kgerster ist wohl einer der Wenigen, die das Wort Synchronisationsrecht schonmal gehört haben. Auf deutsch ist das das Filmherstellungsrecht, d.h. die Rechteinhaber (Urheberrechte, Masterrechte) entscheiden fast immer selbst darüber, ob ein Film mit ihrer Musik unterlegt, also synchronisiert werden darf oder nicht - und was sie dafür wollen.
Ich muss also nicht erst bei der Vorführung diese Rechte einholen, sondern bereits vor der Verwendung der Musik in meinem Film.
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