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Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?



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Pianist
Beiträge: 9032

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

Für eine GbR musst Du gar nichts weiter veranlassen, denn die entsteht ganz automatisch, wenn mehrere Leute gemeinsam etwas unternehmen und keine spezielle andere Regelung treffen. Das ist also eher eine virtuelle juristische Konstruktion. Gut ist es aber, in einem kleinen Gesellschaftsvertrag die Rechte untereinander zu regeln. Nach außen haftet jeder voll.

Wenn sich zehn Jugendliche an der Bushaltestelle treffen, um sie gemeinsam zu demolieren, dann ist das praktisch auch eine "GbR". Da kann man sich dann auch jemanden von den zehn aussuchen, der die gesamte Neuverglasung bezahlen muss.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Nathanjo
Beiträge: 594

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

Pianist hat geschrieben:Für eine GbR musst Du gar nichts weiter veranlassen, denn die entsteht ganz automatisch, wenn mehrere Leute gemeinsam etwas unternehmen und keine spezielle andere Regelung treffen. Das ist also eher eine virtuelle juristische Konstruktion. Gut ist es aber, in einem kleinen Gesellschaftsvertrag die Rechte untereinander zu regeln. Nach außen haftet jeder voll.

Wenn sich zehn Jugendliche an der Bushaltestelle treffen, um sie gemeinsam zu demolieren, dann ist das praktisch auch eine "GbR". Da kann man sich dann auch jemanden von den zehn aussuchen, der die gesamte Neuverglasung bezahlen muss.

Matthias
Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.

Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung? Der Weg ist mir da noch nicht klar.



Pianist
Beiträge: 9032

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

Nathanjo hat geschrieben:Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.

Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung?
Genau. Ihr regelt untereinander per Gesellschaftsvertrag, wie ihr den Gewinn aufteilt. Wenn alle gleich viel eingebracht haben und gleich viel arbeiten, dann eben zu gleichen Teilen. Den Gewinn habt ihr vorher ermittelt und dabei alle relevanten Kosten abgezogen. Dann macht jeder seine eigene Steuererklärung.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Nathanjo
Beiträge: 594

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

Pianist hat geschrieben:
Nathanjo hat geschrieben:Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.

Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung?
Genau. Ihr regelt untereinander per Gesellschaftsvertrag, wie ihr den Gewinn aufteilt. Wenn alle gleich viel eingebracht haben und gleich viel arbeiten, dann eben zu gleichen Teilen. Den Gewinn habt ihr vorher ermittelt und dabei alle relevanten Kosten abgezogen. Dann macht jeder seine eigene Steuererklärung.

Matthias
Ok, vielen Dank! Das klingt für mich erstmal wie die beste Lösung. Eingehender lasse ich mich dann wohl nochmal vom Fachmann beraten. :)



Pianist
Beiträge: 9032

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

Kleiner Hinweis von mir: Oftmals geraten GbR-Gesellschafter in Streit mit einander, weil dann doch der eine viel mehr macht als die anderen, oder weil er meint, dass seine Aufgaben und Leistungen wichtiger sind als die der anderen. Also immer schön offen mit einander kommunizieren und Probleme rechtzeitig ansprechen, um sie einvernehmlich zu lösen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Nathanjo
Beiträge: 594

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

Stimmt wohl, das ist immer etwas, was ich im Hinterkopf habe. Aber im Grunde geht es uns allen wie gesagt darum, mit diesen Nebeneinkünften, sollten sie zu Stande kommen, unser Hobby zu finanzieren.

Vielleicht ist es am Ende doch sinnvoller ich mache alles auf meine Kappe, erreichte ein eigenes Konto und finanziere daraus unsere Projekte. Ich bin relativ sicher da wären alle mit einverstanden. Fühlt sich für mich, aber dennoch nicht richtig an.



pixelschubser2006
Beiträge: 1717

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

dienstag_01 hat geschrieben: Natürlich muss man auch für ein *fertiges Werk* an die KSK abführen. Die einzig relevante Frage ist, welche Rechtsform die *Agentur* hat.
Vorsicht. Das ist nicht falsch, was Du sagst. Wenn die Agentur eine Kapitalgesellschaft ist, ist der Kunde, da hast Du recht, auf der sicheren Seite. Aber mit der Abgrenzung ist das schwierig. Auch ein Einzelzunternehmer mit 3 Angestellten ist mitunter nicht nicht KSK-pflichtig aus Kundensicht, weil die Mitarbeiter alle regulär sozialversichert beschäftigt ist.
dienstag_01 hat geschrieben: (und beim TO geht es um freischaffend, GbR, Verein - alle abgabepflichtig)
Und für einen, der eine *Rechnung mit seinem Namen ausstellt*, kann auch nichts *ins Auge gehen*, denn wenn er selber einen anderen Künstler (der Einfachheit halber bleib ich mal bei diesem Begriff) bezahlt, muss er natürlich auch abführen. Das ist dann eben zweimal ;)
Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind. Das kann durchaus sein, der Fall ist sicherlich auch selten. Aber plausibel ist es ja nicht. Zwar kann auch ein Verein aus Foto- oder Videoamateueren (gibt ja bekanntlich genug richtig gute!) kommerziell taugliche Leistungen verkaufen, aber ich sehe da keine Relevanz für die KSK. Ich gebe Dir aber Recht, die KSK selbst sieht das womöglich ganz anders!



Pianist
Beiträge: 9032

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind.
Ist das denn der Fall? Ein Verein ist eine juristische und keine natürliche Person. Ein juristisches Konstrukt wie ein Verein kann daher meiner Meinung nach nicht schöpferisch tätig sein, das können nur Menschen. Folglich kann ein Verein kein Künstler sein. Somit keine Abgabepflicht durch die Auftraggeber.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Darth Schneider
Beiträge: 25964

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Darth Schneider »

Mein Gott, warum einfach wenn es komplizierter geht. Schmeisst das Geld auf ein Konto und Ende Jahr verteilt ihr die Kohle an die Aktiven Clubmitglieder. Oder ihr macht zusammen damit einen Ausflug oder neue Anschaffungen.



pixelschubser2006
Beiträge: 1717

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Das würde ich nach meiner Logik auch zu 100% unterschreiben!

Pianist hat geschrieben:
pixelschubser2006 hat geschrieben:Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind.
Ist das denn der Fall? Ein Verein ist eine juristische und keine natürliche Person. Ein juristisches Konstrukt wie ein Verein kann daher meiner Meinung nach nicht schöpferisch tätig sein, das können nur Menschen. Folglich kann ein Verein kein Künstler sein. Somit keine Abgabepflicht durch die Auftraggeber.

Matthias



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