Kecken hat geschrieben:...gehört eine Gruppe von Gegendemonstranten zum "Beiwerk" der Demo? Ich meine es muss doch möglich sein, sowas veröffentlichen zu dürfen, auch wenn der eigentliche Demozug mal nicht mit im Bild ist?...
Der Begriff "Beiwerk" bezieht sich nicht auf das Umfeld einer Veranstaltung, sondern auf eventuelle Bestandteile jeder einzelnen Aufnahme. Wenn du beispielsweise von einem Aussichtsturm aus ein Stadtpanorama aufnimmst und durch eine der 20 im Bild sichtbaren Straßen bewegt sich gerade eine Demonstration, dann wäre hier die ganze Demo nur Beiwerk im rechtlichen Sinn: Es geht dir ja primär um den tollen Blick über die Dächer. Filmst du dagegen drei Leute auf der Straße, dann sind sie das Hauptmotiv, ganz egal ob das am Rande einer Demo, einer Bushaltestelle oder eines Klassentreffens war. Also nix mit Beiwerk. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass Personen dann als Beiwerk anzusehen sind, wenn sich die Bildaussage ohne diese Personen nicht wesentlich ändern würde.
Da gelegentlich behauptet wird, ab einer Gruppengröße von sieben Personen gebe es ohnehin kein Recht am eigenen Bild mehr: Das ist ebenso unzutreffend wie der Irrglaube, man dürfe bis zu sieben Sekunden (oder drei Takte oder was sonst noch für angebliche Grenzen erfunden werden) von jedem Musikstück kosten- und genehmigungsfrei verwenden. Die Anzahl der Personen im Bild ist für die rechtliche Bewertung nicht zwangsläufig ausschlaggebend; entscheidend sind Art und Form der Abbildung.
Dank Google findet man viele Links zu Presse- und Medienrechtsseiten, die dieses Thema behandeln und auch einschlägige Urteile zitieren. Allerdings bleibt auch nach der Lektüre eine Restungewißheit, die praktisch nur im Einzelfall zu entscheiden ist. Und auch da kann es sein, dass ein anderes Gericht anders entscheiden würde.
Im Übrigen spielt auch eine Rolle, in welchem Kontext die Aufnahmen überhaupt veröffentlicht werden sollen. Wird das Ganze ein redaktioneller Kurzbericht über die Demo für die Onlineseite der Lokalzeitung, ist es unkritischer als wenn du als Extremist eine Demo der Gegenseite filmst und die Clips auf irgendeine Hetz- und Haßseite hochlädst, auf der die im Bild gezeigten Teilnehmer verunglimpft werden. Dass letzteres nicht legal ist, dürfte aber ohnehin jedem klar sein.
Da ich mit dem Recht am eigenen Bild immer nur als Bildjournalist und nie als Anwalt zu tun hatte, ist das natürlich keine Rechtsberatung.