suchor hat geschrieben: ↑So 16 Aug, 2020 08:48
Anmeldung der Flüge: Wollen Sie eine Drohne gewerblich nutzen, müssen Sie die Flüge beim Ordnungsamt oder alternativ bei der Polizei anmelden. Besitzen Flugdrohnen eine Kamera, mit der Bilder oder ein Video angefertigt werden, ist zudem darauf zu achten, dass Aufnahmen von Häusern oder Grundstücken nur mit Einwilligung der Besitzer gemacht werden dürfen.
Und genau dafür braucht’s in Hessen und in Niedersachsen die Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen gem. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Das wird bei mir immer von den Ordnungsämtern angefordert, als erstes.
Aber wenn du die nicht brauchst ist es ja prima😀
LG
Ich mache mich schlau, jedoch halte ich das vorweg für eine behördliche Willkür oder eine falsches Deutung des Gesetzes.
Welche Polizeistation und welches Ordnungsamt hat bock da drauf wenn am Tag zig hobbiiisten oder auch gewerbler dort anrufen und einen erzählen?
Ich habe es zur Zeit von der alten Gesetzgebung versucht, beim 2. mal meinte die Polizei ich solle denen nicht mehr auf den Keks gehen, ich wäre ja alt genug zu wissen wo ich fliegen darf und wo nicht, das Ordnungsamt verwies mich auf die Polizei oder Regierung, denn siehätten keine Ahnung was ich darf und was nicht und solle mich selber kümmern.
Muß ich mir das jetzt bei Dir so vorstellenen, Du fliegt hobby mässig irgendwo über Wiesen und dann rufst Du vorher da an?
Ansonsten bei Gewerblich spricht man ja mit "den Grundstückseignern".
Achja, Du kannst Dir im übrigen, wenn Du öfters in Deiner Stadt so rumfliegen möchtest, also auch ausserhalb von Wiesen, mit der Stadt ein Schriftstück aufsetzen, das Du Pilot für Hobby & Gerwerblich bist und Dich an die Gesetze hälst und nicht jeden Tag fragen möchtest.
Das habe ich noch zur alten Gesetzgebung gemacht, weil man da ja noch wegen jeden Pfurz fragen mußte, das Schreiben habe ich für den Fall der Fälle dabei.
Die Versicherungspolice für Freizeit & Gewerblich ist in meiner Flugwarn app hinterlegt, die ich Jederzeit jedem vor die Nase halten kann,
genauso wie ein PDF mit den derzeitigen Gewichtsregeln, für die unverbesserlichen, die mir bei einer 500gr Drohne mit, "haben sie denn einen Führerschein dafür" blöd kommen. :-)