David Melodia hat geschrieben:
Sicher will er die Möglichkeit nutzen, sich entsprechend zu entschädigen, da er, wie bereits von Frank B. erwähnt, zweimal planen musste und dafür nur ein Produkt bekommt.
Aus geschäftlicher Sicht, kann ich das absolut nachvollziehen. Der hat nix zu verschenken.
Und Du?
Bist Du ein Geschäftsmann?
Hast Du etwas zu verschenken?
Aber auch aus geschäftlicher Sicht kann man das ganz anders sehen: Für nur ca. 300 Euro (wenn ich das richtig verstanden habe?) hat er einen sehr guten Werbe- und Image-Film für sein Unternehmen bekommen. Durch den zweiten Drehtermin hattet Ihr besseres Licht, eine bessere Kamera, geprobte Darsteller bzw. Mitarbeiter (nehme ich mal an), besseren O-Ton usw.
Ich nehme auch mal an, dass Du den Imagefilm so gemacht hast, dass man ihn länger verwenden kann. Dann spielt er über eine lange Zeit als Werbung dem Unternehmen Geld ein. Und da er besser geworden ist als das beim ersten Termin möglich, wird die Werbewirkung auch eine bessere sein.
Also, langfristig wird sich der zweite Drehtermin auch aus geschäftlicher Sicht für die Firma auszahlen.
Das mit der Entschädigung für Verdienstausfall habe ich auch noch nicht verstanden. Wenn Du die Firma mit den Mitarbeitern bei der Arbeit gefilmt hast, dann hatten diese doch keinen Verdienstausfall. Und wenn der Chef ein Interview für sein eigenes Werbevideo gibt, dann kann er das auch unbezahlt bzw. in seiner Freizeit tun.
Wenn der Chef beim Interview einen Versprecher hatte und das Interview oder nur die Frage müsste nochmals neu gemacht werden, hättest Du dann auch nur daran gedacht, vom dem Chef eine Entschädigung für Deinen Verdienstausfall (schließlich hättest Du in der Zeit, in der Du nochmals die Frage stellst, noch andere Interviews machen können) in Rechnung zu stellen?
Aber wie dem auch sei, hoffe, die Angelegenheit ist jetzt für Dich beendet.