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Dreherlaubnis: wieso Vermieter fragen?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
TomStg
Beiträge: 3784

Re: Dreherlaubnis: wieso Vermieter fragen?

Beitrag von TomStg »

MLJ und sein "Anwalt" haben keinen Schimmer vom Thema "Panoramafreiheit" und wollen ihn auch nicht haben, obwohl hier schon mehrfach darauf hingewiesen wurde. Anstelle dessen werden immer mehr nicht-relevante Themen in den Ring geworfen und damit die unkundigen Leser in die völlig falsche Richtung geführt!

Ein Erkenntnisfortschritt scheint bei MLJ immerhin passiert zu sein: Er hat offenbar richtig bemerkt, dass es in diesem Zusammenhang nicht um kommerzielle Nutzung geht, sondern um öffentliche Vorführung. Das allein ist zunächst maßgeblich. Ein kommerzieller Hintergrund beeinflusst nicht die Rechtslage, sondern den Preis, der später im Bedarfsfall einer öffentlichen Vorführung für den Erwerb der Rechte zu zahlen ist.

Der Link zu den Stuttgarter Regelungen betrifft ganz andere Umstände als die ursprüngliche Frage. Außerdem weichen diese von Ort zu Ort und von Bundesland zu Bundesland teilweise stark von einander ab.



le.sas
Beiträge: 1645

Re: Dreherlaubnis: wieso Vermieter fragen?

Beitrag von le.sas »

Hier kann man gerade übrigens dieses typische Deutsche sehen.
Und während die nerds noch am links teilen sind, wird überall anders einfach gedreht...



rainermann
Beiträge: 1722

Re: Dreherlaubnis: wieso Vermieter fragen?

Beitrag von rainermann »

le.sas hat geschrieben:Hier kann man gerade übrigens dieses typische Deutsche sehen.
Und während die nerds noch am links teilen sind, wird überall anders einfach gedreht...
ZB ich vor ein paar Jahren mitten auf der Königstrasse in Stuttgart einen Werbefilm für einen Verlag. Hatte bei der Stadt nach Genehmigungen gefragt und mir wurde gesagt, ich bräuchte keine, solange der allgemeine Fussgängerverkehr, oder wie das genannt wird, nicht allzusehr aufgehalten wird. Und so haben wir dann auch einfach losgelegt: absperren durften wir nicht und brauchten wir auch nicht. Die Fußgänger gingen ihren Weg, schauten mal ab und zu, was wir da taten oder winkten in die (nicht laufende) Kamera. Die Enstellungen an sich hab ich so gewählt, dass dank entsprechender Blende und Ausschnitt vom Hintergrundgeschehen nicht allzuviel zu erkennen war. So haben wir dann recht entspannt die Sachen abgedreht und das Teils auch direkt mit Leuten im Hintergrund, die doof in die Linse geschaut hatten. Aber de waren wie gesagt, dank entsprechender Brennweite, Ausschnitt und Blende nur Blurr oder gar nicht im Bild.



camworks
Beiträge: 1902

Re: Dreherlaubnis: wieso Vermieter fragen?

Beitrag von camworks »

Hier wird leider einiges durcheinander geworfen. :-(

Das Folgende gilt für Deutschland:

1. bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen im öffentlichen Raum (!) ist in den meisten Städten eine Drehgenehmigung erforderlich. Oftmals bekommt man die kostenlos oder auf dem kleinen Dienstweg (wenig Aufwand). Grund für die Drehgenehmigung: Sondernutzung des öffentlichen Raums (normale Nutzung ist halt Verkehr). Das gilt auch, wenn die Straße für den Dreh nicht gesperrt werden muss. Beispiel: http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/g ... nutz.shtml
Manche Städte sehen Dreharbeiten als Werbung für ihre Stadt und verlangen gar keine Drehgenehmigungen. Anfragen sollte man trotzdem, um später keinen Ärger zu bekommen. Ein Drehausfall (Darsteller und Crew stehen bereit und man darf doch nicht drehen) ist meist viel teurer als eine popelige Drehgenehmigung.

2. Außer in ganz speziellen Fällen ist das Abfilmen von Gebäuden ohne Drehgenehmigung erlaubt. Stichwort: Panoramafreiheit ( http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit ). Wichtig ist dabei, etwaige persönlichkeitsrechte von Anwohnern nicht zu verletzen (also nicht in Wohnungen etc. hineinfilmen).

3. In Wohnungen ist Drehen grundsätzlich ohne Drehgenehmigung erlaubt. Ausnahme: Unzumutbare Belästigung der Nachbarn (z. B. durch Lärm oder exzessive Benutzung/Verstopfung des Treppenhauses durch die Crew). Kunstwerke in Wohnungen haben Sonderstatus (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit ).
Das Drehen in Treppenhäusern bedarf der Genehmigung des Hauseigentümers.

Dies hier ist keine Rechtsberatung. Wer sich rechtssicher informieren will, sollte unbedingt einen Medienanwalt (!) konsultieren. Fachfremde (normale) Anwälte haben von dem Thema meist soviel Ahnung wie die Kuh vom Sonntag.
ciao, Arndt.



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