MLJ und sein "Anwalt" haben keinen Schimmer vom Thema "Panoramafreiheit" und wollen ihn auch nicht haben, obwohl hier schon mehrfach darauf hingewiesen wurde. Anstelle dessen werden immer mehr nicht-relevante Themen in den Ring geworfen und damit die unkundigen Leser in die völlig falsche Richtung geführt!
Ein Erkenntnisfortschritt scheint bei MLJ immerhin passiert zu sein: Er hat offenbar richtig bemerkt, dass es in diesem Zusammenhang nicht um kommerzielle Nutzung geht, sondern um öffentliche Vorführung. Das allein ist zunächst maßgeblich. Ein kommerzieller Hintergrund beeinflusst nicht die Rechtslage, sondern den Preis, der später im Bedarfsfall einer öffentlichen Vorführung für den Erwerb der Rechte zu zahlen ist.
Der Link zu den Stuttgarter Regelungen betrifft ganz andere Umstände als die ursprüngliche Frage. Außerdem weichen diese von Ort zu Ort und von Bundesland zu Bundesland teilweise stark von einander ab.