guten Abend allerseits,
Jeder der sich mit der Materie näher auseinander gesetzt hat, weiß, dass einem selbst wenn man nach bestem Wissen und Gewissen handelt bei der Veröffentlichung eines Filmprojekts, man mit ungeahnten rechtlichen Problemen konfrontiert werden kann.
Angefangen von Marken./Urheberrechten bis hin zu Persönlichkeitsrecht oder Abbildung von Privathäusern im Hintergrund kann vieles schnell Problematisch werden.
Deshalb frage ich mich ob es nicht sinnvoll sein kann, seine Videos über eine Ltd. zu veröffentlichen, denn durch den Sitz im Ausland scheidet die Abmahnung (ein nur im deutschen Rechtssystem vorkommendes Mittel) schonmal aus und die Hürden gegen eine Limited vorzugehen sind erheblich höher.
In der Erotik-Branche ist dieses Verfahren seit Jahren bewährt, allerdings weiß man da, dass man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, während der Filmemacher eben nicht daran denkt.
Was haltet ihr von dieser Möglichkeit?
Viele Grüße
Patrick
PS: Es geht NICHT darum bewusste Rechtsbrüche zu umgehen sondern sich abzusichern, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen handelt!