Du musst Dich mal bitte für diesen Bereich schlauer machen, denn sonst kannst Du an Deinen Fehlern Pleite gehen.Christoph K. hat geschrieben:Jetzt haben wir einen Fall, bei dem wir für einen Werbefilm zwei Schauspieler abrechnen müssen, die kein Gewerbe angemeldet haben und damit nicht so eben mal unproblematisch Rechnungen ausstellen können.
Keine Grenzen bei Gutschriften... Der hats Geld, er muss sich darum kümmern. Eine Komparse oder ein Statist ist meiner Meinung nach kein Künstler. Hast Du ein Schauspieler um den es geht, meiner Meinung nach schon. Dann musst Du diese Scheiß Meldungen bei der KSK machen mit dem Risiko dass sie Dich für jeden schei.. im nachinein fi....Christoph K. hat geschrieben:Hallo Leute,
ich danke euch schonmal für die Hilfe. Ja, ich muss mich da echt mal schlauer machen, nur wäre ich sehr dankbar, für diesen Fall exemplarisch einmal eine Hilfestellung zu bekommen!
Gibt es so etwas wie ein Standardwerk, in dem derartige Dinge grundlegend beschrieben sind? Oder hat man da nur die Möglichkeit, durch Ausbildung/Praktikum an alle Notwendigen Informationen zu kommen? Wie gesagt, ich komme selbst eher aus der kreativen Ecke ... hab aber niemanden greifbar, dem ich diese Fragen stellen kann.
Gutschriften sind schonmal eine interessante Möglichkeit, ich hatte jetzt auch schon einen Fall, in dem Komparsen abgerechnet werden mussten und werde das nächste Mal die Möglichkeit einer Gutschrift berücksichtigen. Gibt es bei Gutschriften eine Obergrenze?
Die Künstlersozialabgabe würde ich dann wohin abführen? Wäre so eine Rechnung für mich als Beleg ausreichend, um die Ausgaben bei der Steuer absetzen zu können?
Liebe Grüße,
Christoph
Kein Steuerberater kennt sich im KSK Dschungel aus... Selbst die KSK Mitarbeiter kennen sich nicht aus...Jott hat geschrieben:Wieso fragst du solche rechtlich relevante Sachen in einem Forum? Auf zum Steuerberater, der bringt dich auf den korrekten Stand. Und falls du merkst, dass er beim Thema KSK unsicher ist, sofort fliehen zum nächsten.
Ohne professionelle Hilfe ist der Lohn- und Gehaltsdschungel in Deutschland kaum zu meistern. Fällen und Fettnäpfchen an jeder Ecke, auch ständig im Wandel.
Du hast nach meinem Hinweis echt noch keinen Blick auf die Homepage der Künstlersozialkasse geworfen?Christoph K. hat geschrieben:Die Künstlersozialabgabe würde ich dann wohin abführen?
Ja, ganz streng genommen handelt es sich dabei um "auf Produktionsdauer Beschäftigte". Aber wenn man von Freiberuflichkeit ausgeht und die KSA abführt, hat man sich wenigstens nicht strafbar gemacht.dienstag_01 hat geschrieben:Um dem ganzen nochmal bissel Pfeffer zu geben: in Deutschland dürfen Schauspieler eigentlich nicht auf Honorarbasis arbeiten. Das geht nur über Lohnsteuerkarte.
"Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt."dienstag_01 hat geschrieben:Um dem ganzen nochmal bissel Pfeffer zu geben: in Deutschland dürfen Schauspieler eigentlich nicht auf Honorarbasis arbeiten. Das geht nur über Lohnsteuerkarte.