Leider schon, so wie das die Richter momentan handhaben darf er dir eine aufs Maul hauen, wenn du ein Foto von ihm machst, oder ihn anrauchst - und kommt mit Notwehr durch. Mittlerweile wird ein Angriff mit einer Schusswaffe auf die selbe Stufe gestellt wie ein Foto oder Zigarettenrauch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar.[10] Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen
Klar kann alles passieren. Die Frage ist nur, ob es rechtens ist. Du kannst auch zusammengeschlagen oder abgestochen werden. Glaub aber nicht, dass das durch die Notwehr bei einem Verstoß am eigenen Bild gedeckt ist.pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:29 Wie gesagt, es kann Dir immer mal passieren mit unangenehmen Zeitgenossen zu tun zu haben. Nicht nur beim Fotografieren. Aber das ist eigentlich die absolute Ausnahme. Wenn Dich jemand darauf anspricht, rede mit ihm. Das es dann zu Handgreiflichkeiten kommt ist äußerst untypisch.
VG
Niemand darf dir deine Bilder auf Verdacht hin löschen und wenn du ihm sogar zeigst, was du fotografiert hast und derjenige will bzw. drängt dich trotzdem, dass du alle Bilder löschst, obwohl er sieht, dass es kein Bild von ihm gibt, auf dem er zu erkennen ist, macht er sich strafbar.walang_sinuman hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:22 Ich hab wahrscheinlich zwanghafte Gedanken und deswegen beschäftigt mich das wahrscheinlich mehr als andere und es sind auch ziemlich extreme beispiele;
- ich habe zuvor zum Beispiel eine Blume fotografiert und meine Kamera ist noch beim verarbeiten des bildes, ich habe aber schon das nächste motiv gefunden und lege mich schon mal in fen rinstellungen, dem bildausschnitt, etc. Fest, kann aber noch nicht fotografieren. Plötzlich läuft eine Person durchs Bild und ich warte, bis die vorbei gelaufen ist, um das Foto dann zu machen und was etwa 5 Sekunden nachdem die Person vorbei gelaufen ist, möglich wäre.
Die Person fordert mich auf das Bild vor ihren Augen zu löschen, was nicht geht, weil ich nur das Bild ohne Person zeigen kann. Da ein Foto auf denen Menschen zu sehen sind, nicht existiert.- auf dem bild war zufällig ein arm zu sehen, ich habe das Bild jedoch zuvor gelöscht und kann der Person deshalb nicht zeigen, wie ich es lösche.
- ist habe eine ente fotografiert, die Person auf der Bank ist nicht zu sehen und deshalb kann das Foto von der Person auch nicht gezeigt bzw. Gelöscht werden.
- das Bild der Person kann auf dem speichermedium nicht gefunden werden, weswegen alle Fotos gelöscht werden.
- die Person nimmt dir gewaltsam den Fotoapparat ab und löscht alle Fotos, weil sie einen Verdacht hat, das du sie fotografiert haben könntest.
- die Person ist nicht auf dem Bild zu erkennen.
- es wurde überhaupt kein Foto gemacht.
Grundsätzlich: Nein. Vereinzelt schon.walang_sinuman hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 16:20 Darf jemand meine ganzen Fotos löschen, wenn er den Verdacht hat, das ich gegen sein persönliches Recht auf das eigene Bild verstoßen haben könnte
Die andere Person nicht fotografieren, weil sie Menschen, außer Freunde und Familie, grundsätzlich nicht fotografieren und unschuldig verdächtig werden.pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:45 @ Cinealta
Berufsfotografen haben da nochmal andere Rechte, aber wir sprechen hier ja offensichtlich über Privatpersonen die andere Privatpersonen fotografieren.
VG
Ich glaube, ich besorge mir pffererspray oder so, zur Verteidigung.Cinealta 81 hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:40
...
Falls Sie zum Zeitpunkt des Konflikts bedroht werden (nicht durch Polizei oder Ordnungskräfte, sondern durch Durchgeknallte/Hasserfüllte), sollten Sie die Situation schnell und realistisch abschätzen, um eigene Gesundheitsschäden oder gar Lebensgefahr zu vermeiden. Ihr eigenes Leben ist - aus Ihrer Sicht - wertvoller als jedes Bildmaterial.
Was du da erzählst ist unwichtig. Es geht ursprünglich um die Frage, was jemand mit dir, deinem Fotoapparat und deinen Bildern machen kann, wenn er den VERDACHT hat, dass du ihn fotografiert hast. Es geht auch darum, was er machen kann, wenn du den Verdacht ausgeräumt hast, indem du ihm freundlcherweise deine ganzen Fotos gezeigt hast und da ist keins von dem, der dich verdächtigt hat, dabei.walang_sinuman hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:47
Die andere Person nicht fotografieren, weil sie Menschen, außer Freunde und Familie, grundsätzlich nicht fotografieren und unschuldig verdächtig werden.
:) Hätte ich als nächstes geschrieben. Aber beim Malen muss man auch aufpassen, dass einer nicht daherkommt und die Steffelei umschmeißt oder das Bild zerreißt.pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:52 @ walang_sinuman
Du bist wirklich zu ängstich... dann such Dir doch ein anderes Hobby. Malen z.B.
VG
Nach gängiger Rechtsprechung schon, oder welchen Teil von..
..hast du nicht verstanden?Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar.[10] Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen.
Neee...???Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 18:01Nach gängiger Rechtsprechung schon, oder welchen Teil von..
..hast du nicht verstanden?Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar.[10] Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen.
Also verstehe ich das richtig, jedesmal wenn ich mir‘ne Fluppe anzünde bin ich sowas wie John Wick? Und mit‘ner XL Packung Luckies in der Jackentasche bin ich schwerbewaffnet?Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 16:49 Mittlerweile wird ein Angriff mit einer Schusswaffe auf die selbe Stufe gestellt wie ein Foto oder Zigarettenrauch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar.[10] Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen
Der Besitz ist (noch) nicht strafbar, aber du kannst schnell damit in Situationen kommen, in denen ein anderer sich zur Notwehr gedrängt fühlt. ;)
Natürlich, trotzdem rechtfertigt der Verdacht, man wäre fotografiert worden, nicht die Nötigung eines Dritten, ob dieser Journalist/Berufsfotograf, oder Privatperson. Und mit Anwendung jeglicher Gewalt - und ohne Hinzuziehung von Ordnungskräften zur Klärung der Situation - wäre ich sehr vorsichtig. Vermeintliche Notwehr hin oder her, nötigt man oder bedroht man ernsthaft einen Fotografen (als Privatperson), werden Sie ziemlich sicher Probleme mit unserem Rechtssystem bekommen.pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 15 Feb, 2020 17:45 Berufsfotografen haben da nochmal andere Rechte, aber wir sprechen hier ja offensichtlich über Privatpersonen die andere Privatpersonen fotografieren.
Wenn Du in RAW filmst, wirst du verhaftet. H.264 ist okay.Darth Schneider hat geschrieben: ↑Do 20 Feb, 2020 12:58 Rechtliche Frage:
Darf man eigentlich bei einem Faschings Umzug, wo die eigene Tochter dabei ist filmen ? Oder werde ich dann verhaftet und meine Pocket zerstört ?
P.S: Mit dem Smartphone filmen eh ganz viele Leute...;)