Naja, ein paar Nachteile für Gewerbebetriebe sehe ich schon: Die werden nach Überschreiten bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen bilanzierungspflichtig, und das können viele dann nicht mehr selbst, haben also höhere Kosten. Außerdem muss man sehr viel kompliziertere Rechenoperationen betreiben, wenn man unterjährig die Vorauszahlungen prüfen will, weil man zwischen Gewerbe- und Einkommenssteuer hin- und herrechnen muss. Und es wird ja auch nicht die gesamte Gewerbesteuer verrechnet, sondern nur der 3,7-fache Satz des Messbetrages.pixelschubser2006 hat geschrieben: ↑Fr 29 Dez, 2017 14:04 Die Nachteile der Gewerbeanmeldung werden immer plakativ dargestellt, in der Praxis ist das aber nicht so wild. [...]
Außerdem ist das nicht so ganz einfach, als Freiberufler anerkannt zu werden. Bei Architekten, Ärzten und Anwälten kein Thema, bei künstlerischen Berufen wird da genau hingesehen. Filmst Du journalistisch ist das alles kein Problem. Filmst Du kommerziell, also Imagefilme u.a. sieht das schon ganz anders aus.
Zur Frage "Gewerbe oder Künstler": Sowohl für die KSK als auch die Finanzämter spielt es keine Rolle, welcher Art die Filme sind. Also zwischen journalistischen Filmen und werblichen Filmen wird da nicht unterschieden, warum auch? Es handelt sich in beiden Fällen um eine schöpferische Leistung.
Bei der KSK musst Du eigentlich nur aufpassen, dass es sich bei Deinen Aufträgen um Filme handelt, die eine gewisse Öffentlichkeitswirkung haben. Also wer zum Beispiel nur Hochzeitsfilme für private Hochzeitspaare dreht, der wird nicht aufgenommen.
Matthias


