Ich hab die Sache mit Vimeo jetzt einmal ganz salopp mit dem Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz verglichen. Da ist schliesslich auch der Halter des Fahrzeuges Haftbar für jegliche Schäden die mit dem Fahrzeug angerichtet werden, und nicht in erster Linie der Fahrer...Meine Verwendung des Videos entspricht nach den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen den rechtlichen Bedingungen für faire Verwendung bzw. faires Handeln.
Und der hat sich sicherlich gefreut dass er betreffend Musikaufführungsrechte angesprochen wurde ... :-)Easy Going hat geschrieben: Den einen konnte ich obwohl er gerade im Gehen war noch kurz auf das Thema Musik ansprechen. Er hätte das anwaltlich geklärt, würde GEMA bezahlen und das würde unter "Redaktioneller Bearbeitung" laufen.
Ich hatte nicht den Eindruck daß es ihm unangenehm war aber sicher gibt es nettere Themen.motor-tv hat geschrieben:Und der hat sich sicherlich gefreut dass er betreffend Musikaufführungsrechte angesprochen wurde ... :-)Easy Going hat geschrieben: Den einen konnte ich obwohl er gerade im Gehen war noch kurz auf das Thema Musik ansprechen. Er hätte das anwaltlich geklärt, würde GEMA bezahlen und das würde unter "Redaktioneller Bearbeitung" laufen.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.einsiedler hat geschrieben: Dass sich dennoch viele an den vermeintlichen Strohhalmen einer rechtlichen Hintertür festhalten zeigt nur, wie wichtig gute Musik für die Filme ist. Denn eines ist doch klar:
Die Musik ohne Bilder zu genießen - kein Problem.
Den Film ohne Ton???
Verträge mit wem ?Jott hat geschrieben:Weil sie entsprechende Verträge haben.
Easy Going hat geschrieben:Verträge mit wem ?Jott hat geschrieben:Weil sie entsprechende Verträge haben.
Die GEMA kann es ja nicht sein.
..und vor allem ist es so, das die Öffentlich Rechtlichen genau so wie die Privaten Sender der entscheidende Vertriebskanal sind. Wie sonst sollte der Consumer überhaupt von der Existens dieser oder jener Musik erfahren um sie dann zu kaufen - nicht Wahr?carstenkurz hat geschrieben:Easy Going hat geschrieben:Verträge mit wem ?Jott hat geschrieben:Weil sie entsprechende Verträge haben.
Die GEMA kann es ja nicht sein.
Doch, im speziellen Fall Rundfunk-/Fernsehsender haben die tatsächlich Verträge mit der GEMA AUCH bezüglich der Synchronisationsrechte. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Fernsehsender sehr viel Aktuelles senden und die individuelle Einholung dieser Rechte zu zeitaufwendig wäre. Das ist aber eine Ausnahmeregelung.
http://www.rechtsprobleme.at/doks/dokal ... srecht.pdf
- Carsten
Danke für den Link Carsten.
Bedeutet das im Umkehrschluß - Musikstücke die bei der GEMA im Katalog sind werden tatsächlich von der GEMA lizensiert und man selbst muss die Rechteinhaber nicht fragen (das müsste die GEMA absichern )?In Deutschland etwa erteilt der Berechtigte der GEMA im Berechtigungsvertrag das Recht zur Einwilligung in die Synchronisation, der Musikverlag oder Autor kann aber das Filmherstellungsrecht von der GEMA zurückrufen und dem Filmproduzenten selbst einräumen. Dazu muss die GEMA den Berechtigten von der Lizensierung verständigen.