Die Krankenversicherung natürlich nicht innerhalb der Gewinnermittlung, sondern als Anlage (Vorsorgeaufwendungen) zur Steuererklärung, das ist doch das Normalste der Welt.-paleface- hat geschrieben: ↑Di 26 Jan, 2021 11:27 Danke für den Artikel. Das man seine Krankenversicherung geltend machen kann war mir gar nicht bewusst.
Ach - Du bist ja auch noch hier... :-)Kino hat geschrieben: ↑Di 26 Jan, 2021 11:35 Kurze Frage: Ist das immer noch so, dass Kunden / Rechnungsempfängern von Freiberuflern / nicht gewerblichen Leistungserbringern, im Zuge einer SV-Prüfung die Nachzahlung von KSK-Zuschlägen droht, auch wenn der Rechnungsersteller selbst gar nicht bei der KSK versichert ist?
Nicht nur das, wenn du als KSK Mitglied einen Sprecher einkaufst oder deine Weihnachtskarte stylen lässt, musst du auch selber zahlen.....Kurze Frage: Ist das immer noch so, dass Kunden / Rechnungsempfängern von Freiberuflern / nicht gewerblichen Leistungserbringern, im Zuge einer SV-Prüfung die Nachzahlung von KSK-Zuschlägen droht, auch wenn der Rechnungsersteller selbst gar nicht bei der KSK versichert ist?
Ist klar..... aber trotzdem machen viele das Falsch....wie ich gehört habe. ;-)Das gilt aber auch für Nichtmitglieder.
Das mit dem Steuerberater kann ich nur unterschreiben. Im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis gab es da alles, von Kontopfändungen über Haftbefehl bis zur Nachzahlung in Millionenhöhe, weil der "Berater" richtig Mist gebaut hat. Diese Zunft gehört eigentlich verboten, aber vorher sollte der Staat ordentlich auf die Fresse kriegen, daß er das Steuersystem derart umständlich, unverständlich und ineffizient werden ließ. Aber muss wohl halt so sein, wenn die Bonzen selbst Anwälte und Co. sind. Also: Geht nicht zum Steuerberater, zumindest nicht so blauäugig wie es viel zu viele tun!Cinemator hat geschrieben: ↑Di 26 Jan, 2021 11:33
Früher habe ich alles dem Steuerberater überlassen, bis sich eines Tages der Betriebsprüfer anmeldete. Der fand dann auch zwei Rechnungen, die bei den Umsätzen fehlten, von mir aber ans Steuerbüro weitergereicht worden waren. Somit wollte ich den Fehler auf den Steuerberater lenken. Doch zu meinem Erstaunen erklärte mir der Betriebsprüfer, nicht der Steuerberater ist für die Steuererklärung verantwortlich, sondern ich.
Aus einem Bußgeldverfahren bin ich nur wieder rausgekommen, weil der Steuerberater auch bei den Abschreibungen etwas zu meinen Ungunsten gerechnet hatte. Genau genommen muss man die Arbeit des Steuerberaters noch einmal überprüfen, bevor sie ans Finanzamt gegeben wird. Ausnahme nur dann, wenn der Steuerberater die Unterlagen unterschreibt, was in der Regel keiner macht.
Inzwischen lasse ich nur noch die Buchungen und die G+V vom Steuerberater machen, den Rest erledige ich selbst. Apropos Besichtigung der Arbeitsräume. Da reichen manchmal auch Fotos.