Vor allem:rush hat geschrieben:Auwei... das mit Nikon hatte ich schon gelesen - aber die CVP-Sache ist ja nochmal heftiger.
Bei den Massen an Equipment müssen die ja unbemerkt einen ganzen LKW vollgeladen haben.
Verrückte Welt. Kann man nur hoffen dass das Diebesgut widergefunden und die Täter möglichst dingfest gemacht werden!
Warum CVP die Seriennummern aber nicht öffentlich macht sondern nur via Suche zur Verfügung stellt versteh ich nicht so ganz.
Naja.MK hat geschrieben:Beim Händler kann man sagen: Selber schuld wer an der Sicherheit spart.
Das hat ja nicht mal Goldfinger geschafft! :-))Selbst das Fort Knox ist ausräumbar :).
Schönes Rechtsverständnis.MK hat geschrieben:Beim Händler kann man sagen: Selber schuld wer an der Sicherheit spart.
Tequila hat geschrieben:Schönes Rechtsverständnis.
CVP schreibt als Erklärung dafür: "The potential issue with distributing a list of serial numbers is that it’s then available to the criminal network too so they would know which serial numbers need erasing or switching… That in turn could lead to less detection." Man geht also davon aus, dass die Veröffentlichung eher noch den Gaunern helfen könnte.rush hat geschrieben:...Warum CVP die Seriennummern aber nicht öffentlich macht sondern nur via Suche zur Verfügung stellt versteh ich nicht so ganz...
Das spielt in dem Fall keine Rolle, da die CVP-Geräte bereits in der Datenbank registriert sind. Das Zitat besagt nur, dass der Eintrag in dieses Register bis zu 24 Stunden dauern kann, wenn du selber ein Gerät melden möchtest, das dir gestohlen wurde.nordheide hat geschrieben:...Vor allem: "Once your item has been submitted it may take upto 24hrs to be listed within the register"...
Wenn du die Sicherheitsvorkehrungen des Händlers nicht kennst, ist so ein Kommentar überflüssig, und wenn du sie kennst, dann hast du für den 17. hoffentlich ein Alibi ;-)MK hat geschrieben:...Beim Händler kann man sagen: Selber schuld wer an der Sicherheit spart...
Was, Nr. 6 ist wieder aufgetaucht? Das ging ja völlig an mir vorbei. Wo hast du diese Info denn gefunden und hat man die Diebe auch erwischt? RED hatte immerhin 100 000 Dollar Belohnung ausgesetzt, falls es zu einer Verurteilung kommt.handiro hat geschrieben:...Könnt Ihr Euch noch an die erste Epic erinnern die in den Alpen geklaut wurde? Die tauchte bei einem Verleih in der Türkei wieder auf...
Vermutlich bei eBay - wenn du in gutem Glauben kaufst (also ohne zu wissen, dass es Diebesgut ist), bleibt die Ware dein Eigentum und du musst mit keinen Konsequenzen rechnen. Das ist nach Deutschem Recht so.DeejayMD hat geschrieben:Wo gibt`s die Ware zu kaufen? ;)
Ich glaube es ist so, das du zwar nicht bestraft wirst wenn du unwissend solch Ware erwirbst - aber dennoch kein Eigentum an der Sache "erwirbst".Jott hat geschrieben:Sicher? Ist meines Wissens genau andersrum: Hehlerware wird dir im Fall der Fälle ersatzlos abgenommen.
Nein, definitiv nicht. Ich habe via eBay schon unwissend Diebesgut gekauft und wurde ca. 2 Jahre später dazu von einer Deutschen Polizeikommision als Zeuge vernommen. Vorab wurde ich über die Gesetzeslage aufgeklärt.FaultierSid hat geschrieben:"Unwissen schützt nicht vor Recht", wer Diebesgut kauft hat Pech, kann nur einen Prozess gegen den Verkäufer versuchen, um sein Geld wieder zu bekommen.
Da müsste sich die Rechtslage in letzter Zeit aber um 180 Grad gewendet haben, was kaum anzunehmen ist. Denk dir diese Theorie doch mal aus Sicht des Bestohlenen zu Ende: Der wäre sein ehrlich erworbenes Eigentum damit quasi offiziell los, obwohl bekannt ist, wo die Ware sich befindet, und der jetzige Besitzer, der sie dem Dieb oder einem Hehler abgekauft hat, dürfte sie ganz legal weiterhin verwenden, obwohl sie aus einer Straftat stammt. Im deutschen Recht mag manches etwas seltsam sein, aber eine derart verrückte Konstellation halte ich nicht für vorstellbar. Der Fall, den du erlebt hast, muss anders gelagert gewesen sein.deti hat geschrieben:...wenn du in gutem Glauben kaufst (also ohne zu wissen, dass es Diebesgut ist), bleibt die Ware dein Eigentum und du musst mit keinen Konsequenzen rechnen. Das ist nach Deutschem Recht so...
Nein, es war definitiv so.Bernd E. hat geschrieben:Im deutschen Recht mag manches etwas seltsam sein, aber eine derart verrückte Konstellation halte ich nicht für vorstellbar. Der Fall, den du erlebt hast, muss anders gelagert gewesen sein.

lilbarby hat geschrieben:sind die Seriennummern nicht immer auf so einem Aufkleber ?
würde ich bei ¼ Neupreis einfach abreissen.
ok :-) wenn es denn sein muss...Filmo hat geschrieben: müßtest Du mehr in die Tiefe gehen:-))



