK



Chris2
Beiträge: 127

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von Chris2 »

Die Antwort auf die allererste Frage ist simpel:

JA !!!

Du kannst belangt werden. Und zwar wenn du eine Straftat / Ordnungs- oder Gesetzeswiedrigkeit begehst (z.B. Hausfriedensbruch) und den Beweis dafür mit deinem Film anschließend öffentlich machst.

Die Bahn ist erfahrungsgemäß ziemlich kooperativ ... einfach vorher mal direkt in der zentralen Pressestelle anrufen und grob erklären was man machen möchte (à la "nicht-kommerzieller NoBudget-Videofilm"). Inhaltlich muss man gar nicht allzuviel preisgeben.



pennor
Beiträge: 33

Re: Drehgenehmigungen. Kann man nachträglich belangt werden?

Beitrag von pennor »

Danke für die neuen Antworten!
Wahrscheinlich werd ichs tatsächlich so machen, dass ich um Erlaubnis frage, aber eben sage, er wartet auf den zug um "nach hause" zu fahren, oder so ähnlich. dadurch, dass ich den selbstmord nicht in blutspritzender form zeige, ist dort ja freiraum für interpretation...

@chris: danke für den rechtlichen tipp. hab ich schon fast vermutet, dass das so ist. (wobei man schauen muss, ob eine kamera rumschwenken tatsächlich gleich als hausfriedensbruch gewertet wird). kennst du da evtl. gute literatur zu dem thema?



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