Wieso gibst Du hier solche falschen und gefährlichen Tipps, wenn Du keine Ahnung hast?OberlausitzFocus hat geschrieben:Solange, wie die Personen nicht 100% Erkennbar sind, können sie dir Garnichts. Außerdem, wenn du auf den Kirchturm stehst, betrittst du ja auch nicht mal ihr Grundstück. Also, eine Verletzung der Privatsphäre ist das auf keinen Fall.
,Jott hat geschrieben:Andererseits könnte man sagen: wer nicht will, dass jemand seinen Garten sieht, sollte nicht gerade neben einem begehbaren Kirchturm wohnen.
Herrjeh, das ist ja so weit verfremdet, dass die nicht mal selbst merken, dass das bei ihnen gedreht wurde... Da würde ich wohl sagen: Schwamm drüber. Aber im Hinterkopf musst Du trotzdem behalten, dass Du da eine gewisse Grenze überschritten hast. Die Aufnahme ist nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt, weil Du auf dem Kirchturm warst.groover hat geschrieben:Bei 2:24 ist jene Szene mit den drei Personen und dem Pool.
uupps, aber solche Aufnahmen und die daraus folgende Veröffentlichung werden immer noch VORSÄTZLICH gemacht! Und diese Begehungsform kommt nicht so gut an....Pianist hat geschrieben:... Das erlaubt Dir zwar nicht automatisch die Aufnahme, würde aber ggf. zu einem Freispruch oder einer Einstellung führen, weil das Verschuldensmaß sehr gering ist.
Ja, aber wie ich schon schrieb: Noch ist man sich nicht so ganz einig, ob der Garten dazugehört, weil im Gesetz nur von "Räumen" die Rede ist. Und ich weiß auch gar nicht, wie die entsprechende Regelung in Österreich aussieht...Räuber hat geschrieben:uupps, aber solche Aufnahmen und die daraus folgende Veröffentlichung werden immer noch VORSÄTZLICH gemacht! Und diese Begehungsform kommt nicht so gut an....
Ich habe nicht behauptet, dass es in diesem Fall zulässig ist, im Gegenteil. Der Kirchturm ist in so einem Fall das gleiche wie die Leiter über der Gartenhecke.Jott hat geschrieben:Die Panoramafreiheit gilt nur ohne "Hilfsmittel", und der Kirchturm ist eins. Dünnes Eis.
Ist ja nachvollziehbar, dass man sich wünscht, das Gesetz gäbe einem für jede Situation eine präzise Handhabe. Ist aber halt nicht so.Pianist hat geschrieben: Außerdem trifft der Fall "Gartentotale vom Kirchturm gefilmt" nicht so richtig den Regelungsgedanken dieses Paragrafen. Der wurde ja für Leute eingerichtet, die Löcher in die Trennwände von Sonnenstudios bohren oder versteckte Kameras in Badezimmern installieren.