aber nur, wenn das copyright nicht erneuert wurde, oder bringe ich da was durcheinander?handiro hat geschrieben: 2. Aufnahme 50 Jahre+1 Tag alt= kein Leistungsschutz mehr.
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Klingt ja langsam richtig spannend ;-) was wird denn das für eine Dvd ? Nehme das Wort Naivität in diesem Falle gerne zurück!Lipskiboy hat geschrieben:Naivität ist relativ. In der Musikbranch sind wir zwar Laien (da wir nur ein kleiner Verein sind) und wir wollen einfach alles in der gewünschten Qualität umsetzen, aber von Cahplin haben wir ebenso viel Ahnung und kennen seine Tochter Victoria persönlich. Der Titel wurde nicht von Chaplin komponiert.
Du scheinst noch gar verstanden zu haben, was es mit den verschiedenen Rechten auf sich hat.Lipskiboy hat geschrieben:Und was ist für die GEMA am wichtigsten für die Freigabe?
Verlagsrechte oder Masterrechte oder beides?
Sollte das von der FSK positiv gemeint sein:Lipskiboy hat geschrieben: ...und selbst die FSK meint: "So etwas gab es in der gesamten deutschen Filmgeschichte noch nie!"
Leistungsschutz und Urheberschutz darf man nicht durcheinanderbringen. Das tat schon die Pi Ratten Partei und blamierte sich zurecht dabei ;-)rainermann hat geschrieben:aber nur, wenn das copyright nicht erneuert wurde, oder bringe ich da was durcheinander?handiro hat geschrieben: 2. Aufnahme 50 Jahre+1 Tag alt= kein Leistungsschutz mehr.
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Ich hatte damals (vor 20 Jahren) einen Sammler im Tegeler Weg in Berlin, "Platten Pedro", der würde Dir sowas in 1 Stunde finden. Ich glaube aber den gibts nicht mehr. Du musst in dem Fall nach Schellack Platten suchen.Lipskiboy hat geschrieben:Hi Handiro,
Oder aber ich finde ein gleichwertiges Instrumental aus den Jahren 1917-1936 und damit wären wir genauso aus der Wäsche. Finde aber keine.
Schau mer mal, morgen is auch noch ein Tag.
Euch allen vielen Dank.