Man muss unterscheiden, (1.) ob man eine Einwilligung haben muss und - wenn ja - (2.) in welcher Form diese Einwilligung vorzuliegen hat. Hier stimme ich Anne zu: Wenn einem der Gebäudeinhaber den Schlüssel in die Hand drückt, damit man schon eine Stunde früher aufbauen kann, kann man darin eine stillschweigende Drehgenehmigung sehen. Und wenn eine gefilmte Person die Dreharbeiten zur Kenntnis nimmt, ohne dem Vorgang ausdrücklich zu widersprechen, kann man darin eine stillschweigende Zustimmung sehen.
Wenn der Vater im obigen Beispiel aber Kinder filmt, deren Inhaber der elterlichen Gewalt nicht anwesend ist/sind, liegt diese Einwilligung nicht vor. Auch ist es möglich, dass nach der Aufführung jemand zum Kameramann kommt und erklärt, dass man sich oder sein Kind nicht auf dem Film sehen wolle. Weiter bedeutet ein Akzeptieren der Aufnahme nicht, dass man zugleich die Veröffentlichung oder gar die kommerzielle Nutzung (Verkauf) akzeptiert. Kurz: Man hat als Kameramann keine Rechtssicherheit. Wie weit man eine solche wünscht, ist eine persönlich und situativ zu beantwortende Frage. So wie bei allen mündlich geschlossenen Verträgen, wo man später ein Problem mit der Beweisführung bekommen könnte.
Neben dem Problem der Beweispflicht,
dass und
wozu jemand zugestimmt hat, bleiben meines Erachtens zumindest zwei wesentliche Probleme: Wenn der abwesende Autor des Theaterstücks oder der Komponist/Verleger der aufgeführten Musik nicht anwesend ist, kann er auch nicht durch konkludentes Verhalten (Akzeptieren der Aufnahme) zugestimmt haben. Man erstellt mit der Aufnahme also eine Kopie, die aus Sicht des Kameramannes zunächst bestenfalls eine legale Privatkopie sein mag. Handelt der Kameramann allerdings (a) als Berufsmann, (b) gibt er die Aufnahme später einem nicht mit ihm eng verbundenen Dritten weiter, (c) verkauft er die Kopie gar oder (d) handelt es sich um mehr als etwa sieben Kopien, dann verlässt dies den zulässigen privaten Raum.
Anne Nerven hat geschrieben:Ein Fliesenleger ist nicht dafür verantwortlich, dass der Auftraggeber/Eigentümer die Wohnung illegal an Nutten vermietet.
Das wird beim Fliesenleger stimmen. Im Beispiel des filmenden Vaters geht es aber weder um Fliesen noch um Zuhälterei. Dein Beispiel mag ähnlich sein, dieselbe Situation beschreibt es aber nicht. Im Gesetz steht nirgends geschrieben, dass man Fliesen nicht für gewisse Etablissements legen darf. Im Gesetz steht aber geschrieben, dass man Privatkopien nicht an Dritte weitergeben darf. Vorausgesetzt, man erachtet Wikipedia als korrekte Quelle, dann lies bitte
das.
Kein TV-Sender benötigt Unterschriften von Fußballern oder Eltern minderjähriger Turnerinnen, warum also der TO?
Worauf stützt du die erste Behauptung? Profifussballer dürften - so vermute ich - ihre Zustimmung zu TV-Aufnahmen in den Verträgen mit dem Fussballclub gegeben haben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat übrigens die verfremdete(!) Darstellung von Oliver Kahn in einem PC-Spiel als Persönlichkeitsrechtsverletzung eingestuft (
Quelle). Das war nicht einmal eine echte Aufnahme von ihm selbst.
Wenn die Eltern vom TV-Team verlangen, dass die Turnerin nicht gefilmt wird, muss das TV-Team das meines Erachtens ebenfalls akzeptieren. Selbst wenn die Eltern nachträglich beim Sender anrufen. Im Übrigen ist es da mit der stillschweigenden Zustimmung einfacher: Wenn ein TV-Team filmt, ist jedem klar, dass eine Veröffentlichung der Aufnahmen stattfinden wird. Ferner stellt sich hierzu noch die Frage, wie weit die einzelne Turnerin bloss "Beiwerk" ist. Aber auch da: Bei der Produktion eines "Tatorts" wurden ungewollt Passanten gefilmt. Die Produzenten bemühten sich darauf, mit Zeitungsaufrufen die Zustimmungen dieser Passanten nachträglich zu bekommen (
Quelle). Warum wohl?
Abschließend kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich zweimal "Ärger" hatte mit Eltern, aber nur, weil deren Kinder zu selten im Bild waren!
Dass es bei dir bisher(!) keine Probleme gab, heisst nicht, dass es deswegen legal ist.
Das sagt übrigens der Fachjurist dazu:
Aufführungen und Konzerte mitschneiden, Events filmen, Mitschneiden von Konzerten, Youtube, Ansprüche bei Urheberrechtsverletzung.
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Ich gebe keine rechtlich verbindliche Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen.