https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... er-1915674In Krisenzeiten soll die deutsche Filmförderung deutlich anpassungsfähiger werden – das hat heute der Deutsche Bundestag beschlossen. Die „kleine“ Novelle des Filmförderungsgesetzes enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit.
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) verabschiedet. Die Novelle sieht unter anderem Flexibilisierungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Novelle als „Übergangsgesetz“ mit einer verkürzten Laufzeit von zwei Jahren angelegt. „Mit dieser Übergangsnovelle kann die Filmförderung in Krisenzeiten verlässlich fortgesetzt und die Handlungsfähigkeit der Filmförderungsanstalt in einer für die Filmbranche nie dagewesenen Ausnahmesituation gesichert werden“, sagte Kulturstaatsministerin Grütters dazu. Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundesrats am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Verpflichtung zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit
Die Änderungen im FFG beinhalten auch Verpflichtungen zum Umwelt- und Klimaschutz. So müssen bei der Produktion von Filmen künftig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen und eine Klimabilanz erstellt werden. Außerdem sieht das novellierte Gesetz die weitestgehend geschlechtergerechte Besetzung sämtlicher Gremien der Filmförderungsanstalt vor.