motiongroup hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 15:48
In den USA ...
Selbst bei Bildungsfernen sollte es sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, daß es in den USA zig verschiedene Waffengesetze gibt - in jedem Bundesstaat gilt ein anderes, manchmal sogar runter bis auf County Ebene.
Manche sind strenger als unsere, andere eher locker.
Zu behaupten "in den USA wäre... blah" zeugt jetzt nicht gerade von Kompetenz, was das Thema betrifft.
Frank B. hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 16:15
ch finde es ganz gut, dass es nicht geklappt hat, den Leuten noch 1500 Euro dafür aus dem Kreuz zu leiern, weil der die Drohne erwischt hat. Nun hat der Drohnenidiot seinen Schaden und gut isses.
Eigentlich geht's mir eher um die Verhältnismäßigkeit.
Daß man gleich mehrere Gesetze (Waffengesetz) brechen darf, dritte damit gefährden und auch noch völlig ungeschoren vor Gericht davon kommt, das wundert mich, vor allem bei einer Justiz, die gerade wenn es um Verstöße gegen das Waffengesetz geht, sonst extrem eng gestrickt ist.
Erstens ist rumballern (auch mit nem Luftgewehr) außerhalb einer Schießbahn normal ein großes no-go.
Wenn man schon im eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr schießt, ist man unter anderem dazu verpflichtet sicherzustellen, daß die Projektile das Grundstück auf keinen Fall verlassen können. Auf ne Drohne in der Luft Schießen ist genau das Gegenteil davon - man stell quasi sicher daß das Projektil irgendwo auf der Straße oder in einem anderen Garten runter kommt, und dabei jemanden verletzen kann. Im aktuellen Fall ging mindestens ein Schuß daneben - heißt der Diabolo ist irgendwo in der Nachbarschaft eingeschlagen.
Das selbe gilt für die abgeschossene Drohne. Jeder kann ja mal versuchen wie es sich anfühlt wenn dir einer 1.5 Kilo Schrott aus dem dritten Stock auf den Kopf wirft. Im bestenfalls fällt das Teil runter wie ein Stein, schlimmstenfalls gerät es völlig außer Kontrolle und macht mit laufenden Rotoren ne Amokfahrt.