bArtMan
Beiträge: 501

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von bArtMan »

Ja klar. Angie macht das schon. Echt coole Nummer.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

Popcorn :-) Die Änderungen wurden schon Anfang 2017 gefordert...

Das https://de.wikipedia.org/wiki/Nachtbackverbot wurde im 1. Weltkrieg wegen Mangel eingeführt um Kartoffelmehl in den Teig zu schummeln und weil die Schrippe dann Vormittags schon klitschig wurde, wars eben nachts verboten zu backen.

Aufgehoben wurde es 1990!

Flotte Truppe diese Gesetzgeber...
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Frank Glencairn »

Abwarten..
Sapere aude - de omnibus dubitandum



TheGadgetFilms
Beiträge: 1318

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von TheGadgetFilms »

Ich verstehe die Problematik nicht so ganz- seit einigen Jahren ist es doch gang und gebe jedem Menshen zu zeigen wie geil man ist, und überall Fotos von sich zu posten. Die große Mehrheit der Ferrero-Küsschen Wixxer hat meiner Meinung nach also nichts gegen Datenverbreitung.



Jott
Beiträge: 22348

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Jott »

Zumal sie selbiger ja explizit zustimmen beim Mitspielen auf Facebook und allen anderen Social Media-Plattformen.

Ist wirklich ein Punkt, der zum Kopfkratzen nötigt.



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html

also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).



goexplore123
Beiträge: 12

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von goexplore123 »

Oh man. Wer "erfindet" sowas... Also ist das sowas wie das AUS für alle Vlogger, die auch mal vor der Tür unterwegs sind oder gar Reisevlogger, oder?
Was zur Hölle soll sowas???



dienstag_01
Beiträge: 14500

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von dienstag_01 »

goexplore123 hat geschrieben: Mo 21 Mai, 2018 17:32 Oh man. Wer "erfindet" sowas... Also ist das sowas wie das AUS für alle Vlogger, die auch mal vor der Tür unterwegs sind oder gar Reisevlogger, oder?
Was zur Hölle soll sowas???
Wer braucht Reisevlogger? Wer hat das erfunden? Wozu? Bin fasziniert.



goexplore123
Beiträge: 12

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von goexplore123 »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 21 Mai, 2018 17:37
goexplore123 hat geschrieben: Mo 21 Mai, 2018 17:32 Oh man. Wer "erfindet" sowas... Also ist das sowas wie das AUS für alle Vlogger, die auch mal vor der Tür unterwegs sind oder gar Reisevlogger, oder?
Was zur Hölle soll sowas???
Wer braucht Reisevlogger? Wer hat das erfunden? Wozu? Bin fasziniert.
Welch ein sinnfreier Kommentar!



dienstag_01
Beiträge: 14500

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von dienstag_01 »

goexplore123 hat geschrieben: Mo 21 Mai, 2018 17:51
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 21 Mai, 2018 17:37
Wer braucht Reisevlogger? Wer hat das erfunden? Wozu? Bin fasziniert.
Welch ein sinnfreier Kommentar!
Bin ehrlich verwundert, dass du als Reisevlogger so wenig Respekt vor anderen Kulturen hast ;)



goexplore123
Beiträge: 12

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von goexplore123 »

Oh man. Bin immer wieder verwundert, dass es Menschen gibt, die die Zeit haben so einen Müll zu schreiben. Das Leben ist zu kurz...



handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Tolden
Beiträge: 36

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Tolden »

Ich muss gestehen, die DSGVO und die Informationen, die von den verschiedensten Seiten in den Weiten des Netzes gerade in Bezug auf private Fotografie verbreitet werden, verwirren mich immer mehr. Ich fotografiere und filme lediglich im Urlaub für den privaten Gebrauch, um eben, wie es schon unsere Eltern früher gemacht haben, eine persönliche Erinnerung an diese schönen Tage im Jahr zu haben. Was darf ich dort denn überhaupt noch? Die Einen sagen, es gilt weiterhin das KUG, aber die DSGVO setzt ja im Prinzip schon vor dem KUG ein. Darf ich jetzt im Urlaub überhaupt nicht mehr fotografieren oder filmen? Wie soll es in diesem Fall denn aussehen? Kann jemand zu mir kommen und sagen: Ich hätte jetzt gerne mal Ihren Namen und Ihre Adresse, da ich gesehen habe, dass ich hinten mit auf Ihrem geschossenen Foto drauf bin oder ich rufe die Polizei? Für den Laien ist das alles sehr kompliziert und schwer nach zu vollziehen...



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von bArtMan »

Privat ist alles wie bisher. Nur wenn du die Fotos auf einer Seite hochlädst, wo Affiliate drauf sind, dann ist das schon nicht mehr privat. Facebook & co sollte auf einem privaten Account auch wie bisher möglich sein.



Tolden
Beiträge: 36

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Tolden »

bArtMan hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 17:29 Privat ist alles wie bisher. Nur wenn du die Fotos auf einer Seite hochlädst, wo Affiliate drauf sind, dann ist das schon nicht mehr privat. Facebook & co sollte auf einem privaten Account auch wie bisher möglich sein.
Sprich, wenn ich im Urlaub meine Familie vor irgendeinem Brunnen fotografiere und da andere Menschen einfach durch das Bild laufen oder das wilde Treiben der Shibuya Crossing in Tokio filme und das rein für mein Fotoalbum, bzw. für die Familie nutze, darf ich das bedenkenlos?



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Frank B. »

Tokyo liegt eh nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung.
Aber was ist schon privat? Heute hat niemand mehr (bzw. nur wenige) einen Schuhkarton, in dem er seine Fotos aufbewahrt. Sie liegen i.d.R. auf einem Datenträger auf einem PC mit Internetverbindung und gern wollen sie auch auf einer Präsentationsseite gezeigt werden und da wirds eigentlich schon öffentlich.



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

Tolden hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 19:00
bArtMan hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 17:29 Privat ist alles wie bisher. Nur wenn du die Fotos auf einer Seite hochlädst, wo Affiliate drauf sind, dann ist das schon nicht mehr privat. Facebook & co sollte auf einem privaten Account auch wie bisher möglich sein.
Sprich, wenn ich im Urlaub meine Familie vor irgendeinem Brunnen fotografiere und da andere Menschen einfach durch das Bild laufen oder das wilde Treiben der Shibuya Crossing in Tokio filme und das rein für mein Fotoalbum, bzw. für die Familie nutze, darf ich das bedenkenlos?
im ausland herrschen halt die gesetze, die vor ort gültig sind. die dsvgo bezieht sich auf europa und jedes land hat seine eigenen speziellen regeln. aber das war schon immer so.



rush
Beiträge: 14859

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von rush »

Und fairerweise muss man sagen das die DSGVO auch gar nicht so viel anders macht, als es die bisherige Rechtslage seit Jahren hergibt - auch nicht im privaten Rahmen.

Man durfte faktisch noch nie einfach eine x-beliebige Person die klar erkennbar ist ungefragt fotografieren... unabhängig von der Veröffentlichung ist bereits das Anfertigen eines solchen Bildnis ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und kann und konnte von dieser unterbunden werden. Nicht erst durch Inkrafttreten der neuen Verordnung. Nur weiß das offenbar kaum jemand und schiebt das gern der neuen Verordnung zu... kann man machen, ist aber eben nicht ganz korrekt.

Die Frage ist daher viel eher: Wie verhält sich künftig das Kunsturhebersetz? Darauf konnte man sich zumindest hier und da berufen um mögliche Ansprüche ggfs. abzufedern wenn man sie klar der Kunst zuordnet... die Frage ist also: Bleibt das so? Oder wie handhabt der Gesetzgeber diesen Umstand... da fehlt es noch an klaren Aussagen und Rechtssprechungen und entsprechend schwimmen einige nun etwas unsicher ihre Bahnen...

Ich werde auch weiterhin fotografisch unterwegs sein... wenn ich bewusst Menschen fotografiere, habe ich entweder einen Vertrag dabei oder werde mir da künftig noch was "kleineres" zusammenschreiben... Widerrufen werden kann sowas von den Beteiligten trotzdem und durch DSGVO vllt. sogar einfacher - so einen Fall hatte ich vor Jahren aber auch schonmal... und wir haben uns dann außerhalb der "Norm" geeinigt.

Und außerhalb der EU gelten dann wie von blickfeld genannt u.U. wieder völlig andere Spielregeln...
keep ya head up



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Pianist »

rush hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 19:28 Man durfte faktisch noch nie einfach eine x-beliebige Person die klar erkennbar ist ungefragt fotografieren... unabhängig von der Veröffentlichung ist bereits das Anfertigen eines solchen Bildnis ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und kann und konnte von dieser unterbunden werden. Nicht erst durch Inkrafttreten der neuen Verordnung. Nur weiß das offenbar kaum jemand und schiebt das gern der neuen Verordnung zu... kann man machen, ist aber eben nicht ganz korrekt.
Tut mir leid, wenn ich Dir da widersprechen muss. Die reine Anfertigung einer Aufnahme war bisher nur verboten, wenn sie heimlich im "höchstpersönlichen Lebensbereich" erfolgte. Das war und ist strafbar gemäß § 201a StGB. In der freien Wildbahn konntest Du Menschen aufnehmen, so viel Du wolltest. Da wurde es dann erst ab Veröffentlichung spannend. Nicht aber im Badezimmer oder im Wohnzimmer mit Tele oder versteckter Kamera. Das war und ist ein Straftatbestand.

Und nun streiten sich eben die Gelehrten, wie das jetzt mit der DS-GVO ist. Da geht es schlichtweg um die Frage, ob Fotos eine Datenverarbeitung darstellen. Allerdings ist der private Bereich da explizit ausgenommen, also für Urlaubsfotos ändert sich nichts.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben
Zuletzt geändert von Pianist am Mo 04 Jun, 2018 19:38, insgesamt 1-mal geändert.



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von bArtMan »

Interessanterweise schränkt die DSGVO gar nicht die Veröffentlichung ein, sondern nur das Anfertigen der Aufnahmen. Ich hatte das auf einer Anwaltsseite gelesen, habe aber den Link nicht mehr. Die DSGVO hat mit den Persönlichkeitsrechten absolut nichts zu tun, sondern nur mit der Datenerhebung. Menschen als Beiwerk im Hintergrund auf privaten Aufnahmen sind somit weiterhin erlaubt.

Und es gelten nicht immer nur die länderspezifischen Gesetze. Wenn ein Seitenbetreiber seinen Wohnsitz in Nordkorea hat und eine Webseite für EU-Bürger betreibt, dann muss er sich an die DSGVO halten. Abgemahnt wird er wohl eher nicht, weil bei Abmahnungen seit einiger Zeit der Wohnsitz des Beklagten gilt.



Jommnn
Beiträge: 300

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Jommnn »

blickfeld hat geschrieben: Fr 11 Mai, 2018 15:21 so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html

also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).
Offenbar hat sich der Inhalt verschoben... wie hießt das Doc? Vielen Dank!



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Pianist »

Das Dokument wurde depubliziert. Ich vermute, dass das BMI sich inzwischen nicht mehr so ganz sicher ist, ob die darin gemachten Aussagen richtig sind. Auf meine Nachfrage habe ich fast zwei Wochen später nur noch ein paar Textbausteine und Links bekommen, die allesamt nicht unsere Fragen beantworten.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



rush
Beiträge: 14859

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von rush »

Pianist hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 19:37
rush hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 19:28 Man durfte faktisch noch nie einfach eine x-beliebige Person die klar erkennbar ist ungefragt fotografieren... unabhängig von der Veröffentlichung ist bereits das Anfertigen eines solchen Bildnis ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und kann und konnte von dieser unterbunden werden. Nicht erst durch Inkrafttreten der neuen Verordnung. Nur weiß das offenbar kaum jemand und schiebt das gern der neuen Verordnung zu... kann man machen, ist aber eben nicht ganz korrekt.
Tut mir leid, wenn ich Dir da widersprechen muss. Die reine Anfertigung einer Aufnahme war bisher nur verboten, wenn sie heimlich im "höchstpersönlichen Lebensbereich" erfolgte. Das war und ist strafbar gemäß § 201a StGB. In der freien Wildbahn konntest Du Menschen aufnehmen, so viel Du wolltest.

Matthias
Den Paragraphen den du anführst wird eher relevant wenn man sich fotografisch schon eher im Straftatbereich bewegt.

Ich jedenfalls habe es anders gelernt und viele andere Quellen sind da durchaus auch dieser Meinung - sowohl diverse juristischen Seiten als auch auf Portalen die sich mit Fotografie beschäftigen wie z.b.:

https://www.digitalkamera.de/Fototipp/P ... /7676.aspx
keep ya head up



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Pianist »

Der Artikel nennt aber keine Rechtsquellen. Allerdings müssen Profi-Fotografen und Profi-Filmer ja immer von der Veröffentlichung ausgehen, weil es ihnen ja nichts bringt, Leute zu fotografieren oder zu filmen, ohne zu wissen, ob sie die Aufnahme für irgendwas verwenden dürfen.

Allerdings ist es natürlich ein Gebot der Höflichkeit, vorher zu fragen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



motiongroup

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von motiongroup »



blip
Administrator
Administrator
Beiträge: 331

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blip »

Pianist hat geschrieben: Mo 04 Jun, 2018 19:53 Das Dokument wurde depubliziert. Ich vermute, dass das BMI sich inzwischen nicht mehr so ganz sicher ist, ob die darin gemachten Aussagen richtig sind. Auf meine Nachfrage habe ich fast zwei Wochen später nur noch ein paar Textbausteine und Links bekommen, die allesamt nicht unsere Fragen beantworten.
Hallo,
Danke für den Hinweis. Ich habe die Absätze zum Anfertigen von Fotografien auf der (umstrukturierten) Webseite des BMI wiedergefunden, allerdings in gekürzter und umformulierter Version. Inhaltlich hat sich dabei aber kaum etwas geändert -- es steht immer noch dort, dass die "Datenschutz-Grundverordnung zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien" führen soll, denn "Die grundrechtlich geschützte und garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit stellen berechtigte Interessen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der Datenschutz-Grundverordnung dar." (als Alternative zu einer Einwilligung). Auch wird dort nach wie vor gesagt, dass die Regelungen des KUG weiterhin neben der DSGVO bestehen bleiben (nach Ansicht des Gesetzgebers).
(Den alten Wortlaut kann man in unserer News nachlesen)



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