Fragen kostet nichts:
oeffentlichkeitsarbeit@bahn.de
Auf Flugplätzen darf man im öffentlich zugänglichen Bereich ohne weiteres filmen, wenn dadurch nicht der Betrieb gestört wird. Also nicht mit 5000W-Scheinwerfern und Notstromaggregat anrücken.
Das dürfte bei der Bahn nicht viel anders sein.
Wenn man einen ICE, oder was die sonst noch haben, aufnimmt, kann das überall auf der Strecke sein, also nirgends verhindert werden. Man dürfte ja sonst nie auf einer öffentlichen Straße drehen, weil man befürchten müßte, Opel oder BMW oder ein Dreiradhersteller mache Gebrauchsmusterschutz geltend.
Wendet man sich allerdings hilfesuchend an die Bahn, kann man erstaunliche Ergebnisse erzielen. Angefangen von Mitfahrgenehmigungen im Führerstand über Fahrgeldeinsparungen bis zum Transport der Kleinigkeiten, die man so beim Dreh mit sich führt. Wir haben es sogar erlebt, dass am Zielbahnhof ein Elektrokarren am Lokhaltepunkt wartete um unseren Kram zum draußen lauernden Auto zu transportieren. Das Personal übrigens hatte frischgeschniegelte Sachen an, obwohl sie gar nicht ins Bild gerieten. Aber sie wissen natürlich wie wir: In jedem Menschen lauert ein Star.