Zu diesen Begriffen Googelst du am besten, da findest du auch Grafiken, welche das Ganze dann etwas verständlicher machen.felixhues hat geschrieben:Entschuldige meine Unwissenheit, Niere/Superniere=Richtmikro???
Aber wie schon gesagt, wir haben keine Funk-Lavaliers und wenn da ein Kabel aus der Tasche des Kameramanns zu mir rueberhaengt, ist das ja nicht grad soooo unauffaellig.C.I.W hat geschrieben:Machs doch einfach so:
Do bekommst ein Ansteckmikro, dass unter deinem T-Shirt versteckt ist...
Ja, nur duerfen meine ganzen saufenden Mitschueler davon nicht mitbekommen, sonst werd ich gemobbt oder so...(-;Anonymous hat geschrieben:Spannendes Projekt ;)
lol - viel spass und zeig doch hier mal das filmchen ;)felixhues hat geschrieben:Ja, nur duerfen meine ganzen saufenden Mitschueler davon nicht mitbekommen, sonst werd ich gemobbt oder so...(-;Anonymous hat geschrieben:Spannendes Projekt ;)
Ich boeser Kerl kann doch denen nicht den Bierhahn zudrehen...
Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her und an was fuer einen Rekorder schliesst man sie an? Und wie nutzt man den Rekorder mobil und ohne externen Strom???Anonymous hat geschrieben:ich empfehle die Sony XC999 und die Lavaliervariante. Hätte auch eine komplette "Tasche" hier.
harley
Meinst du das Ernst???felixhues hat geschrieben: Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her...
undfelixhues hat geschrieben:(...) Ich arbeite ehrenamtlich ehrenamtlich bei einem Krankenhaus-Fernsehsender. (...)
Ich habe ja schon viele dusselige Fragen gesehen, aber diese hier schlägt sie um Längen!felixhues hat geschrieben:(...) Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her (...)
Nein, natuerlich nicht. Ganz so naiv bin ich auch nicht. (-;robbie hat geschrieben:Meinst du das Ernst???felixhues hat geschrieben: Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her...
Na das mach ich doch gleich!Andreas_Kiel hat geschrieben:
Falls Du dieses Projekt tatsächlich realisieren solltest ... googel mal fleißig nach "Persönlichkeitsrecht" und auch nach § 201 Strafgesetzbuch.
Das zweite Urteil richtete sich gegen Ermittler, die gegen die RAF wegen der Ermordung von Hans-Martin Schleyer ermittelten und dabei Tonaufzeichnungen fertigten. Wenn das Aufzeichnen schon bei dieser Art von Schwerstkriminalität unzulässig ist, dann vergleiche das mal mit dem Verkauf von einem Sixpack Alcopops an Jugendliche: fällt Dir was auf?
Schönen Tag noch
Andreas
Also ganz ordentliche Mikros haben wir schon wohl...Babaluba hat geschrieben: das mit dem unkenntlich verblurren ist sicher die beste Lösung (vielleicht auch noch Stimme verzerren) Somit ist ein deutlicher Ton eh nicht soooo wichtig und man kann auch Billigmikros hernehmen (notfalls untertiteln)
Ja klar, wir haben schon Richtmikros. Aber wenn das teil dann etwas in die falsche Richtung gehalten wird, ist ja der gewuenschte Ton weg - oder nicht???C.I.W hat geschrieben:Kugelmikros sind eigentlich nur für den Gesang geeignet, bei dem der Sänger das Mikro dicht an seinem Mund hält. Was du brauchst ist ein Richtmikro, damit man weniger Nebengeräusche hat. So eins sollte euer Sender doch bestimmt haben.
felixhues hat geschrieben:Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her und an was fuer einen Rekorder schliesst man sie an? Und wie nutzt man den Rekorder mobil und ohne externen Strom???Anonymous hat geschrieben:ich empfehle die Sony XC999 und die Lavaliervariante. Hätte auch eine komplette "Tasche" hier.
harley
felixhues hat geschrieben:Andreas_Kiel hat geschrieben:
Falls Du dieses Projekt tatsächlich realisieren solltest ... googel mal fleißig nach "Persönlichkeitsrecht" und auch nach § 201 Strafgesetzbuch.
Das zweite Urteil richtete sich gegen Ermittler, die gegen die RAF wegen der Ermordung von Hans-Martin Schleyer ermittelten und dabei Tonaufzeichnungen fertigten. Wenn das Aufzeichnen schon bei dieser Art von Schwerstkriminalität unzulässig ist, dann vergleiche das mal mit dem Verkauf von einem Sixpack Alcopops an Jugendliche: fällt Dir was auf?
Schönen Tag noch
Andreas
Na das mach ich doch gleich!
Hier der gesamte Paragraph:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Paragraph Ende!!!
Ich sehe den fett markierten Punkt als total erfuellt an! Ist es nicht im oeffentlichen Interesse, eine von unserer Gesellschaft tolerierte Straftat/Rechtswidrigkeit aufzudecken und die Stadt (als Veranstalter des Festes) damit zu konfrontieren???
... in diesem Sinne ist es das nicht. Es geht darum, ob derjenige, der aufgezeichnet wird, seine Äußerung auch dem Personenkreis zugänglich machen wollte, der später dann das zu hören bekommt.Harley hat geschrieben: Bingo! Ein Volksfest ist doch öffentlich? ...oder.....?
Hi, ich hab grad versucht dir eine Mail zu schreiben, aber nur eine Mail von Arcor bekommen, das sie nicht zugestellt werden konnte!?!Harley hat geschrieben:felixhues hat geschrieben: Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her und an was fuer einen Rekorder schliesst man sie an? Und wie nutzt man den Rekorder mobil und ohne externen Strom???
Kriegt ihr bei mir vollkommen kostenlos inkl. Recorder für euer Projekt.
camtv (daszeichen) arcor.de
@andreas KielAndreas_Kiel hat geschrieben:... in diesem Sinne ist es das nicht. Es geht darum, ob derjenige, der aufgezeichnet wird, seine Äußerung auch dem Personenkreis zugänglich machen wollte, der später dann das zu hören bekommt.Harley hat geschrieben: Bingo! Ein Volksfest ist doch öffentlich? ...oder.....?
Wenn sich zwei auf dem Bahnhof unterhalten, ist das in der Öffentlichkeit. Ich darf mithören, brauche nicht wegzugehen. Diktiergerät einschalten ist nicht.
Das öffentliche Interesse, das hier einige sehen, ist zwar ganz sicher gegeben - aber es findet (wie in den Leitsätzen der angesprochenen Urteile) eben eine Abwägung ab, was da nun überwiegt.
Also ein Risiko ...
BG
Andreas