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Rechtliches Forum



Drehgenehmigung in den Bergen und an der See



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
deti
Beiträge: 3974

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von deti »

Die Bayerischen Berge und Wälder sind Privatgelände und werden von den Bayerischen Staatsforsten (siehe http://www.baysf.de/) verwaltet. Für kommerzielle Dreharbeiten ist eine Genehmigung ohne Ausnahme erforderlich. Dabei müssen eine Vielzahl von Auflagen erfüllt werden, die im Rahmen eines Gestattungsvertrages festgelegt werden. Wer für die Öffis dreht, bekommt die Genehmigung kostenlos. Freundlicherweise bekommt man mit der Drehgenehmigung auch meistens eine Fahrgenehmigung für die Forstwege, sofern es sich nicht um Privatwege anderer Eigentümer handelt.

Für Genehmigungen sind folgende Angaben wichtig:

-Name der Redaktion, sowie Ansprechpartner

-Zeitraum (Datum der Tage sowie Uhrzeiten) der Drehaufnahmen, sowie Tage der An- und Abfahrt.

-Die Anzahl der beteiligten Personen

-Die Anzahl der KFZ mit Kennzeichen.

-Die Zustelladresse für die Fahrerlaubnisse

Ansprechpartner wäre Herr Huber: eugen.huber at baysf.de

Deti
Lieber mal selbst suchen... http://goo.gl



handiro
Beiträge: 3259

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von handiro »

Jack43 hat geschrieben:handio genau das Buch habe ich bestellt und es sollte morgen da sein;-)
Ok, irgendwie könnte er Recht haben!

Gruß, Paul
:-)
Und nicht vergessen: beim Filmen von Fichten und Alpen aus dem Auto/Bus/Zugfenster in Bayern, shutter1/1000 sec., Focus auf 10cm, den ND Filter auf 1/64 und die Blende auf 22!
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



railmaster
Beiträge: 36

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von railmaster »

Hallo zusammen und vielen Dank für die zahlreichen Hinweise.
Durch Eure Hinweise konnte ich das Problem lösen: In der tat Bedarf es an bayrischen Seen und Schlössern Drehgenehmigungen und auch in Nationalparks darf nicht ohne entsprechende Genehmigung gedreht werden.

Viele Grüße
R.



domain
Beiträge: 11062

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von domain »

Der Grund für ev. einzuholende Drehgenehmigungen liegt aber meistens an finanziellen Interessen der Besitzer oder Eigentümer der Liegenschaften (wollen mitschneiden) und betrifft in der Regel nur Kameraleute die mit bombastischen Henkelmännern etc. antanzen, aber kaum Amateure mit kleinen Panas, deren wahre Qualitäten von den Kontrollorganen ja gar nicht erkannt werden.
Ansonsten muss ich sagen, dass ziemliche viele hier ziemliche Hosenscheißer sind, was nur aufgrund einer nachwirkenden eingebläuten preußischen Unterwürfigkeit nach Fritz dem Großen zu erklären ist und bei uns nach Kaiser Franz Josef.
Da lob ich mir die eher anarchistisch und alle Regeln missachten wollenden Italiener und sonstigen Südländer.



railmaster
Beiträge: 36

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von railmaster »

Hosenscheierei auf der einen - Reduzierung von Riskien auf der anderen.
Wenn mein Arbeitgeber einen Filmdreh finanziert muss ich als Angestellter sicherstellen, dass der Aufwand für Anreise usw. auch gut angelegt ist. Wird man dann des Geländes verwiesen, hat niemand was davon.



domain
Beiträge: 11062

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von domain »

railmaster hat geschrieben: Wenn mein Arbeitgeber einen Filmdreh finanziert muss ich als Angestellter sicherstellen, dass der Aufwand für Anreise usw. auch gut angelegt ist.
Wer sagt denn, dass das deine Aufgabe ist? Macht normal die Sekretärin des Arbeitgebers, wenn überhaupt.
Ansonsten wird es auch in Deutschland nicht viel anders laufen, als in der gesamten übrigen Welt: zuerst blödstellen und wenn notwendig, dann an der Kassa eine Drehgenehmigung nachkaufen oder vorher versuchsweise das Kontrollorgan mit einer Spende für die Kaffeekasse beschenken.
Es geht immer nur um das Geld und seit den Aufklärungssatelliten niemals um den Schutz militärischer Geheimnisse.



JanHe
Beiträge: 471

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von JanHe »

Wie sieht es aus, wenn man nachts in unterirdischen S-Bahn-Stationen filmen möchte? (Nachts, da weniger "Traffic".)

Wen spricht man da am besten an? Und mit welchem Equipment darf man da aufkreuzen? Dolly & Co. bestimmt nicht, das ist klar, aber wie sieht es bei Tonangel etc. aus? Die DB soll da sehr empfindlich sein, habe ich gehört...

Ein Freund will da eine Szene drehen, deswegen frage ich.



domain
Beiträge: 11062

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von domain »

Mann, schon wieder so ein Hosenscheißer.
Habe schon in Moskauer U-Bahnstationen schamlos und unbeschwert gefilmt und nix ist passiert. Nie im Leben käme ich darauf, mir irgendwelche Genehmigungen einzuholen und selbst wenn ich dann verhaftet würde und einsitzen müsste, dann wäre es dennoch ein Erlebnis gewesen.



JanHe
Beiträge: 471

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von JanHe »

Moskau ist auch nicht Deutschland...



handiro
Beiträge: 3259

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von handiro »

JanHe hat geschrieben:Moskau ist auch nicht Deutschland...
Da fällt mir ein: Bayern ist ja auch der Besitzer der Urheberrechte an "Mein Krampf" von Adolf Hilter.

Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



domain
Beiträge: 11062

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von domain »

Stimmt, als ich ein Bein auf den roten Marmor des Lenin-Mausoleums wie ein pinkelnder Hund gesetzt hatte, wollte mir der Wachsoldat den Film aus der Kamera reißen, tat es dann aber dann doch nicht. Aber als wir vor der ausgestopften Mumie von Lenin laut blödelnd vorbeidefilierten, während die Russen tief ergriffen dort einige Momente verharrten, wurde es etwas brenzliger.
Aber selbst diese Situation löste sich nach einigen unsanften Erziehungsmaßnahmen des Wachpersonals im gegenseitigen Einvernehmen auf.
Und da wollt ihr Seicherln im demokratischen Deutschland überhaupt irgend etwas befürchten wollen?



Adam
Beiträge: 1112

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von Adam »

Mich hat in München die U-Bahn-Wache sehr bestimmt weggeschickt als ich mit einem Stativ im Zwischengeschoss fotografierte.
Freundliche Gespräche waren absolut sinnlos: "Wir machen nur unseren Job".
Die Aufpasser waren direkt zu mir geschickt worden, nachdem 'wer-auch-immer' mein Stativ über die Überwachungskameras gesehen hatte.
(Das war deren Erklärung)

Klar wusste ich, dass man für das Fotografieren mit Stativ eine offizielle Erlaubnis benötigt, aber das war ein recht spontaner Ausflug und ich dachte mir: "Hey, was solls, bin ja kein Profi, da werden die ja nicht gleich...."
Gleich kamen sie auch nicht. Aber 10 Minuten mit einem Stativ an der selben Stelle stehen und auf den richigen Moment warten war dann zu lange.

Uiuiuiuiui, da hab ich ja nochmal gaaanz viel Glück gehabt, dass ich 'nur' weggeschickt wurde und nicht gleich mal eine aufs M... bekommen habe. Da war wohl mein 'anarchistischer Mut' (domian) zu groß.

Bayern.... so gerne ich die Landschaft und die lockeren Menschen mag, so sehr verfluche ich die Strenge der Pozilei in München.



didah
Beiträge: 975

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von didah »

ja soweit kommts noch, dass ich mir fuer im wald drehn ne genehmigung hol.. made my day :D

holts ihr euch eigentlich zum pinkeln auch ne genehmigung?

lg
didah
mean people suck



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von B.DeKid »

didah hat geschrieben:ja soweit kommts noch, dass ich mir fuer im wald drehn ne genehmigung hol.. made my day :D
Nöö brauchst ja nicht , kommt immer drauf an .

Wenn Du da mit deiner PocketVideoCam vom Waldweg aus filmst kein Problem.

Wenn Du mit deinem Auto und Equipment in den Wald fährst dann sieht das schon anders aus.

Mit viel Glück wirst Du weggeschickt aber in der Regel bekommst mal schnell ne Anzeige !

Gibt schon nen Grund warum man das unteranderem Forstwirtschaaftliche Wege nennt - und Anlieger frei bedeutet auch nicht " Ich hab ja ein Anliegen" ;-))

Ergo die Verhältnissmässigkeit muss gewahrt werden .

Somit sollte das Thema nun beendet sein - jeder kann das ja nun so Handhaben wie er das will, er wird dann aber gegebenfalls die Konsequenzen erleben.

MfG
B.DeKid

******************
http://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz

Auszug zu dem Thema gültig für RLP


http://www.mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv ... _790-1.pdf

---------------------------------------------------------------------

Teil 6
Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22
Betreten, Reiten, Befahren

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch
nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.

(2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden.
Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu
nehmen.

(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende
Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch
nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde
kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere
Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf
Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die
Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege
oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 2.

(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im
Wald,
2. das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen im Wald,
3. das Zelten im Wald,
4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der
Aufarbeitung von Holz,
5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6. das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.
Die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

(5) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und § 34 des Landesnaturschutzgesetzes bleiben
unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes einschränken
oder solche Einschränkungen zulassen. Das Betretens- und Befahrensrecht besteht nur
vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften.



deti
Beiträge: 3974

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von deti »

Adam hat geschrieben:Mich hat in München die U-Bahn-Wache sehr bestimmt weggeschickt als ich mit einem Stativ im Zwischengeschoss fotografierte
Hier gilt: Wer ein Stativ verwendet, braucht eine Genehmigung - egal ob er privat oder professionell arbeitet. Eine solche Genehmigung kostet in der Regel nichts und ist schnell per Email angefordert. Alles Weitere steht hier: http://www.mvg-mobil.de/service/foto-film.html

Deti
Lieber mal selbst suchen... http://goo.gl



JanHe
Beiträge: 471

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von JanHe »

Danke deti!



Adam
Beiträge: 1112

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von Adam »

deti hat geschrieben: Hier gilt: Wer ein Stativ verwendet, braucht eine Genehmigung. Eine solche Genehmigung kostet in der Regel nichts und ist schnell per Email angefordert.
Deti
Danke für den Link.
Dort steht jedoch, dass man sich eine Woche vorher melden muss.
Ich hatte jedoch spontan die Idee ein 'menschenleeres' Foto zu machen.
Also: Mehrere Bilder, diese in PS übereinander gelegt und bei der jeweiligen Ebene die Menschen 'wegradieren'. Das ganze ging natürlich am besten Abends, da weniger Menschen unterwegs waren.

Da war nichts mit 'Vorlaufzeit', vor allem nicht bei einem kurzfristigen Stadtbesuch.

Warum ich das überhaupt geschrieben habe:
Ich fand es schon sehr erstaunlich, dass die UBahn tatsächlich so gut überwacht ist, dass nach 10 Minuten Personal kam, da ich über die Videoüberwachungsanlage entdeckt wurde, und mich wegschickt.

Ich hab dann - um noch eine kleine Episode zu erzählen - auch noch folgendes erlebt:
UBahn steht in Station. Plötzlich kommen zwei Polizisten mit einem Zivilisten angerannt, laufen den Bahnsteig an der Ubahn entlang bis der Zivilist auf einen Mann in einem Wagen deutet.
Die Beamten ziehen ihn recht unsanft aus der UBahn raus, fordern ihn auf seinen Koffer + seinen Instrumentenkoffer abzustellen und sich breitbeinig mit erhobenen Händen an eine Schautafel zu stellen.
Der Mann versteht die Welt nicht mehr und sagt, dass er gerade vorn einem Konzert komme und in seinem Koffer Notenblätter seien. Vorzeigen durfte er sie nicht.
Und dann - dass fand ich sehr erschreckend und irgentwie futuristisch - kam aus dem Nichts eine laute Stimme: "Stellen Sie die Koffer zur Seite, öffnen Sie sie nicht, räumen Sie den Bahnsteig frei".
Mir war klar, dass irgendjemand die ganze Szene über die Kameras beobachtete und über Lautsprecher Anweisungen gab (damit die UBahn ausfahren konnte).
Aber es war schon eine sehr merkwürdige Situation, wenn man merkt, dass (wie in einem Zukunftsroman) Stimmen aus dem Nichts kommen und einem persönlich Anweisungen geben, wie man sich zu verhalten hat.
Man sieht niemanden aber weiß, dass man gesehen wird und 'Befehle' bekommt.
Nunja - Grund für das Ganze war wohl, dass der Zivilist den Musiker für einen Terroristen (mit Instrumentenkoffer und Notenkoffer) gehalten hatte und daher aus der UBahn die Polizei gerufen hatte. Die UBahn blieb dann an der Station stehen die Beamten kamen.... Rest schon geschrieben.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Falls sich in dem zu filmendem Wald (welcher in Bayern liegt) eine Videoüberwachungsanlage befinden sollte (z.B. zu Beobachtung des Rudelverhaltens der gewöhnlichen Terrorvögel, der Population einheimischer KillerRegenwürmer oder der Problembären), dann sollte auf jeden Fall eine Drehgenemigung geholt werden. Sonst kommt am Ende noch eine bayerische Abteilung der KSK und dann kann man nurnoch auf eine Begnadigung durch die bayerische Königspertei hoffen!



JanHe
Beiträge: 471

Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See

Beitrag von JanHe »

Heftige Erfahrung! Wurde die Evakuierung frühzeitig abgebrochen oder kam es bis zu den Bomben-Robotern?

Und mal btw: Wie kann man denn einen Musiker mit Koffer für einen Terroristen halten? Hatte er einen langen Bart und sah muslimisch aus...? ;-)



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