Das hat die "Marketingabteilung des großen Unternehmens" sicher schon gemerkt! Du kannst dich nur mit GEMA-freier Musik retten, alles andere wird dir um die Ohren fliegen - rechtlich oder finanziell oder beides.Sirob hat geschrieben:Ich bin in solchen Belangen noch sehr grün hinter den Ohren
Das wäre eine Lösung, aber auch bei GEMA freier Musik wäre ja immer noch das Problem mit den Nutzungsrechten :( Von dieser Sorte Musik hatte ich dem Kunden auch Titel angeboten, welche rechtlich abgesichert und günstig waren, er hat sich aber für eben das eine Stück entschieden.Jott hat geschrieben:Du kannst dich nur mit GEMA-freier Musik retten.
Das ist wieder eine ganz andere Geschichte.Jott hat geschrieben:Sooo billig war der Film, dass es nicht mal dafür reicht?
Das ist ja meine Befürchtung. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Nutzer des Films, der ja auch damit gut Werbung für sich macht, die Nutzungsrechte und gegebenenfalls auch die GEMA Tantiemen klärt und für die Kosten aufkommt? Wie sieht es denn da aus?einsiedler hat geschrieben:Das "gewünschte" Stück wird (so nehme ich mal an) ein vielfaches dessen an Lizenzgebühren kosten, als Du für deinen Auftrag bekommen würdest.
Das ist das Problem.Sirob hat geschrieben: (…) ich sehe mich als Realisator, nicht aber als Produzent des Films. (…)
Das entscheidet der Produzent, nicht der Kunde.Sirob hat geschrieben: (…) Nun hat sich der Kunde für ein bestimmtes Musikstück entschieden und möchte wissen, wie es genau mit den Kosten aussieht (…)
Ähm, vielleicht weil man selbst keine Ahnung von der rechtlichen Situation hat und sich beraten lassen sollte? So wie es aussieht hat der TO ja selbst Befürchtungen vor den Konsequenzen. Es geht hier schließlich nicht um ein paar hundert Euro sondern eher um eine 5-stellige Summe. Ich wüsste nicht, was an einer rechtlichen Beratung für ca. 150,-- € falsch sein sollte, wenn man selbst keine Ahnung hat.soan hat geschrieben: Anwalt? Häh? Man hat eine Unstimmigkeit mit einem Kunden und soll sofort zum Anwalt rennen? Was ist denn das für eine Art und Weise...*kopfschüttel*
Genau! Wer Musik anderer nutzt, sollte sich nicht nur mit der Gema beschäftigen, sondern sich wenigstens in Grundzügen mit den Themen Synchronisationsrecht, Leistungsschutzrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte auseinandersetzen - oder sich entsprechend beraten lassen. Die Klärung mit der Gema kann natürlich auf den Auftraggeber übertragen werden - der wird sich sicher darüber freuen :)motor-tv hat geschrieben:Als Gewerbetreibender (und das ist der TO offensichtlich?) sollte man schon über die Rechte und Pflichten Bescheid wissen... Sorry, der Kunde will keine Probleme, der will einen guten bezahlbaren Film.
Den Fehler habe ich leider tatsächlich begangen!! Und das ist auch der springende Punkt: Hätte ich den Kunden vorher schriftlich informiert über die Eventualitäten (obwohl ich mir immer noch recht sicher bin, dass er weiß was er tut und eure Vermutung, dass er sich meine Unerfahrenheit zu nutze macht, teile) wäre das jetzt alles kein Ding.Numquam hat geschrieben:Du hast den Fehler gemacht, keinen Vertrag abzuschliessen, der den Leistungskatalog enthält...Du bist nicht nur Realisator sondern auch Produzent. Als solcher machst Du ein Angebot und klärst vor der Produktion alle Eventualitäten und Modalitäten.
Das glaube ich, so bitter es ist, auch. Aus Fehlern lernt man.motor-tv hat geschrieben:Und so wie dieser Sachverhalt dargestellt wurde, ist dieser Kunde für die Zukunft verloren.
...das wäre wohl wirklich angebracht. Denn da hat "motor-tv" wahrlich recht:einsiedler hat geschrieben:Wer Musik anderer nutzt, sollte sich nicht nur mit der Gema beschäftigen, sondern sich wenigstens in Grundzügen mit den Themen Synchronisationsrecht, Leistungsschutzrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte auseinandersetzen - oder sich entsprechend beraten lassen.
Und ja, GEMApflichtige Musik ist tatsächlich ein leidiges Thema!!motor-tv hat geschrieben:...der Kunde will keine Probleme, der will einen guten bezahlbaren Film.