Dann ist es ja recht klar: ich würd denen sagen, Rohmaterial wurde nach Abgabe des abgenommenen Filmes gelöscht, die Festplatten für neue Filme gesäubert. Kannst ja nicht alles Zeug aufheben. Außer, es wäre so vereinbart gewesen.silverstar777 hat geschrieben:vereinbart war ein fertiger produktfilm, nichts anderes
Ja, logisch. Das ist natürlich noch besser.Jott hat geschrieben:Oder für das Raussuchen, Selektieren (minus misslungene Takes), Kopieren, Brennen, Verpacken, Versenden bla bla einfach einen angemessenen Betrag aufschreiben. Verschenken solltest du das wirklich nicht (sofern nicht so besprochen), verweigern ist aber schlechter Stil. Bringt außer Unmut beim Auftraggeber gar nichts.
Ja, nur für den o.g. Aufwand wird die Agentur max. 2 Zeitstunden akzeptieren. Nach dem Motto: "Ist ja sowieso schon vorhanden, reicht, wenn du es auf Festplatte kopierst".Jott hat geschrieben:Oder für das Raussuchen, Selektieren (minus misslungene Takes), Kopieren, Brennen, Verpacken, Versenden bla bla einfach einen angemessenen Betrag aufschreiben. Verschenken solltest du das wirklich nicht (sofern nicht so besprochen), verweigern ist aber schlechter Stil. Bringt außer Unmut beim Auftraggeber gar nichts.
Sorry, aber das sehe ich total anders.motor-tv hat geschrieben:Sollte nichts gegenteiliges im Vertrag drin stehen, wird der TO wohl den kürzeren ziehen. Was er durchaus verrechnen kann, ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Szenen. So wie ich das aber verstehe, gehts eh nur um ein paar spezielle Shots?
Zu sagen das Rohmaterial ist gelöscht, finde ich schwachsinnig. Man will ja längerfristig mit der Agentur zusammenarbeiten? Wär sonst vermutlich der erste und letzte Auftrag. Ich hab von allen meinen Aufträgen selbstverständlich das Rohmaterial über Jahre hinweg archiviert.
Und für das nächste Mal, VORHER abklären was zu dem jeweiligen Preis gestattet ist bzw wie, wann, wo verwendet (weiterverwendet) werden darf.
Ich für mich bin aber zu meinen Kunden in dieser Hinsicht durchaus großzügig, Weiterverwendung ist gestattet. Sie zahlen ja auch nicht wenig dafür. Ich sehe das Ganze als Anfängerfehler des TO. Da bin ich manchmal richtig froh, dass wenn ich mein Auto in die Werkstätte bringe, dass dort Fachpersonal dran arbeitet.
OK, dann sage ich so. Es sollte in seinem eigenen Interesse sein, das nicht verwendete Material weiter zu archivieren. Jetzt braucht die Agentur nochmals ein paar Szenen, und er hat es gelöscht. Was nun? Um welche Datenmenge handelt es sich? 100GB? Das sind dann wirklich große Summen.nordheide hat geschrieben:Sorry, aber das sehe ich total anders.motor-tv hat geschrieben:Sollte nichts gegenteiliges im Vertrag drin stehen, wird der TO wohl den kürzeren ziehen. Was er durchaus verrechnen kann, ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Szenen. So wie ich das aber verstehe, gehts eh nur um ein paar spezielle Shots?
Zu sagen das Rohmaterial ist gelöscht, finde ich schwachsinnig. Man will ja längerfristig mit der Agentur zusammenarbeiten? Wär sonst vermutlich der erste und letzte Auftrag. Ich hab von allen meinen Aufträgen selbstverständlich das Rohmaterial über Jahre hinweg archiviert.
Und für das nächste Mal, VORHER abklären was zu dem jeweiligen Preis gestattet ist bzw wie, wann, wo verwendet (weiterverwendet) werden darf.
Ich für mich bin aber zu meinen Kunden in dieser Hinsicht durchaus großzügig, Weiterverwendung ist gestattet. Sie zahlen ja auch nicht wenig dafür. Ich sehe das Ganze als Anfängerfehler des TO. Da bin ich manchmal richtig froh, dass wenn ich mein Auto in die Werkstätte bringe, dass dort Fachpersonal dran arbeitet.
Das Rohmaterial kostenlos zu archivieren ist definitiv nicht automatisch Bestandteil eines Auftrages. Dafür sind es einfach zu grosse Datenmangen.
JDer TO hat einen Auftrag erhalten, eine Rechnung wurde geschrieben, eine Arbeit wurde abgeliefert und dafür eine Zahlung geleistet.
Damit ist das Geschäft abgeschlossen.
Alles weitere ist Verhandlungssache.
Es sei denn der TO hat einen Stundenlohn vereinbart und die Übergabe des gesamten Rohmaterials.
Und was verrechnest du da? Für 2 Jahre archivieren? Wegen den paar Euros verärgere ich keinen Kunden. Denn der wird mir vermutlich sagen, OK, dann schmeiss weg das Zeug. Aber: Dann braucht er doch noch was, und dann hast nix mehr. Oje.Paralkar hat geschrieben:Die Datensicherung ist definitiv eine Dienstleistung, die man anbietet, das kann man (sollte) an den Kunden verrechnen.
3 Monate Datensicherung standard, und jahr bis 2 jahre andere Summe.
Grundsätzlich steht hier schon viel Richtiges und wahrscheinlich wirst du nochmal nachverhandeln können.silverstar777 hat geschrieben:vereinbart war ein fertiger produktfilm, nichts anderes
Auf welcher rechtlichen Grundlage?motor-tv hat geschrieben:Das ist ja auch genau DER Punkt. Hat der TO im ursprünglichen Vertrag nicht ausdrücklich was anderes drin stehen, wird der Auftraggeber davon ausgehen, dass er selbstverständlich über das gesamte Material verfügen kann. Nicht nur über die 5 Minuten.
Das stimmt sicherlich, denn der TO könnte das Rohmaterial nach Fertigstellung ja schon gelöscht haben. Aber ... damit verbaut er sich automatisch weitergehende Aufträge. Er soll selber entscheiden ob er das will, ich würde es nicht tun.Jott hat geschrieben: ... Erzwingen kann die Agentur die Herausgabe nicht ...
Keine Ahnung was für Kunden du hast, aber wenn ich schon mal 10000 für einen Produktfilm gezahlt habe und soll dann sagen wir 12000 für das Rohmaterial zahlen um für noch mal 2500 einen Imagefilm daraus schneiden zu lassen - äh dann würde ich doch uU lieber gleich neu drehen, ganz gezielt, nach Drehbuch. Ich setzte Rohmaterial vom Aufwand her bei 60-75% der Kosten eines Neudrehs an, je nach Aufwand der Aufnahmen.Piers hat geschrieben:
Und keine Angst: Rohmaterial mit voll umfänglichen Nutzungsrechten darf ruhig teurer sein, als der einzelne Produktfilm an sich.


