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wenn du beabsichtigst das filmmaterial später zu veröffentlichen bzw zur veröffentlichung weiter zu geben / zu veräussern solltest du schon im eigenen interesse von vorneherein auf eine schriftliche einverständniserklärung der personen / interviewpartner bestehen ( recht am bild ) um später deren zustimmung belegen zu können - unabhängig ob diese von anstalten und firmen später angefordert werden oder nicht .... es geht zum beispiel nicht nur darum, ob die sendeanstalten / vermarktungsfirmen diese einfordern sondern auch darum, dass du belegen kannst dass die person unter diesen und jenen bedingungen ihr ok dazu gegeben hat, dass du überhaupt die aufnahmen ( z.b. an solche institutionen ) weitergeben darfst oder nicht
stillschweigendes einverständnis KANN funktionieren, aber bei späteren problemen oder unklarheiten ist man mit einem klar geschriebenen schriftstück / vertrag für beide seiten auf der sicheren seite .... gemäss dem motto : " SO hab ich mir das damals nicht gedacht und vorgestellt .... "
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