Lipskiboy hat geschrieben:Und was ist für die GEMA am wichtigsten für die Freigabe?
Verlagsrechte oder Masterrechte oder beides?
Du scheinst noch gar verstanden zu haben, was es mit den verschiedenen Rechten auf sich hat.
Die Gema gibt nichts frei, sondern kassiert von Dir "Lizenzgebühren" für die Verwendung geschützter Werke. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Art der Veröffentlichung.
Der Gema-Betrag ist aber fast vernachlässigbar gegenüber den Beträgen, die die Verlage und/oder Urheber für ihre Werke verlangen. srkn hat darauf schon hingewiesen.
Zum Thema "Naivität": Du kannst nicht davon ausgehen, dass Du wegen eines privaten Anlasses überhaupt eine Freigabe von den Verlagen bzw Urhebern erhälst - schon garnicht bei einer Ton-Bild-Kopplung. In der Regel gibt es die Erlaubnis nur für TV-, Rundfunk- oder regelrechten Produktionsgesellschaften und dann gegen wirklich heftige Beträge.
Daher vergiss im Augenblick mal die Gema, denn die ist Dein kleinstes Problem, und konzentriere Dich auf die Verlags-/Urheberrechte. Aber richte Dich darauf ein, dass Du den Song nicht legal verwenden kannst.
Trotzdem viel Erfolg!
Tom