Forumsregeln
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ConcepTV hat geschrieben:ideal für den EB-Einsatz.
Im Frequenzbereich 790-822MHz lt EBay-Beschreibung.
Die Frequenzen von 790-814MHz sind jetzt schon wg LTE störanfällig und ab 31.12.15 garnicht mehr nutzbar. Und die Mittenlücke fängt erst bei 823MHz an. Hast Du wahrscheinlich nur vergessen zu erwähnen, oder?
Als ob irgend jemand bei Ebay die Nachteile seiner Ware anpreisen würde! Naiver Gedanke. Dort sind selbst 15 Jahre alte Geräte immer nur kaum gebraucht und praktisch neuwertig.
Mündiger Käufer muss man schon selber sein! Und der Frequenzbereich ist übrigens ehrlich angegeben - andere Verkäufer verschweigen den gerne komplett.
richtig. Was wer wo bis wann benutzen darf, steht wohl in keiner Artikelbeschreibung. Ich hätte in der Beschreibung das Frequenzspektrum auch nicht unbedingt erwähnen müssen...
Im vorliegenden Fall gibt es mehrere Herangehensweisen. Ich möchte jetzt nicht die ganze Prüfung nach dem Schema der fünf Ws, also "wer-will-was-woraus-gegen-wen" durchführen. Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Prüfung. Wer korrekten rechtlichen Rat bzw. eine Einschätzung der rechtlichen Lage haben will, sollte sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden.
Die erste Überlegung wäre hier die Anfechtung wegen Irrtum §119 BGB.
Selbst wenn man den Motivirrtum als Anfechtungsgrund für §119 BGB ausschließt, wäre zu prüfen, ob die zu leistende Gattungsschuld nach §243 BGB von mittlerer Art und Güte ist. Funkstrecken sind dazu da, Ton in sende/veröffentlichungsfähiger Qualität über eine kurze Distanz zu übetragen. Kann eine ew100-Funkstrecke so etwas garantieren? Nein. Wer ein LTE-Handy sein eigen nennt und schon einmal mit einer ew100 gearbeitet hat, merkt schnell deutliche Störungen. Entweder ist die störungsfreie Reichweite extrem verkürzt (Nutzen einer Funkstrecke?) oder es gibt ständig Aussetzer, verstärktes Rauschen etc. Zumindest war das bei uns so mit den ew100-Teilen im letzten Jahr. Deshalb haben wir uns die neuen G3 zugelegt.
Die Überlegung, ob es sich hier um einen gewerblichen Verkäufer handelt, erspare ich mir mal. Sicherlich gibt es andere Rechtsansichten. Wie gesagt: Wer es rechtssicher Wissen will, sollte sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden.
Edit: Aber grundsätzlich stimmt es schon. Wer so etwas kaufen will, sollte dies nicht blind tun und andere Verkäufer schreiben die Frequenzen gar nicht dazu. Insofern ist das schon hoch anzurechnen! :)
Das war das erste was ich nachgeprüft habe.. Bei Thomann stehen bei allen Funkstrecken die Frequenzen dabei. Was er ja auch getan hat. Zusätzlich gibt es bei Thomann aber auf der Webseite bei jedem Funkartikel eine Übersicht, wo diese Funkstrecke zu gebrauchen ist. Sehr praktisch, dass man dort nachsehen kann, denn jeder will natürlich seine jetzt wertlosen Funker an den Mann / Frau bringen. Und irgendwo auf der Welt darf man dann ja evtl. mit dieser Frequenz noch.
Da muss man verdammt aufpassen.
Aber er hat die Frequenz angegeben....das ist doch schon was.
Ja gut, jetzt kann man die Dienstleistung von Thomann NICHT mit der möglichen Leistung kleinerer (gewerblicher) Händler vergleichen. Hier gehts ja auch um Gebrauchtware.
Ich halte ca 300 Euro für eine Funkstecke die man legal nur noch ein Jahr nutzen kann für deutlich zu teuer. Oder besser geschrieben für einen unsinnigen Kauf für die Verwendung in Deutschland selbst wenn es deutlich preiswerter angeboten wird weil hier einfach der neue Mobilfunkstandard Long Term Evolution (LTE) zu Störungen bis hin zu kompletten Tonausfällen bei der Audioübertragung führen können. Und das kann bei einer Produktion zu einem wesentlich größeren Schaden führen als ein passendes Neugerät kostet. Von den Veränderungen sind Anwender betroffen, die ihre Funkmikrofone bislang im Frequenzbereich von 790 bis 814 Megahertz (MHz) und 838 bis 862 MHz betrieben haben.
Also genau der Frequenzbereich von 790-822 MHz in dem das angebotene Set liegt.
In Europa kann man wohl zukünftig anmeldefrei nur noch die Mittenlücke (823 – 832 MHz), das ISM-Band (863 – 865 MHz) sowie den Bereich um 1800 MHz (1785 – 1805 MHz) nutzen. Weitere 30 MHz sollen durch die Mitgliedsstaaten als EU-einheitlicher Frequenzkorridor im anmeldepflichtigen UHF-Bereich unterhalb 790 MHz bestimmt werden. Das 700 MHz-Band soll im ersten Halbjahr 2015 versteigert werden.
Außerdem handelt es sich wohl um den Vor- Vorgänger der aktuellen g3 Serie die man mit legalem und störungsfreiem Frequenzbereich für ca 600 Euro neu bekommen kann.
Von anderen Herstellern gibt es sogar auch neue preiswerte Funkstecken. Das Canon WM-V1 Drahtlos-Mikrofon (bis 50m) z. B. kostet nur ca. 200 Euro. Da würde ich mir eher das kaufen als 300 Euro für ein in Deutschland bald illegales bzw. schon jetzt störanfälliges System.
Alte Ansteckmikrofone neigen dazu zum Kabelbruch. Ist als normaler Verschleiß anzusehen. Ein Ersatzmikro kostet ca. 100 Euro. Da ist dann der Abstand zum Neupreis der aktuellen Version mit wählbaren Frequenzbereich noch geringer.
Wird wohl nur jemand kaufen der davon nichts weiß. Wünsche dir trotzdem viel Erfolg beim Verkauf.
Zuletzt geändert von TonBild am Do 08 Jan, 2015 20:48, insgesamt 6-mal geändert.
Klar, eine ältere Funkstrecke in ausgestorbener mechanischer Qualität (Metallgehäuse, kann man drauftreten).
Das mit den Frequenzen ist kein Thema, wenn man zum Beispiel Dokus oder sonst was in abgelegenen Gegenden und Ländern dreht, wo man garantiert nicht mit zivilisatorischen Errungenschaften wie LTE-Handys kollidiert. Wer sich auskennt und seinen Einsatzzweck kennt, kann sich derzeit wirklich günstig ausstatten.
Jetzt reicht´s aber. Ehemalige High-End Funken, die noch einwandfrei funktionieren, als "Funkschrott" zu bezeichnen, geht dann doch etwas zu weit! Die komplette Funkstrecke mit Mikro steht für 299,- Sofortkauf mit der Option auf einen Preisvorschlag in der Bucht. Ob und wie die Geräte eingesetzt werden, sollte dann doch wohl dem Käufer überlassen werden!!!
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